Jährliche Belastung Bayerns 11,7 Milliarden Euro: Finanzkraftausgleich in massiver Schieflage
von Redaktion

Füracker: Bayern zahlt jeden Monat rund 1 Milliarde Euro an finanzschwache Länder - Bayern bleibt mit großem Abstand der wichtigste Beitragszahler im bundesweiten Finanzkraftausgleich. Nach Angaben des Bayerischen Finanz- und Heimatministeriums wird der Freistaat im Jahr 2025 rund 11,7 Milliarden Euro an finanzschwächere Länder überweisen. Das entspricht nahezu einer Milliarde Euro pro Monat.
Finanz- und Heimatminister Albert Füracker sieht darin eine zunehmend problematische Entwicklung. Anlässlich einer Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrates Ende Mai sprach er von einer „massiven Schieflage“ des bestehenden Systems. Bayern stehe zwar weiterhin zur Solidarität unter den Ländern, das Ausgleichssystem müsse jedoch grundlegend reformiert werden.
„Der Freistaat Bayern ist mit Abstand größter Zahler beim Finanzkraftausgleich. Seit Jahren schultern wir den Löwenanteil“, erklärte Füracker. Zum Vergleich verwies er darauf, dass mit den jährlichen Ausgleichszahlungen nahezu 150.000 Lehrkräfte für ein Jahr finanziert werden könnten.
Entlastungsgesetz bringt nur begrenzte Wirkung
Hintergrund der Debatte ist das geplante Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG), das derzeit auf Bundesebene beraten wird. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Geberländer im Finanzkraftausgleich in den Jahren 2026 bis 2029 um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich zu entlasten. Wie hoch der jeweilige Anteil für die einzelnen Länder ausfällt, richtet sich nach deren Beitrag zum Gesamtausgleich.
Für Bayern wird mit einer jährlichen Entlastung von rund 200 Millionen Euro gerechnet. Aus Sicht der Staatsregierung ist dies zwar ein positives Signal, jedoch keine grundlegende Lösung. Die Summe entspreche lediglich rund zwei Prozent der zuletzt geleisteten Ausgleichszahlungen. Bayern brachte daher im Finanzausschuss zu Protokoll, weiterhin eine umfassende Reform des Ausgleichssystems einzufordern.
Klage vor dem Bundesverfassungsgericht läuft weiter
Seit Einführung des Finanzausgleichssystems hat Bayern nach Angaben des Finanzministeriums insgesamt knapp 140 Milliarden Euro an andere Bundesländer abgeführt. Dem stehen lediglich rund 3,4 Milliarden Euro gegenüber, die der Freistaat bis Anfang der 1990er-Jahre als Empfängerland erhalten hatte.
Da sich aus Sicht der Staatsregierung bislang keine ausreichende Reformbereitschaft auf Bundes- und Länderebene gezeigt habe, leitete Bayern im Juli 2023 ein abstraktes Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Ziel ist eine Überprüfung der aktuellen Regelungen zum Finanzkraftausgleich.
Das Bundesverfassungsgericht hat im März mitgeteilt, noch im Laufe dieses Jahres eine Entscheidung treffen zu wollen. Das Verfahren gilt als richtungsweisend für die zukünftige Ausgestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs.
Bedeutung auch für die Kommunen
Für die bayerischen Kommunen wird die Diskussion aufmerksam verfolgt. Zwar betrifft der Finanzkraftausgleich unmittelbar die Länderfinanzen, die Staatsregierung argumentiert jedoch seit Jahren, dass die hohen Zahlungsverpflichtungen den finanziellen Handlungsspielraum des Freistaats einschränken. Dies könne sich mittelbar auch auf Investitionen in kommunale Infrastruktur, Bildung, Digitalisierung oder Förderprogramme auswirken. Ob die nun geplante Entlastung der Geberländer den Beginn einer grundlegenden Reform markiert oder lediglich eine Übergangslösung bleibt, dürfte daher nicht nur für die Länder, sondern auch für Städte, Gemeinden und Landkreise von erheblicher Bedeutung sein.