Harry Scheuenstuhl: Kommunalhaushalte in Schieflage

GZ Ausgabe GZ-21-2026 vom 5. November 2026 | Finanzen & Wirtschaft
von Redaktion
Porträt
Harry Scheuenstuhl Bild: SPD Bayern 2023

594 Kommunen verfehlen finanzielle Mindestanforderungen: höchste Fallzahl seit 2016 - Mehr als jeder dritte vorgelegte kommunale Haushalt in Bayern verfehlt die Mindestzuführung oder die entsprechende doppische Anforderung. Betroffen sind 594 von 1.706 vorgelegten Haushalten: 557 kreisangehörige Städte und Gemeinden, 21 Landkreise und 16 kreisfreie Städte. Das geht aus einer Antwort auf eine Anfrage von SPD-Kommunalfinanzsprecher Harry Scheuenstuhl hervor.

„Wenn Kommunen die Mindestzuführung verfehlen, können sie ihre reguläre Kredittilgung nicht im vorgeschriebenen Umfang aus laufenden Mitteln decken“, warnt Scheuenstuhl. Die Kennzahl zeigt, ob laufende Einnahmen für die reguläre Kredittilgung ausreichen; ihr Verfehlen bedeutet nicht automatisch Zahlungsunfähigkeit oder eine verweigerte Haushaltsgenehmigung. Bei der Kameralistik muss dafür ein ausreichender Betrag aus dem Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt fließen. Bei doppischer Haushaltsführung darf der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht unter den ordentlichen Tilgungen liegen für Darlehen.

Die Fallzahlen stiegen von 229 im Jahr 2016 über 505 im Jahr 2025 auf 594. Besonders angespannt ist die Situation der kreisfreien Städte: 16 von 25 verfehlen die Anforderungen.

In Mittelfranken erfüllen 60 von 162 vorgelegten Haushalten kreisangehöriger Städte und Gemeinden die Mindestanforderung nicht. Das entspricht rund 37 Prozent. Im Vorjahr waren 47 Fälle registriert worden, 2016 lediglich zehn. Hinzu kommen vier der fünf kreisfreien Städte und zwei der sieben Landkreise.

Nach der Einschätzung zum 30. Juni betrifft dies bayernweit 27 kreisangehörige Gemeinden sowie die kreisfreien Städte Hof, Schweinfurt, Ingolstadt und Erlangen.

Freistaat in der Pflicht

Scheuenstuhl kritisiert Informationslücken in der Ministeriumsantwort. Statt der angeforderten Zahlen zum 31. August liege lediglich der Stand vom 30. Juni vor. Auch eine Aufschlüsselung nach Landkreisen sowie Angaben zu Genehmigungsauflagen und Konsolidierungspflichten fehlten. Er fordert eine aktuelle Finanzübersicht.

Für den kommunalen Finanzausgleich 2027 müsse die laufende finanzielle Leistungsfähigkeit stärker berücksichtigt werden. Investitionshilfen allein reichten nicht aus. Der Freistaat müsse dafür sorgen, dass Städte, Gemeinden und Landkreise ihre Aufgaben erfüllen und ihre Selbstverwaltung finanziell wahrnehmen könnten.

Datengrundlage: Antwort des Bayerischen Innenministeriums vom 9. Oktober 2026; Stand der Angaben: 30. Juni 2026.

Redaktion

Redaktion

Ihre optimale Website-Nutzung

Diese Website verwendet Cookies und bindet externe Medien ein. Mit dem Klick auf „✓ Alles akzeptieren“ entscheiden Sie sich für eine optimale Web-Erfahrung und willigen ein, dass Ihnen externe Inhalte angezeigt werden können. Auf „Einstellungen“ erfahren Sie mehr darüber und können persönliche Präferenzen festlegen. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Detailinformationen zu Cookies & externer Mediennutzung

Externe Medien sind z.B. Videos oder iFrames von anderen Plattformen, die auf dieser Website eingebunden werden. Bei den Cookies handelt es sich um anonymisierte Informationen über Ihren Besuch dieser Website, die die Nutzung für Sie angenehmer machen.

Damit die Website optimal funktioniert, müssen Sie Ihre aktive Zustimmung für die Verwendung dieser Cookies geben. Sie können hier Ihre persönlichen Einstellungen selbst festlegen.

Noch Fragen? Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte als Nutzer in der Datenschutzerklärung und Impressum!

Ihre Cookie Einstellungen wurden gespeichert.