EEG-Entwurf bedroht Bestand der Kleinen Wasserkraft

GZ Ausgabe GZ-8-2026 vom 16. April 2026 | Infrastruktur & Technik
von Redaktion
Bild von einer Wasserkraftanlage
WKA Promberger Schwarze Laaber. Bild: Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) e.V.

Förderstopp für Anlagen <25 kW im geleakten EEG-Entwurf bedroht die Kleine Wasserkraft - Die in dem geleakten Entwurf der EEG-Novelle 2027 vorgesehene Einstellung der Förderung für Erneuerbare-Energien-Anlagen bis 25 kW bedroht die Existenz der kleinen Wasserkraft. Mehr als 50 Prozent der rund 7.300 Wasserkraftanlagen in Deutschland wären davon betroffen. „Dabei macht die eigentlich auf die Vermeidung fluktuierender Einspeisung abzielende Maßnahme für die Wasserkraft überhaupt keinen Sinn.“ betont BDW-Präsident Hans-Peter Lang.

Die Wasserkraft ist bei rund 5.000 Volllaststunden über das ganze Jahr stetig und verlässlich verfügbar, stabilisiert die Netze und sorgt für mehr Versorgungssicherheit. Sie vermeidet CO2-Emissionen, reduziert Speicherbedarf in wetterbedingten Erzeugungslücken und senkt gesamtwirtschaftliche Kosten.

Versorgungssicherheit, Stabilität und Resilienz

Sie ersetzt damit nicht nur Strommengen, sondern auch Infrastruktur. „Sie liefert damit genau das, was wir für das Gelingen der Energiewende so dringend brauchen. Ein Förderstopp stünde im diametralen Gegensatz zu den durch die Bundesregierung selbst gesteckten Zielen der EEG-Reform, mehr Marktorientierung und Versorgungssicherheit zu erreichen“, so Lang.

Der BDW appelliert eindringlich an die Bundesregierung, den Förderstopp für kleine Wasserkraftanlagen vollständig zurückzunehmen. Wasserkraft leistet einen wichtigen Beitrag zur erneuerbaren Energiewende in Deutschland. Sie trägt – dezentral, zuverlässig, grundlastfähig und flexibel – neben der reinen Stromproduktion insbesondere zur Versorgungssicherheit, Stabilität und Resilienz des Energiesystems bei. Dem sollte die EEGNovelle 2027 Rechnung tragen, die besonderen Systemleistungen der Wasserkraft wie die Bereitstellung von Regelenergie, Momentanreserve, Blindleistung, Schwarzstart- und Notstromfähigkeit anerkennen und angemessen vergüten.

Systemleistungen honorieren

Statt der einfachen Fortführung der bisherigen Vergütungsregelungen fordert der BDW eine neue Vergütungsklasse für Wasserkraftanlagen kleiner 100 kW sowie eine Anpassung der anzulegenden Werte, die die Systemleistungen honoriert und die gestiegenen Kosten der vergangenen Jahre angemessen einbezieht. „Nur so wird es gelingen, die Wasserkraft für mehr Systemstabilität, Resilienz und Versorgungssicherheit zielgerichtet in die erneuerbare Energiewende einzubinden“, so Lang abschließend.

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