Bayerischer Gemeindetag: Hände weg vom Erschließungsbeitragsrecht

GZ Ausgabe GZ-8-2026 vom 16. April 2026 | Infrastruktur & Technik
von Redaktion
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Der Bayerische Gemeindetag lehnt die Überlegungen einzelner Landtagsfraktionen zur Neuausgestaltung oder zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge entschieden ab. Mit der Schwächung oder vollständigen Abschaffung dieser Einnahmemöglichkeit für die Städte, Märkte und Gemeinden würde das finanzielle Defizit der kommunalen Ebene noch einmal in dramatischer Art und Weise vergrößert und eine rote Linie überschritten werden.

Dr. Uwe Brandl: „Bereits die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Jahr 2018 hat die kommunalen Finanzen massiv negativ beeinflusst.“

Die aktuellen Überlegungen legen Brandl zufolge nun die Axt nicht nur an die Kommunalfinanzen, sondern würden faktisch das Aus für kommunale Erschließungs- und Baumaßnahmen bedeuten, da sich die Kommunen solche ohne Umlagemöglichkeit auf die Eigentümer zukünftig nicht mehr leisten können. „Damit wäre dies auch das Aus für viele Projekte zur Schaffung von neuem Wohnraum.“

Debatte zeugt von Unwissenheit

Im Übrigen zeugt die Debatte laut Bayerischem Gemeindetag von Unwissenheit. So garantiere die erstmalige Erschließung eines Grundstücks durch eine erschließungsbeitragsfähige Anlage dessen ordentliches Erschlossensein, was mit einem Wertzuwachs eines Grundstücks hin zu erschließungsbeitragsfreiem Bauland verbunden ist. Wer diese Kosten steuerfinanzieren möchte, wolle das Erschließungsbeitragssystem nicht verstehen.

Diskussion zur Unzeit

Die Diskussionen kämen für die Kommunen dazu zur absoluten Unzeit, so der Verband. So wiesen die aktuellen Ergebnisse der Kassenstatistik für das vierte Quartal 2025 zwar eine leicht positive Entwicklung auf, von einer tatsächlichen Trendwende oder gar einer spürbaren Entlastung der kommunalen Haushalte könne jedoch weiterhin keine Rede sein. Das Finanzierungsdefizit der bayerischen Kommunen belief sich im Jahr 2025 auf 4,68 Milliarden Euro. Der Wert von 2025 liegt damit weiterhin etwa doppelt so hoch wie das Defizit des Jahres 2023.

Leistungsfähigkeit der kommunalen Ebene erhalten

„Wir fordern den Landtag dringend dazu auf, die Überlegungen zur Abschaffung zurückzunehmen und die Leistungsfähigkeit der kommunalen Ebene zu erhalten“, betonte Gemeindetagschef Brandl. „Die aktuellen Zeiten sind zu ernst, um den Kommunen weitere Instrumente zur Einnahmengenerierung aus der Hand zu schlagen.“

Redaktion

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