DStGB-Positionspapier: Hitze und Dürre als kommunale Daueraufgabe

GZ Ausgabe GZ-17-2026 vom 10. September 2026 | Umwelt & Entsorgung
von Doris Kirchner
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Die Folgen des Klimawandels sind längst in den Städten und Gemeinden angekommen. Neben Starkregen und Hochwasser setzen zunehmende Hitzeperioden und Dürre die Kommunen unter Druck. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert deshalb in einem aktuellen Positionspapier eine konsequente Anpassung an die veränderten klimatischen Bedingungen und mehr Unterstützung durch Bund und Länder.

Der Sommer 2026 zeigt nach Einschätzung des DStGB, wie sehr extreme Wetterlagen inzwischen Deutschland prägen. Temperaturen von mehr als 40 Grad Celsius und langanhaltende Trockenperioden sind keine Ausnahme mehr. Auch die Zahl der „heißen Tage“ mit mehr als 30 Grad Celsius steigt.

Gesundheit und Wirtschaft stark betroffen

Die Folgen sind vielfältig. Hitze belastet die Gesundheit, insbesondere von älteren Menschen, Kindern und chronisch Kranken. Gleichzeitig beeinträchtigt sie die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und verursacht erhebliche wirtschaftliche Schäden. Nach aktuellen Gutachten des Forschungsinstituts Prognos im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums kostet jeder Arbeitstag mit mindestens 30 Grad Celsius die deutsche Wirtschaft durch geringere Leistungsfähigkeit rund 430 Millionen Euro. Bei mehr als 35 Grad Celsius steigen die geschätzten Kosten auf knapp eine Milliarde Euro.

Problematisch ist auch die zunehmende Trockenheit. Zwar ist Deutschland im langjährigen Durchschnitt weiterhin wasserreich, regional kommt es jedoch bereits zu Wasserknappheit und Niedrigwasser. Flüsse und Bäche führen teilweise extrem wenig Wasser, während der Verbrauch in Hitzeperioden zunimmt. Einzelne Kommunen mussten bereits leere Wasserspeicher und zeitweise eine Notversorgung der Bevölkerung melden.

Anpassungen notwendig

Für den DStGB hat deshalb die öffentliche Trinkwasserversorgung oberste Priorität. Bund und Länder sollten die Kommunen beim Ausbau einer resilienten Wasserversorgung und bei regionalen Versorgungskonzepten unterstützen. Auch zusätzliche Speicherkapazitäten müssten geprüft werden. Gleichzeitig sollte Wasser möglichst lange in der Landschaft gehalten werden, anstatt es schnell abzuleiten. Der Kommunalverband sieht zudem Anpassungsbedarf in der Landwirtschaft, etwa durch angepasste Kulturen, Veränderungen der Flurstrukturen oder die Wiedervernässung von Mooren.

Nach Auffassung des DStGB ist Klimaanpassung inzwischen eine zentrale kommunale Zukunftsaufgabe. Das im Juli 2024 in Kraft getretene Bundes-Klimaanpassungsgesetz weise grundsätzlich in die richtige Richtung. Es verpflichte Bund, Länder und Kommunen zu einer vorsorgenden Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Für die Kommunen bedeutet dies jedoch zusätzlichen Aufwand. Klimaanpassungskonzepte müssen erarbeitet und konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Gerade finanzschwache Städte und Gemeinden könnten dadurch erheblich belastet werden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert deshalb eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung durch Bund und Länder. Zudem sollten gute Beispiele, Beratungsangebote und Netzwerke dauerhaft zur Verfügung stehen. Einrichtungen wie das Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) und das Zentrum Klimaanpassung müssten langfristig gesichert und stärker auf die kommunale Praxis ausgerichtet werden.

Eine zentrale Rolle spielen kommunale Hitzeaktionspläne. Immer mehr Städte und Gemeinden entwickeln entsprechende Konzepte. Im Zentrum steht der Schutz besonders gefährdeter Menschen, etwa durch Kühlungsräume, Beschattung und ausreichende Aufenthaltsmöglichkeiten in Parks, Schulen und Kindertagesstätten. Auch Krankenhäuser sowie Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen seien einzubeziehen. Die bestehenden Hitzewarnsysteme sollten regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden.

Auch die Stadtplanung muss sich stärker auf Hitze einstellen. Dichte Bebauung und stark versiegelte Flächen fördern Hitzeinseln. Entsiegelte Flächen, Bäume, Grünanlagen und Wasserflächen können dagegen für Abkühlung sorgen. Der DStGB setzt zudem auf das Prinzip der „Schwammstadt“: Regenwasser soll möglichst vor Ort gespeichert, versickert oder verdunstet werden, anstatt schnell über die Kanalisation abzufließen. So kann es später zur Bewässerung genutzt und gleichzeitig die Entwässerung bei Starkregen entlastet werden.

Auch Dach- und Fassadenbegrünungen können zur Klimaanpassung beitragen. Sie reduzieren die Aufheizung von Gebäuden, fördern die Biodiversität und halten Regenwasser zurück. Bei Neuanpflanzungen sollte verstärkt auf hitze- und trockenheitsverträgliche Bäume und Pflanzen gesetzt werden. Besonders Stadtbäume spielen eine wichtige Rolle, da sie Schatten spenden und durch Verdunstung kühlen.

Zusammendenken

Kommunale Gebäude müssen ebenfalls stärker auf die veränderten Bedingungen vorbereitet werden. Bei Neubauten und Sanierungen sollte neben Energieeffizienz und Klimaschutz auch die Anpassung an Hitze durch eine ausreichende Dämmung und geeignete Kühlsysteme in den Blick genommen werden. Auch Straßen und Verkehrsflächen müssen stärker auf extreme Temperaturen ausgerichtet werden. Hitzebeständige Materialien können Schäden vermeiden und die Lebensdauer der Infrastruktur verlängern.

Die notwendigen Entscheidungen lassen sich laut DStGB nicht isoliert innerhalb einzelner Fachbereiche treffen. Stadt- und Freiraumplanung, Wasserwirtschaft, Verkehr, Architektur und soziale Belange müssten stärker zusammen gedacht werden. Eine wichtige Rolle könnten dabei kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmanager übernehmen. Der Verband spricht sich dafür aus, entsprechende Stellen dauerhaft durch Bund und Länder zu fördern.

Die Anpassung an den Klimawandel wird für die Kommunen allerdings teuer. Nach Expertenschätzungen müssten Städte und Gemeinden jährlich mindestens acht Milliarden Euro allein für Maßnahmen der Klimaanpassung investieren. Der DStGB fordert deshalb eine langfristige und verlässliche finanzielle Unterstützung durch Bund und Länder. Förderprogramme müssten einfacher und praxisgerechter werden. Antrags- und Nachweisverfahren sollten reduziert und Kommunen stärker mit pauschalen Fördermitteln ausgestattet werden.

Doris Kirchner

Doris Kirchner, Chefin vom Dienst

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