Trotz gestiegener Steuereinnahmen: Kommunale Gesamtausgaben liegen 2025 erneut über den Gesamteinnahmen
von Redaktion

Nach Ergebnissen der im Bayerischen Landesamt für Statistik durchgeführten vierteljährlichen Kassenstatistik steigen die kassenmäßig verbuchten Steuereinnahmen der bayerischen Kommunen im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um 6,1 Prozent auf 27,1 Milliarden Euro. Bis auf einen pandemiebedingten Rückgang im Jahr 2020 haben die gesamten Steuereinnahmen der Kommunen seit 2019 kontinuierlich zugenommen und lagen bereits im Jahr 2021 wieder auf Vor-Corona-Niveau. Die höchsten Einnahmeposten sind 2025 wie auch bereits in den Vorjahren die Einnahmen aus der Gewerbesteuer mit 12,5 Mrd. Euro (+4,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr) sowie aus dem Anteil an der Einkommensteuer mit 10,9 Mrd. Euro (+7,4 Prozent).
Im Jahr 2025 ist eine umfassende Reform der Grundsteuer in Kraft getreten. Weiterhin unterschieden wird zwischen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) sowie unbebauten und bebauten Grundstücken außerhalb von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer B). Entscheidend für die Höhe der Steuer sind in Bayern nun die Art der Nutzung von Grundstück und Gebäude sowie ein vereinfachter Ertragswert bei der Grundsteuer A bzw. die Fläche bei der Grundsteuer B.
Die im Jahr 2025 verbuchten Grundsteuereinnahmen der bayerischen Kommunen sind im Vergleich zu 2024 um 8,7 Prozent auf knapp 2,2 Milliarden Euro gestiegen. Dabei hat sich 2025 ein starker Rückgang der kassenmäßig verbuchten Einnahmen aus der Grundsteuer A um 27,8 Prozent ergeben. Bei der Grundsteuer B ist dagegen eine Erhöhung der Einnahmen um 10,4 Prozent zu verzeichnen. In den einzelnen Gemeinden sind die Ergebnisse heterogen. Während eine Mehrzahl der Gemeinden in 2025 einen Anstieg ihrer Grundsteuereinnahmen um mehr als zehn Prozent verbuchen, ergibt sich bei 15,1 Prozent der Gemeinden eine Verringerung der Grundsteuereinnahmen – bei 6,9 Prozent der Gemeinden sogar ein Rückgang um mehr als fünf Prozent.
Hohe Dynamik bei den Hebesätzen infolge der Grundsteuerreform
Aufgrund der im Jahr 2025 in Kraft getretenen Grundsteuerreform hatten im Vergleich zu den Vorjahren ungewöhnlich viele Kommunen bereits im Vorfeld ihre Grundsteuerhebesätze angepasst. Insgesamt haben 2025 1413 Gemeinden ihren Hebesatz für die Grundsteuer B im Vergleich zum Vorjahr gesenkt, 154 Gemeinden haben ihn erhöht. Bei der Grundsteuer A gab es 440 Erhöhungen und 829 Senkungen des Hebesatzes.
Wegen der grundlegenden Grundsteuerreform ist ein reiner Vergleich der Hebesätze zum Vorjahr jedoch nicht aussagekräftig, da sich die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer geändert hat. Es zeigt sich, dass eine Anpassung des Hebesatzes für das Jahr 2025 nicht zwangsläufig zu einer entsprechenden Veränderung der Grundsteuereinnahmen führt. Von den Gemeinden, die ihren Grundsteuerhebesatz B gesenkt haben, verzeichnen 90,3 Prozent dennoch einen Anstieg ihrer Einnahmen aus der Grundsteuer B. Umgekehrt nahmen 22,7 Prozent der Gemeinden, die den Hebesatz erhöhten, weniger aus der Grundsteuer B ein als im Vorjahr.
Ob die Gemeinden auch angesichts knapper Kassenlagen im laufenden Jahr erneut in größerem Umfang ihre Hebesätze anpassen, bleibt abzuwarten. Daher sind die mittel- und langfristigen Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Einnahmen der Kommunen aktuell schwer abschätzbar.