KfW-Kommunalpanel 2026: Investitionsrückstand auf neuem Höchstwert
von Doris Kirchner

Die Kommunen in Deutschland planen für das Jahr 2026 deutlich höhere Investitionen als im Vorjahr. Dies geht aus der jährlichen Befragung zum KfW-Kommunalpanel hervor, die vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) durchgeführt wird. Demnach kalkulieren die Städte, Gemeinden und Landkreise mit Sachinvestitionen in Höhe von rund 50 Milliarden Euro. Die größten Anteile entfallen auf Schulen (27 Prozent), die Straßen- und Verkehrsinfrastruktur (23 Prozent) sowie den Brand- und Katastrophenschutz (10 Prozent).
Für das Haushaltsjahr 2025 hatten die Kommunen noch Investitionen von 44 Milliarden Euro vorgesehen. Der Anstieg der geplanten Investitionen um 14,8 Prozent fällt damit deutlich höher aus als die durchschnittliche Veränderung der Planinvestitionen in den Vorjahren.
Zunahme der geplanten Sachinvestitionen
Nach Einschätzung von Professor Dr. Jochen Monstadt, Wissenschaftlicher Direktor und Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu), dürfte die Zunahme der geplanten Sachinvestitionen auch mit den Erwartungen der Kommunen an das Sondervermögen zusammenhängen. Gleichzeitig verweist Monstadt darauf, dass sich nicht nur die Frage stelle, ob die geplanten Investitionen tatsächlich umgesetzt werden können. Ebenso sei offen, inwieweit notwendige Modernisierungsaufgaben der kommunalen Infrastruktur, etwa im Klimaschutz, bei der Klimaanpassung und der Wärmewende, von der nationalen Förderung profitieren werden.
Ungeachtet der steigenden Investitionspläne hat sich die finanzielle Lage der Kommunen in den vergangenen Jahren weiter verschlechtert. Nach den Ergebnissen des KfW-Kommunalpanels 2026 beläuft sich der wahrgenommene Investitionsrückstand inzwischen auf 231,2 Milliarden Euro und erreicht damit einen neuen Höchststand. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um 15,5 Milliarden Euro bzw. 7,2 Prozent. Seit 2018 ist der nominale Investitionsrückstand um 67 Prozent gewachsen; preisbereinigt verbleibt ein Zuwachs von sieben Prozent.
Rangliste der Investitionsrückstände
Die größten Investitionsrückstände bestehen weiterhin bei der Schulinfrastruktur mit 68,9 Milliarden Euro sowie bei den Straßen mit 53,7 Milliarden Euro. In diesen Bereichen fiel der Anstieg zuletzt allerdings vergleichsweise gering aus. Deutlich stärker nahmen dagegen die von den Kämmereien ausgewiesenen Rückstände bei Sportstätten zu. Dort stieg der Investitionsbedarf um sechs Milliarden Euro. Auch im Katastrophenschutz erhöhte sich der Rückstand um 3,2 Milliarden Euro, bei Verwaltungsgebäuden um 2,8 Milliarden Euro.
Besonders kritisch bewertet das Kommunalpanel den Zustand der bestehenden Infrastruktur. Viele Kommunen sehen sich nach eigenen Angaben nicht mehr in der Lage, den laufenden Unterhalt ihrer Einrichtungen sicherzustellen. Dies betrifft unter anderem kleinere Reparaturen. Besonders angespannt ist die Situation im Straßen- und Verkehrsbereich: 30 Prozent der Kommunen geben an, den notwendigen Unterhalt gar nicht oder nur in geringem Umfang gewährleisten zu können. In der Folge bleiben beispielsweise Schlaglöcher oder Aufwölbungen auf Straßen mitunter unrepariert. Besonders ausgeprägt ist diese Problematik in Ostdeutschland. Dort erklärten 47 Prozent der Kämmereien, den Unterhalt ihrer Verkehrsinfrastruktur nicht oder nur eingeschränkt sicherstellen zu können.
Ein Schwerpunkt des diesjährigen Kommunalpanels liegt auf kommunalen Beteiligungen und Auslagerungen. Untersucht wurden Beteiligungen in den Bereichen Energie, Wasser, Abfall, öffentlicher Personennahverkehr, Gesundheit, Wohnen, Kultur und Sport. Neun von zehn der befragten Kommunen verfügen demnach in mindestens einem dieser Bereiche über eine Unternehmensbeteiligung. In der Energie- und Wasserversorgung gaben jeweils rund zwei Drittel der Kommunen entsprechende Beteiligungen an. Etwa fünf Prozent der Kommunen sind sogar in allen untersuchten Bereichen an Unternehmen beteiligt.
Vor allem Beteiligungen im Energiebereich konnten in den vergangenen fünf Jahren Überschüsse erwirtschaften. Davon profitierten in vielen Kommunen auch die Kernhaushalte durch Gewinnabführungen.
Gleichzeitig beließ rund ein Drittel der Gemeinden, Städte und Landkreise mit Beteiligungen im Ver- und Entsorgungsbereich die erwirtschafteten Gewinne in den Unternehmen, um deren Investitionsfähigkeit zu stärken. Für die kommenden fünf Jahre planen 27 Prozent der Kommunen, Gewinne nicht oder nur teilweise an den Kernhaushalt abzuführen. Gleichzeitig beabsichtigen weniger Kommunen als bislang, ihre Beteiligungsunternehmen über Bürgschaften, Einlagen oder Zweckdarlehen finanziell zu unterstützen.
DStGB-Positionen
Laut Deutschem Städte- und Gemeindebund belegen die Zahlen des Kommunalpanels 2026 einmal mehr, dass sich die historische Finanzkrise der Kommunen weiter zuspitzt. „Unsere kommunale Infrastruktur wird immer mehr auf Verschleiß gefahren. Zur Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit ist eine Soforthilfe der Länder und des Bundes in Höhe des im letzten Jahr verzeichneten kommunalen Finanzierungsdefizits von rund 30 Mrd. Euro notwendig. Noch wichtiger als eine Verbesserung der Einnahmebasis ist indes eine Reduzierung der Ausgaben. Eine Anpassung der gesamtstaatlichen Leistungsversprechen an die Realitäten der öffentlichen Haushalte ist alternativlos.
Eine nachhaltige Verbesserung der Kommunalhaushalte zur Wiederherstellung der kommunalen Handlungs- und Investitionsfähigkeit sollte nach Angaben des DStGB folgende Elemente umfassen:
- Entlastung kommunaler Kassen von Zahlungsverpflichtungen, vor allem bei Sozialausgaben. Bei den sozialen Leistungen Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Hilfen zur Pflege sollen Bund, Länder und Kommunen je ein Drittel der Kosten tragen.
- Anpassung der sozialen Leistungen an die Realität öffentlicher Haushalte.
- Moratorium für neue staatliche Leistungsversprechen.
- Erhöhung gemeindlicher Anteile an den Gemeinschaftssteuern, auch mittelbar über den kommunalen Finanzausgleich. Verbesserung, Wahrung und Stabilisierung der Gewerbesteuer.
- Echte Konnexität – wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen – bei kostenintensiven Standardanpassungen, Erweiterungen bestehender und bei neuen Aufgaben, sowie bei Umsetzung von EU-Gesetzgebung.
- Voller Ausgleich für gemeindliche Steuermindereinnahmen infolge von Gesetzesänderungen.
- Stärkere kommunale Beteiligung am „Bundes-Sondervermögen“.
Aus Sicht des DStGB sind kommunale Investitionen unverzichtbar, um die Zukunftsherausforderungen Deutschlands bewältigen zu können. „Dabei gilt: Die Mittel aus dem Sondervermögen ersetzen nicht die nötige Reform der kommunalen Finanzausstattung.“
Kommunalkredite nehmen zu Bei der Frage, wie die Kommunen ihre Investitionen finanzieren, zeigt sich laut Kommunalpanel eine Verschiebung weg von Eigenmitteln hin zu Kommunalkrediten. So stieg deren Anteil an der gesamten Investitionsfinanzierung im Jahr 2025 um 4 Prozentpunkte auf 27 Prozent. Gemäß den Erwartungen in den Kämmereien dürfte sich diese Bewegung im laufenden Haushaltsjahr noch verstärken. Auch hier blicken die Kämmereien aber zunehmend skeptisch nach vorn. So rechnet mittlerweile mehr als eine von drei Kommunen (38 Prozent) damit, dass sich die Bedingungen der Kreditaufnahme im Verlauf des Jahres 2026 verschlechtern werden. Wesentlicher Grund dafür ist ein erwarteter Anstieg des Zinsniveaus.