Bundes-SGK verabschiedet „Braunschweiger Erklärung“: Finanzkraft der Kommunen stärken
von Doris Kirchner

Der Vorstand der Bundes-SGK hat im Rahmen seiner jüngsten Sitzung eine „Braunschweiger Erklärung“ verabschiedet. Nach Angaben von Thorsten Kornblum, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik und Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig, „belaufen sich die Defizite der Kommunen in den vergangenen zwei Jahren in Summe auf 55 Milliarden Euro. Städte, Gemeinden und Kreise erfüllen eine Vielzahl an staatlichen Aufgaben und sind systemrelevant. Um die Handlungsfähigkeit des Staates vor Ort zu gewährleisten, benötigen die Kommunen eine Soforthilfe, bis sich die Konjunktur wieder stabilisiert.“
Laut „Braunschweiger Erklärung“ muss sich der Wirtschaftsstandort Deutschland revitalisieren, um der konjunkturellen Krise zu begegnen und den Sozialstaat dauerhaft auf hohem und leistungsfähigem Niveau zu erhalten. Die Kommunen seien die Orte, an denen Unternehmen ihre Aktivitäten entfalten. Sie müssten den Anforderungen einer modernen, innovativen und kreativen Wirtschaft genügen. Dazu zähle das Vorhandensein gut ausgebildeter Arbeits- und Fachkräfte, die Attraktivität der Region als Wohn- und Lebensort, harte Standortfaktoren, wie eine exzellente Forschungslandschaft und eine gute Verkehrsanbindung und digitale Infrastruktur und nicht zuletzt die sogenannten weichen Standortfaktoren, wie gute Schulen, Kitas, Kulturangebote und Umweltqualitäten. „Um dieses zu gewährleisten, muss die Handlungsfähigkeit der Kommunen abgesichert werden. Darüber hinaus gilt es, kommunale Unternehmen als Rückgrat der Daseinsvorsorge weiter zu stärken und wettbewerbsfähig und resilient aufzustellen“, heißt es in dem Papier.
Soforthilfe angemahnt
Bis zu einer Stabilisierung der Konjunktur bedürfe es einer Soforthilfe für die Kommunen. Nur so könne verhindert werden, dass im Rahmen der Haushaltsaufstellungen für 2027 wesentliche Leistungen für die Wirtschaftsstandorte, die Lebensqualität und soziale Sicherung in den Städten, Gemeinden und Kreisen eingespart werden müssen. Die Bundes-SGK fordert deshalb, dass der Anteil der Kommunen am Umsatzsteueraufkommen deutlich im zweistelligen Milliardenbereich jährlich erhöht wird.
Zur Finanzierung der steigenden Kosten für soziale Leistungen sollen die Belastungen zu je einem Drittel auf Bund, Länder und Kommunen verteilt werden. Dies beträfe z.B. die Kinder- und Jugendhilfe, Hilfen zur Pflege oder die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Da dies gesamtstaatliche Aufgaben seien, sollten die Kosten auch gesamtstaatlich getragen werden.
Zudem müssten Aufgaben überprüft und Möglichkeiten ihrer Effektivierung genutzt werden. Dazu dienende Modernisierungs- und Vereinfachungsansätze könnten die wachsenden Kosten der sozialen Sicherung mittelfristig dämpfen und ihre Finanzierung sichern. Dazu zählten auch Maßnahmen einer klugen Prävention.
Sozialstaatsreform im Blick
Die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform enthalten aus Sicht der Bundes-SGK viele Vorschläge, die geeignet seien, Bürgerinnen und Bürgern einen einfacheren Zugang zu den Leistungen zu ermöglichen und mittelfristig auch die Verwaltungen zu entlasten. Insbesondere die Umsetzung der Empfehlungen zur Digitalisierung und Entbürokratisierung könnten zu Verbesserungen führen. Im Weiteren müsse es vor allem auch um den Einsatz von rechtssicheren Experimentierräumen (Reallabore) gehen, damit geplante Reformen vorab in den Kommunen auf ihre Praxistauglichkeit geprüft werden können.
Um künftig sicherzustellen, dass den Kommunen nicht neue, weitere Aufgaben- und Leistungserweiterungen durch Bundesgesetze auferlegt werden, müsse sich der Bund politisch dazu verpflichten, durch ihn veranlasste Mehrkosten und Mindereinnahmen auf der kommunalen Ebene im Sinne einer Konnexität auszugleichen, heißt es abschließend.