BKPV-Geschäftsbericht 2025: Informationssicherheit, Abwasser und Friedhofsgebühren

GZ Ausgabe GZ-18-2026 vom 24. September 2026 | Finanzen & Wirtschaft
von Doris Kirchner
Ansicht eines Schreibtisches

Aktuelle Fragen aus der Prüfungs- und Beratungstätigkeit stehen im Mittelpunkt des Geschäftsberichts 2025 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV). Der Bericht befasst sich unter anderem mit den rechtlichen und finanziellen Aspekten einer angemessenen Personalausstattung, der Organisation der Informationssicherheit, der Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers, der Anreizregulierung und Netzentgeltkalkulation im Strom- und Gasbereich sowie der Kalkulation von Friedhofsgebühren im Wandel der Bestattungskultur.

Nach Angaben des BKPV hat sich die Personalausstattung der Kernverwaltungen in den bayerischen Kommunen gegenüber früheren Veröffentlichungen weiter erhöht. Dies betrifft nicht nur Pflichtaufgaben. Auch bei freiwilligen Aufgaben sowie beim zunehmenden Einsatz eigener Fachkräfte, insbesondere in technischen Bereichen, ist ein Anstieg festzustellen.

Die vom Prüfungsverband veröffentlichten Vergleichswerte können Kommunen dabei unterstützen, die eigene Stellenausstattung einzuordnen. Der BKPV bietet seinen Mitgliedern zudem an, örtliche Werte zu erheben und unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen entsprechende Benchmarks zu erstellen. Die Ergebnisse können als Entscheidungshilfe für weitere organisatorische Maßnahmen dienen, etwa für die vertiefte Betrachtung einzelner Aufgabenbereiche oder eine Organisationsuntersuchung.

Von einer unmittelbaren Übertragung der Vergleichswerte auf die eigene Personalplanung rät der Verband jedoch ab. Örtliche Besonderheiten, Prozessabläufe und der jeweilige IT-Einsatz müssten berücksichtigt werden, damit eine Stellenbemessung nicht zu falschen Ergebnissen führt.

Immer noch kein ISK Themenwechsel. Seit mehr als zehn Jahren verpflichtet Art. 43 Abs. 1 des Bayerischen Digitalgesetzes (BayDiG) die Kommunen zur Sicherstellung der Informationssicherheit und zur Erstellung von Informationssicherheitskonzepten (ISK). Der BKPV hat deshalb untersucht, wie erstere in den Kommunen organisatorisch aufgestellt ist.

Dabei zeigte sich, dass trotz der seit Jahren bestehenden gesetzlichen Verpflichtung eine noch große Zahl von Kommunen kein ISK erstellt hat. Das Vorhandensein eines solchen Konzepts und die darin enthaltenen Mindestregelungsbereiche sind regelmäßig Gegenstand der überörtlichen Rechnungsprüfung, da die Sicherheit finanzwirksamer Verfahren wesentlich von den organisatorischen Rahmenbedingungen abhängt.

Mangelhafte Sicherheitskonzepte

Nach den Erfahrungen der Prüfer beschränken sich Informationssicherheitskonzepte teilweise auf die Kernverwaltung und das Rathausnetzwerk. Außenstellen und Einrichtungen mit eigenen, räumlich getrennten Netzen werden dagegen nicht immer einbezogen. Der BKPV weist darauf hin, dass auch deren Systeme und Verfahren in der Verantwortung der Kommune liegen. Nach Art. 43 Abs. 1 BayDiG müssen sie deshalb ebenfalls vom Geltungsbereich der Informationssicherheitsleitlinie und des Informationssicherheitskonzepts erfasst werden.

Dies gelte auch bei einer Auslagerung von IT-Systemen und -Verfahren. Ein Outsourcing entbinde die Kommune demnach nicht von ihrer Verantwortung für die Informationssicherheit. Auch extern betreute Systeme und Verfahren seien Teil des Informationsverbundes der Kommune und müssten entsprechend berücksichtigt werden.

Ebenfalls Handlungsbedarf sieht der Verband beim Umgang mit nicht häuslichem Abwasser. Unterschiedliche Abwasserinhaltsstoffe, betriebliche Abläufe und schwankende Einleitmengen erfordern demnach ein systematisches und risikoorientiertes Vorgehen. Ohne ausreichende Kenntnis der relevanten Indirekteinleiter und der Beschaffenheit ihres Abwassers sei ein sicherer Betrieb öffentlicher Abwasseranlagen nicht möglich.

Die rechtlichen Anforderungen ergäben sich aus dem Wasserrecht und dem kommunalen Satzungsrecht. Unzureichend bekannte oder überwachte Indirekteinleitungen könnten unter anderem Betriebsstörungen, zusätzlichen Reinigungs- und Energieaufwand sowie Schäden an Anlagen verursachen. Auch Probleme bei der Klärschlammentsorgung und Grenzwertüberschreitungen im Ablauf der Kläranlage seien mögliche Folgen.

Betreiberverantwortung

Als zentrales Instrument der Betreiberverantwortung nennt der BKPV das verpflichtend zu führende Indirekteinleiterkataster. Es dient der Risikobewertung, der Festlegung angemessener Anforderungen und der gezielten Überwachung. Gleichzeitig ermöglicht es den Gemeinden, bei Störfällen oder Auffälligkeiten schnell und nachvollziehbar zu reagieren. Die Bewertung und Überwachung der Einleitungen seien dabei als fortlaufende Aufgaben zu verstehen.

Mit Blick auf die Anreizregulierung und Netzentgeltkalkulation im Strom- und Gasbereich ergeben sich für kommunale Stadtwerke nach Darstellung des BKPV besondere Herausforderungen. Steigende Netzentgelte könnten die Kosten für Bürger und örtliche Wirtschaft erhöhen, während Abschreibungen und Rückstellungen dafür sorgen könnten, die handelsrechtlichen Ergebnisse und damit die Ausschüttungen der Stadtwerke zu belasten.

Langfristige Finanzplanung

Der Prüfungsverband empfiehlt Stadtwerken und Kommunen unter anderem eine langfristige Finanzplanung mit unterschiedlichen Szenarien für Zinsen, Auslastung und Restnutzungsdauern. Investitionsprojekte sollten vollständig dokumentiert werden, damit sie bei der Regulierung berücksichtigt werden können. Auch interkommunale Kooperationen, etwa bei IT, Smart-Meter-Administration und Cybersicherheit, können laut Bericht zur Kostensenkung beitragen. Für Gasnetze sollten zudem unterschiedliche Szenarien wie Weiterbetrieb, Umstellung auf Wasserstoff oder Rückbau betrachtet werden.

Der Wandel der Bestattungskultur stellt die Gemeinden schließlich auch bei der Kalkulation der Friedhofsgebühren vor neue Herausforderungen. Die unterschiedlichen Gebühren für die Nutzung von Friedhöfen und Bestattungseinrichtungen erfordern eine sorgfältige Kalkulation. Voraussetzung für eine rechtssichere Gebührenkalkulation sind nach Angaben des BKPV unter anderem ein rechtmäßiges Satzungsrecht, eine vollständige Ermittlung und Verteilung der Kosten sowie belastbare Fallzahlen.

Angesichts knapper werdender Finanzmittel sollten Gemeinden auf kostendeckende Friedhofsgebühren achten. Dabei sollte jedoch nicht ausschließlich die Einnahmeseite betrachtet werden. Ebenso wichtig sei ein sparsamer und wirtschaftlicher Betrieb der Friedhöfe.

Doris Kirchner

Doris Kirchner, Chefin vom Dienst

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