DGAW-Positionspapier: Kreislaufwirtschaft zum Standortfaktor entwickeln

GZ Ausgabe GZ-19-2026 vom 8. Oktober 2026 | Umwelt & Entsorgung
von Doris Kirchner
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Die Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW) hat ein neues Positionspapier zur Zukunft der Kreislaufwirtschaft in der Europäischen Union vorgelegt. Der Arbeitskreis EU-Denkfabrik formuliert darin zehn Forderungen an die Politik. Ziel ist es, die Kreislaufwirtschaft zu einem Standortfaktor in Europa zu entwickeln.

Nach Auffassung der DGAW kann die Kreislaufwirtschaft in allen Wirtschaftssektoren zur Verringerung der CO2-Emissionen beitragen. Die EU-Denkfabrik hat sich deshalb mit den wichtigsten Kohlenstofflieferanten in der Abfallwirtschaft befasst, insbesondere mit Kunststoffen und Biomasse.

Eine zentrale Forderung betrifft die Begrenzung der weltweiten Kunststoffproduktion. Die Reduzierung des Ressourcenverbrauchs könne nur international geregelt werden, da einseitige nationale Maßnahmen einzelne Volkswirtschaften benachteiligen könnten. Die DGAW spricht sich daher für eine schnelle Verabschiedung des geplanten globalen Kunststoffabkommens der Vereinten Nationen aus. Dabei solle auch über eine Obergrenze der globalen Kunststoffproduktion beraten werden.

Darüber hinaus fordert die DGAW ein vollständiges Deponieverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle in der EU ab 2035. Damit könnten jährlich mehr als 120 Millionen Tonnen Treibhausgase eingespart werden. Ergänzend müsse der Export kohlenstoffhaltiger Siedlungsabfälle in Nicht-OECD-Staaten verboten werden.

Rezyklatnutzung

Bei der Rohstoffversorgung setzt die Gesellschaft auf eine stärkere tatsächliche Nutzung von Rezyklaten. Die Vielzahl an Kunststoffquoten und Recyclingzielen, die zu Downcycling führen könnten, sei nicht effizient. Auch polymerspezifische Regelungen sieht die DGAW kritisch. Stattdessen sollten die auf EU-Ebene beschlossenen Substitutionsquoten bis 2030 etabliert werden, sodass Rezyklate tatsächlich Neumaterial ersetzen. Als Beispiele nennt sie produktbezogene Regelungen für Einwegartikel, Verpackungen, Kraftfahrzeuge und Textilien.

Für die chemische Industrie fordert die DGAW eine verbindliche Substitutionsquote. Sie soll die bisher unverbindliche Zielvorgabe einer 20-prozentigen Defossilisierung bis 2030 ersetzen. Dazu könnten insbesondere Abfall-Biomasse, das Recycling von Kohlenstoffträgern und Carbon Capture and Utilisation (CCU) beitragen. Die Defossilisierung sollte zudem in den Emissionshandel einbezogen werden. Gleichzeitig plädiert die DGAW für einen schrittweisen Abbau der steuerlichen Begünstigung fossiler Rohstoffe für die chemische Industrie. Die daraus erzielten Einnahmen sollten die Defossilisierung finanziell unterstützen.

Für die Defossilisierung der chemischen Industrie seien permanente Kohlenstoffkreisläufe erforderlich. Nach Ansicht der DGAW sollten werkstoffliches und chemisches Recycling deshalb gleichwertig behandelt werden. Werkstoffliches Recycling leiste einen Beitrag, soweit Rezyklate tatsächlich Neumaterial ersetzen. Auch die energetische Abfallverwertung (Waste-to-Energy) könne unter bestimmten Voraussetzungen als gleichwertiges chemisches Recycling gelten, wenn CO2 abgeschieden und chemisch genutzt werde. Da mehr als 50 Prozent des CO2 aus Waste-to-Energy-Anlagen biogenen Ursprungs seien, könnten solche Anlagen nach Auffassung der DGAW sogar negative Emissionen liefern. Dafür seien Anpassungen der Abfallrahmenrichtlinie und der Taxonomie-Verordnung erforderlich.

Ein weiterer Punkt betrifft die Schadstofffreiheit von Recyclingmaterialien. Für Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff dürfen nach geltender Rechtslage Rezyklate nur noch aus geschlossenen, gesicherten Produktkreisläufen verwendet werden. Nach Ansicht der DGAW sollte dies auch für andere kontaktsensible Produkte wie Kinderspielzeug, Küchenutensilien, Textilien und Indoor-Artikel gelten. Auch hier müsse sichergestellt werden, dass die Rezyklate frei von Schadstoffen seien.

Mehr Transparenz bei Kunststoffprodukten soll der digitale Produktpass schaffen. Dieser sollte so ausgestaltet werden, dass bei Kunststoffrezyklaten sowohl die Polymer- als auch die Additivzusammensetzung vollständig erfasst wird. Bestehende Deklarations- und Informationspflichten sollten zusammengeführt werden, um eine doppelte bürokratische Belastung der Unternehmen zu vermeiden.

Auch bei Kunststoffprodukten, die in die Umwelt gelangen können, sieht die DGAW Handlungsbedarf. Produkte, die Mikroplastik enthalten und in die Umwelt gelangen, müssten nach EU-Recht vom Markt genommen oder künftig biologisch abbaubar sein. Nicht abbaubare Kunststoffe sollten verboten werden. Die DGAW fordert, diese Regelung auf vergleichbare Produkte auszuweiten, die bestimmungsgemäß in die Umwelt gelangen, etwa Mulchfolien und Fischernetze. Eine nachträgliche Lösung durch die Abfallwirtschaft sei hier nicht möglich.

Bei der erweiterten Produktverantwortung spricht sich die DGAW für eine stärkere Individualisierung aus. Substitutionsquoten für fossile Rohstoffe sollten künftig nicht von einzelnen Mitgliedstaaten oder der chemischen Industrie insgesamt erfüllt werden müssen. Vielmehr sollte jedes Unternehmen dafür verantwortlich sein, etwa im Rahmen der Altfahrzeug-, Verpackungs- oder Batterieverordnung. Zwischen den Unternehmen sollten Ausgleichsmechanismen vorgesehen werden.

Kohlenstoff-Paket für 2030

Für die kommende Legislaturperiode in Deutschland und der EU schlägt die DGAW schließlich ein „Kohlenstoff-Paket“ für 2030 vor. Dieses soll ein vollständiges Deponierungsverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle, ein Exportverbot für kohlenstoffhaltige Siedlungsabfälle sowie eine schrittweise verbindliche Defossilisierungsquote für die chemische Industrie umfassen. Im Gegenzug sollten unnötige Regelungen, insbesondere voneinander abweichende nationale Recyclingquoten, die zu Downcycling führen, auslaufen.

Nach Auffassung der DGAW sollten nur wenige, dafür zielgerichtete Regelungen bestehen bleiben. Zudem fordert sie gezielte Finanzhilfen für die Transformation der Rohstoffbasis der chemischen Industrie. Diese könnten aus Steuereinnahmen durch den Abbau der Subventionen für fossile Rohstoffe sowie auf EU-Ebene aus Gutschriften des Emissionshandels finanziert werden. Für die fernere Zukunft bringt die DGAW zudem sogenannte Scope-4-Gutschriften für vermiedene Emissionen („avoided emissions“) ins Gespräch.

Doris Kirchner

Doris Kirchner, Chefin vom Dienst

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