Wechsel von Kupfer- auf Glasfasernetze: Bundesnetzagentur legt Regulierungskonzept vor
von Doris Kirchner

Die Bundesnetzagentur hat ihr Regulierungskonzept für den Übergang von Kupfer- zu Glasfasernetzen veröffentlicht. Ziel ist es, einen geordneten, wettbewerblichen und verbraucherfreundlichen Wechsel auf flächendeckende Glasfaserinfrastrukturen zu ermöglichen. Nach Auffassung der Behörde dürfen Kupfernetze nur dann abgeschaltet werden, wenn nahezu überall Glasfaser verfügbar ist und der Wettbewerb auf den neuen Netzen gesichert bleibt.
„Der Wechsel auf Glasfaser ist ein zukunftsorientiertes Internet-Upgrade für Deutschland“, erklärte Präsident Klaus Müller. Kupfernetze könnten nur abgeschaltet werden, wenn nahezu flächendeckend Glasfaser zur Verfügung stehe und funktionierender Wettbewerb gewährleistet sei. Der Prozess hin zur späteren Abschaltung des Kupfernetzes solle beginnen, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt seien – unabhängig davon, welcher Netzbetreiber den Glasfaserausbau vorgenommen habe.
Mit dem Regulierungskonzept skizziere die Behörde ihr Zielbild für eine gelingende Kupfer-Glas-Migration. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten frühzeitig und umfassend über alle Schritte des Übergangs informiert werden und auch in der Glasfaserwelt zwischen verschiedenen Anbietern und fairen Preisen wählen können.
Die Bundesnetzagentur verfolgt mit dem Konzept das Ziel, klare Bedingungen für einen schnellen, geordneten und wettbewerblichen Übergang auf flächendeckende Glasfasernetze zu schaffen. Dafür sei eine Neujustierung der rechtlichen Grundlagen erforderlich, um der Behörde zusätzliche Instrumente an die Hand zu geben. Dies liege in der Verantwortung des Gesetzgebers. Die Bundesnetzagentur unterbreitet hierzu konkrete Vorschläge.
Fairen Wettbewerb gewährleisten
Für einen fairen Wettbewerb beim Glasfaserausbau sei es entscheidend, dass alle Unternehmen gleiche Chancen hätten, ihr investiertes Kapital wieder zu erwirtschaften. Ein verlässliches und regelgebundenes Verfahren für die Kupfer-Glas-Migration sei dafür von zentraler Bedeutung. Die Rentabilität von Glasfaserinvestitionen hänge unmittelbar davon ab, wie lange das Kupfernetz parallel als konkurrierende Infrastruktur betrieben werde. Kupfernetze sollten abgeschaltet werden, sobald in einem Gebiet objektive Voraussetzungen erfüllt seien. Dazu zählten sowohl die Glasfaserabdeckung als auch ein funktionierender Dienstewettbewerb.
Welcher Netzbetreiber den Glasfaserausbau vorgenommen habe, solle dabei keine Rolle spielen.
Konkret empfiehlt die Bundesnetzagentur die gesetzliche Verankerung eines regelgebundenen Verfahrens zur Abschaltung der Kupfernetze. Eine Abschaltung solle eingeleitet werden können, wenn in einem Gebiet eine Mindestversorgung mit Glasfaser sowie geeignete Vorleistungsangebote vorhanden seien. Zur Einleitung des Migrationsprozesses sollten mindestens 80 Prozent der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaser bis in die Wohnung, sogenanntes Fibre to the Home (FttH), versorgt sein. Zum Zeitpunkt der tatsächlichen Abschaltung solle grundsätzlich eine flächendeckende Glasfaserversorgung bestehen.
Ein geeignetes Vorleistungsangebot bedeute, dass Drittanbieter Zugang zum Glasfasernetz erhalten. Dieser als Open Access bezeichnete Zugang solle in technischer, prozessualer und preislicher Hinsicht einheitlichen Prinzipien für alle Glasfasernetze folgen. Mindestens 24 Monate vor der tatsächlichen Abschaltung müsse die Vermarktung kupferbasierter Angebote enden. Weitere mindestens zwölf Monate vor diesem Vermarktungsstopp solle die Abschaltung des Kupfernetzes angezeigt werden.
Für gesamtdeutschen Migrationsplan
Darüber hinaus spricht sich die Bundesnetzagentur für einen übergeordneten Migrationsplan für die gesamte Bundesrepublik aus. Dieser solle mindestens den vorgesehenen Start des ersten sowie das avisierte Ende des letzten Migrationsprozesses enthalten und zudem zentrale Meilensteine definieren.
Das nun vorgelegte Regulierungskonzept ist der nächste Schritt nach einem Impulspapier der Bundesnetzagentur vom April 2025 in der Debatte um dieses zentrale Thema des Telekommunikationsmarktes. Es setzt den Auftrag des Eckpunktepapiers des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung aus dem Oktober 2025 um. Alle Akteure sind eingeladen, bis zum 16. März Stellung zu dem Regulierungskonzept zu nehmen.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) begrüßt das neue Regulierungskonzept grundsätzlich. Geschäftsführer Dr. Stephan Albers erklärte, im Vergleich zum Impulspapier sei das neue Konzept ein großer Fortschritt. Positiv bewertete er insbesondere, dass sich die Bundesnetzagentur für einen diskriminierungsfreien und regelbasierten Übergang von den bisherigen DSL- auf moderne Glasfasernetze einsetze. Auch die vorgeschlagene Frist von drei Jahren von der Ankündigung bis zur Abschaltung eines lokalen Kupfernetzes halte er für angemessen.
Kritik äußerte Albers jedoch an der vorgeschlagenen Schwelle von 80 Prozent Glasfaserabdeckung bis in die Wohnungen, um den Migrationsprozess einzuleiten. Diese Bedingung gehe an der Realität vorbei und würde den Technologiewechsel in den meisten Regionen Deutschlands um viele Jahre verzögern. Damit würde aus Sicht des Verbands das Ziel verfehlt, den Glasfaserausbau durch Investitionsanreize zu beschleunigen. Am Ende träfe dies die Verbraucherinnen und Verbraucher, die länger auf einen Glasfaseranschluss warten müssten. Als realistischere Schwelle nannte Albers eine Abdeckung von 85 Prozent Homes Passed.
Ebenfalls kritisch sieht der BREKO die Forderung der Bundesnetzagentur nach einer Gesetzesänderung, um Wettbewerber der Telekom zu einem einheitlichen Open Access-Modell verpflichten zu können. Eine solche Regulierung werde den regional sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen beim Glasfaserausbau nicht gerecht und könne die Attraktivität weiterer Investitionen mindern. Effektiver Open Access sei bereits heute möglich, wie die wachsende Zahl an Kooperationsvereinbarungen zeige.
Nach Einschätzung des Branchenverbands liegt der nächste Schritt nun bei den Gesetzgebern auf Bundes- und europäischer Ebene. Das Kupfer-Glasfaser-Upgrade müsse schnell und klar geregelt werden, um fairen Wettbewerb, attraktive Investitionsbedingungen und Vorteile für die Verbraucherinnen und Verbraucher sicherzustellen.