Unabhängig prüfen, damit der Staat handlungsfähig bleibt
von Constanze von Hassel

Mit einem Festakt im Maximilianeum erinnerte der Bayerische Landtag gemeinsam mit dem Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH) an den Neubeginn der externen Finanzkontrolle im Jahr 1951. Im Mittelpunkt standen die Unabhängigkeit des ORH, solide Staatsfinanzen und die Frage, wie politische Handlungsspielräume für kommende Generationen erhalten werden können.
Die Wurzeln des Bayerischen Obersten Rechnungshofs reichen bis 1812 zurück. Den entscheidenden Neubeginn markiert jedoch das Jahr 1951: Mit dem Rechnungshofgesetz wurde die externe Finanzkontrolle neu aufgestellt und ihre Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive abgesichert. Landtagspräsidentin Ilse Aigner, ORH-Präsidentin Heidrun Piwernetz, Finanzminister Albert Füracker und der frühere Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, würdigten diese Entwicklung im Senatssaal des Maximilianeums.
Kontrolle als Teil demokratischer Ordnung
Landtagspräsidentin Ilse Aigner bezeichnete den Rechnungshof als festen Bestandteil der demokratischen Ordnung. Er sei „kein Anhängsel der Haushaltsführung“, sondern eine eigenständige Kontrollinstanz. Wer Kontrolle ausübe, dürfe nicht von denjenigen abhängig sein, deren Handeln er überprüfe.
Der ORH untersuche, ob staatliche Maßnahmen ihren Zweck erfüllten, wirtschaftlich umgesetzt würden und tatsächlich Wirkung erzielten. Damit stärke er nicht nur die Qualität staatlichen Handelns, sondern auch das Vertrauen in die Demokratie. Seit 75 Jahren berichtet der Rechnungshof unmittelbar an den Bayerischen Landtag, prüft, analysiert, macht Vorschläge und übt Kritik. Aigner verband dies mit einem Appell zu nachhaltiger Finanzpolitik. Solide Haushaltsführung müsse auch künftigen Generationen politische Gestaltungsspielräume sichern.
ORH-Präsidentin Heidrun Piwernetz betonte, dass sich die Finanzkontrolle längst nicht mehr auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit beschränke. Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und die Wirkung staatlichen Handelns seien heute zentrale Maßstäbe.
ORH betreibt keine Politik
Zugleich grenzte sie die Aufgabe des ORH klar von politischen Entscheidungen ab: Die Politik setze Ziele, die Verwaltung setze sie um, und der Rechnungshof prüfe, ob dies wirtschaftlich geschehe. Der ORH arbeite parteipolitisch neutral und unvoreingenommen; welche Konsequenzen aus seinen Feststellungen gezogen würden, entschieden Regierung und Parlament.
Angesichts begrenzter finanzieller Spielräume seien Haushaltsdisziplin und solide Staatsfinanzen wichtiger denn je. Positiv wertete Piwernetz, dass der bayerische Doppelhaushalt 2026/2027 ohne neue Schulden auskommen soll. Ihren Anspruch an die eigene Institution fasste sie so zusammen: „Auf uns kann man zählen und mit uns muss man rechnen.“
Füracker: Unabhängigkeit und Zusammenarbeit
Finanzminister Albert Füracker bezeichnete Finanzministerium und Rechnungshof als selbstständige, sich aber ergänzende Institutionen. Die Unabhängigkeit des ORH bedeute kein Gegeneinander von Finanzverwaltung und Finanzkontrolle, sondern sei Teil eines funktionierenden demokratischen Gemeinwesens.
Füracker sprach sich erneut für einen restriktiven Umgang mit neuen Schulden aus. Bayern investiere trotz des Verzichts auf Neuverschuldung erheblich; auch die bayerischen Kommunen wiesen eine hohe Investitionstätigkeit auf. Steigende Zinslasten könnten dagegen künftige Handlungsspielräume einschränken.
Den ORH würdigte er als konstruktiven Begleiter der Exekutive und als wichtigen Garanten für einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Gerade in schwierigen Zeiten brauche es eine starke und unabhängige Finanzkontrolle. Unabhängigkeit und vertrauensvolle Zusammenarbeit seien dabei kein Widerspruch.
Scheller: Wirkung statt immer höherer Ausgaben
Der frühere Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller weitete in seinem Impulsvortrag „Stabile Finanzen, nachhaltiges Haushalten – für einen handlungsfähigen Staat“ den Blick auf die Finanzlage des Staates insgesamt.
Nicht immer höhere Haushaltsansätze seien entscheidend, sondern die Wirkung staatlichen Handelns. Programme müssten klare Ziele haben, Ergebnisse überprüfbar sein und öffentliche Mittel möglichst wirksam eingesetzt werden. Stabile und nachhaltige Finanzen seien eine wesentliche Grundlage staatlicher Handlungsfähigkeit.
Scheller forderte deshalb konsequente Prioritätensetzung, Aufgabenkritik, weniger komplexe Verwaltungsstrukturen und stärkere Digitalisierung. Angesichts wachsender Aufgaben reiche es nicht, immer neue Kreditspielräume zu schaffen. Politik müsse Zielkonflikte benennen und entscheiden, welche Aufgaben Vorrang haben.