Staatsminister Albert Füracker: Mehr Spielraum für Vereine

GZ Ausgabe GZ-18-2026 vom 24. September 2026 | Finanzen & Wirtschaft
von Doris Kirchner
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Bayern will Vereine steuerlich entlasten und von bürokratischen Pflichten befreien. Finanz- und Heimatminister Albert Füracker kündigte nach einem Beschluss des Ministerrats eine Bundesratsinitiative an. Im Freistaat engagieren sich laut Finanzministerium 40 Prozent der über 14-Jährigen ehrenamtlich.

Eine zentrale Forderung betrifft den Gewinnfreibetrag. Dieser beträgt etwa für Feste und Jubiläumsveranstaltungen gemeinnütziger Vereine seit mehr als 15 Jahren unverändert 5.000 Euro. Bayern will ihn auf 10.000 Euro verdoppeln.

Besteuerungsgrenze steigt

Daneben soll die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe auf 100.000 Euro steigen. Derzeit wird bei gemeinnützigen Vereinen Körperschaft- und Gewerbesteuer fällig, wenn die Einnahmen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb über 50.000 Euro liegen und zugleich mehr als 5.000 Euro Gewinn erzielt wird.

Auch weitere Vereinfachungsgrenzen sollen von 50.000 auf 100.000 Euro steigen. Dies betrifft die Einordnung sportlicher Veranstaltungen als Zweckbetrieb und die Regelung zum pauschalen Vorsteuerabzug. Vor allem bei größeren Vereinsfesten und Jubiläen soll dies entlasten.
Weniger Bürokratie verspricht sich Füracker von einer „Einfachsteuererklärung“ für kleinere gemeinnützige Vereine. Zudem sollen Satzungen und Satzungsänderungen künftig vom Vereinsregister automatisch an die Finanzbehörden weitergeleitet werden. Vereine müssten sie nicht nochmals selbst übermitteln.

Erleichterung für die Kleinen

Darüber hinaus setzt sich Bayern für die Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung ein. Für kleinere Vereine gilt seit 2026 bereits eine Erleichterung: Bei jährlichen Einnahmen bis 100.000 Euro entfällt diese Pflicht.

Mit den Vorschlägen will Bayern die finanziellen Spielräume der Vereine erweitern und den Verwaltungsaufwand verringern. „Vereinsarbeit statt Bürokratie“ müsse der Grundsatz sein, erklärte Füracker. Da die Änderungen überwiegend das Bundessteuerrecht betreffen, sollen sie über eine Bundesratsinitiative vorangebracht werden.

Doris Kirchner

Doris Kirchner, Chefin vom Dienst

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