EU-Haushalt: Rechnungshof mahnt mehr Wirkung und Kontrolle an

GZ Ausgabe GZ-20-2026 vom 22. Oktober 2026 | Finanzen & Wirtschaft
von Constanze von Hassel
Beim künftigen EU-Haushalt rücken neben der Höhe der Ausgaben auch deren messbare Wirkung und eine wirksame Kontrolle stärker in den Fokus. Illustration: KI-generiert
Beim künftigen EU-Haushalt rücken neben der Höhe der Ausgaben auch deren messbare Wirkung und eine wirksame Kontrolle stärker in den Fokus. Illustration: KI-generiert

Die Verhandlungen über den langfristigen EU-Haushalt 2028 bis 2034 gehen in eine entscheidende Phase. Während das Europäische Parlament vor Kürzungen warnt, mahnt der Europäische Rechnungshof, stärker auf Wirkung und Kontrolle der eingesetzten Mittel zu achten. Ein neuer Sonderbericht zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung zeigt: Von knapp 50 Milliarden Euro aus dem Corona-Aufbaufonds haben bislang nur Teile nachweisbare Ergebnisse gebracht.

Eine Einigung über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) gibt es noch nicht. Beim EU-Gipfel Mitte Oktober berieten die Staats- und Regierungschefs über den jüngsten Vorschlag des irischen Ratsvorsitzes, ohne sich auf das Gesamtpaket zu verständigen. Ziel bleibt eine politische Einigung, damit die notwendigen Rechtsakte 2027 verabschiedet werden und die neuen Programme 2028 anlaufen können.

Das Europäische Parlament hält einen ambitionierten Haushalt für notwendig. Es verweist auf wachsende Aufgaben in Bereichen wie Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und Verteidigung, Energie, Kohäsion und Landwirtschaft. Bereits Anfang Oktober hatten die zuständigen Berichterstatter deutlich gemacht, dass weitere Kürzungen gegenüber dem Vorschlag der Kommission für das Parlament kaum akzeptabel seien. Zugleich verlangen die Abgeordneten mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwendung europäischer Gelder.

Rechnungshof warnt vor bekannten Schwächen

Damit rückt neben der Höhe des Haushalts zunehmend die Frage in den Vordergrund, was die eingesetzten Mittel tatsächlich bewirken. Der Europäische Rechnungshof hatte bereits in seinem Jahresbericht für 2025 davor gewarnt, Schwächen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) auf das künftige Haushaltsmodell zu übertragen.

Bei den 2025 geleisteten ARF-Zahlungen stellten die Prüfer unter anderem nicht zufriedenstellend erreichte Etappenziele und Zielwerte, Verstöße gegen Vergabevorschriften sowie Schwächen bei der Überwachung und den Kontrollsystemen fest. Von 37 Finanzhilfezahlungen an Mitgliedstaaten entsprachen neun nach Einschätzung des Rechnungshofs nicht den geltenden Vorschriften und Bedingungen.

Hinzu kommen die langfristigen finanziellen Belastungen. Vor allem aufgrund des Corona-Aufbauinstruments NextGeneration-
EU könnten die von der EU aufgenommenen Schulden bis 2027 auf eine Billion Euro steigen. Allein die Zinslasten für die nicht rückzahlbare Unterstützung könnten nach Berechnungen des Rechnungshofs zwischen 2028 und 2034 bis zu 93 Milliarden Euro erreichen.

Ein neuer Sonderbericht des Rechnungshofs zur öffentlichen Verwaltung liefert nun weitere Argumente für die Debatte. Insgesamt 49,1 Milliarden Euro aus der ARF wurden für Maßnahmen in den Verwaltungen der Mitgliedstaaten bereitgestellt. Das entspricht 8,5 Prozent der insgesamt 577 Milliarden Euro umfassenden Fazilität. Gefördert wurden unter anderem Digitalisierung und elektronische Behördendienste, öffentliches Auftragswesen und Wettbewerb.

Die Bilanz fällt allerdings durchwachsen aus. Nach Angaben der Prüfer haben die finanzierten Reformen und Investitionen langjährige Probleme bei Verwaltungskapazitäten, Koordinierung und Governance nur teilweise behoben. Der Schwerpunkt habe vielfach auf der Digitalisierung und weniger auf grundlegenden Strukturreformen gelegen.

Bislang hätten nur 36 Prozent der untersuchten Maßnahmen in der öffentlichen Verwaltung zu nennenswerten Ergebnissen geführt. Bei den übrigen zwei Dritteln stellten die Prüfer lediglich begrenzte Resultate fest oder fanden keine ausreichenden Belege für Ergebnisse. Hinzu kommt ein Problem bei der Erfolgskontrolle: Nur für 43 Prozent der geprüften Maßnahmen waren geeignete Indikatoren festgelegt worden.

Ohne solche Indikatoren lasse sich kaum feststellen, ob die Reformen tatsächlich schnellere Verwaltungsverfahren, niedrigere Kosten, bessere Lösungen für die Nutzer oder eine verbesserte Governance gebracht hätten, so der Rechnungshof.

Besonders schwierig erwiesen sich strukturelle Reformen. Während vergleichsweise schnell umsetzbare Vorhaben wie Investitionen in die Digitalisierung bevorzugt worden seien, blieben andere Herausforderungen weitgehend bestehen. So seien nur 14 Prozent der Empfehlungen im Bereich Governance weitgehend umgesetzt worden.

Deutschland gehörte neben Tschechien, Griechenland und Spanien zu den vier Mitgliedstaaten, die bei der Prüfung eingehender betrachtet wurden. Insgesamt untersuchte der Rechnungshof Reformen und Investitionen der öffentlichen Verwaltung in 15 EU-Staaten.

Konsequenzen für die künftige Förderung

Für Länder und Kommunen ist die Debatte auch deshalb relevant, weil die EU mit dem neuen Finanzrahmen ihre Förderarchitektur verändern will. Verschiedene Förderbereiche sollen künftig stärker in nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen gebündelt werden. Zugleich sollen Reformen, Investitionen und messbare Ziele eine größere Rolle bei der Auszahlung von EU-Mitteln spielen. Regionen und lokale Gebietskörperschaften sollen nach der bisherigen Position des Rates an Entwicklung und Umsetzung dieser Pläne beteiligt werden.

Damit bekommen die Erfahrungen mit der ARF unmittelbare Bedeutung für den nächsten Finanzrahmen. Gerade die vom Rechnungshof festgestellten Defizite bei Zielvorgaben und Ergebnismessung werfen die Frage auf, wie ein stärker leistungsorientiertes Fördersystem ausgestaltet werden muss, damit nicht nur die Erfüllung formaler Etappenziele, sondern auch die tatsächliche Wirkung der Maßnahmen nachvollziehbar bleibt.

Eine deutlich kritischere Position nimmt der Europäische Steuerzahlerbund ein. Die Taxpayers Association of Europe (TAE) fordert, bestehende Ausgaben, Programme und Verwaltungsstrukturen zunächst auf Notwendigkeit, Effizienz und europäischen Mehrwert zu überprüfen, bevor zusätzliche EU-Eigenmittel geschaffen werden.

Die politischen Schlussfolgerungen unterscheiden sich damit deutlich: Das Europäische Parlament sieht einen größeren finanziellen Spielraum als Voraussetzung dafür, dass die EU ihre wachsenden Aufgaben erfüllen kann. Der Steuerzahlerbund setzt stärker auf Ausgabenkontrolle und Begrenzung neuer Belastungen. Der Rechnungshof entscheidet diesen politischen Streit nicht. Seine aktuellen Prüfungen lenken den Blick vielmehr auf einen anderen Maßstab: Nicht allein die Höhe der bereitgestellten Mittel, sondern deren messbare Wirkung und eine verlässliche Kontrolle werden für die Qualität des künftigen EU-Haushalts entscheidend sein.

Constanze von Hassel

Constanze von Hassel, Chefredakteurin

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