Süddeutscher Biogasgipfel in Ulm: Kaniber und Hauk fordern Biomassepaket 2.0
von Doris Kirchner

In Bayern und Baden-Württemberg sind aktuell insgesamt mehr als 3.700 Biogasanlagen in Betrieb. Damit stehen fast 40 Prozent der deutschen Biogasanlagen in Süddeutschland. In den kommenden Jahren läuft für mehr als ein Drittel der süddeutschen Biogasanlagen der 20-jährige Vergütungszeitraum nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz aus. Wie Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und ihr baden-württembergischer Amtskollege Peter Hauk beim Süddeutschen Biogasgipfel in Ulm betonten, drohten ohne verlässliche Anschlussperspektiven intakte Anlagen stillgelegt zu werden. Beide Minister sehen deshalb akuten Handlungsbedarf in Berlin.
Laut Staatsministerin Kaniber ist Biogas für viele Höfe eine tragende Säule. Es sorge für Einkommen, schaffe regionale Wertschöpfung, liefere gleichzeitig erneuerbare Energie und sorge für mehr Krisenresilienz. Peter Hauk zufolge ist Biogas „ein Garant für Strom und Wärme – und das auch, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint“. Das Biomassepaket vom Januar 2025 sei deshalb ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gewesen. Jetzt müsse ein Biomassepaket 2.0 folgen. Der aktuelle Entwurf zum EEG 2027 reiche nicht einmal dafür aus, den Bestand zu erhalten.
Mit der „Ulmer Erklärung“ geben Bayern und Baden-Württemberg ein Signal an den Bund, längst überfällige Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit von Biogasanlagen und deren Integration in den Energiemarkt zu schaffen. Dabei stehen folgende Forderungen im Mittelpunkt:
- Erhöhung der Ausschreibungsvolumina für Biogas: Die Bundesregierung soll zusätzlich zu den bestehenden Verlängerungsoptionen die Ausschreibungsvolumina für Biogas im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für die Jahre ab 2027 massiv erhöhen, um sicherzustellen, dass diese mit den neuen Flexibilitätsanforderungen weiter betrieben werden können.
- Flexibilisierungs-Zuschlag: Die Bundesregierung soll den Flexibilisierungs-Zuschlag auf 130 Euro pro kW erhöhen, um einen höheren Anreiz für Investitionen in die Flexibilisierung von Biogasanlagen zu schaffen und den gestiegenen Kosten Rechnung zu tragen.
- Sicherung des Netzzugangs für Biogasanlagen: Die Bundesregierung soll sicherstellen, dass Biogasanlagen einen zügigen und effizienten Netzzugang erhalten, um ihre volle Kapazität ausschöpfen und flexibel auf die Bedürfnisse des Energiemarktes reagieren zu können.
- Angleichung der Vorgaben zum Maisdeckel an das landwirtschaftliche Fachrecht: Die Bundesregierung soll die Reduzierung des sogenannten Maisdeckels für Biogasanlagen zurücknehmen, da dies zu einer erhöhten Flächenbeanspruchung durch Ersatzsubstrate führen würde. Zudem sind entsprechende Fruchtfolgeregelungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie der guten fachlichen Praxis einzuhalten.
- Flexibilisierung von Güllekleinanlagen: Die Bundesregierung soll die Vorgaben für die Vergütung von Güllekleinanlagen von der installierten Leistung auf die Bemessungsleistung umstellen, um diese Anlagen flexibel betreiben zu können und ihre Marktkonformität zu verbessern.
- Aufnahme von Biogas in die Kraftwerksstrategie: Biogas hat enorme Bedeutung als flexible, bedarfsgerecht einsetzbare Energiequelle. Die Bundesregierung soll deshalb Biogas in geeigneter Weise in die Kraftwerksstrategie aufnehmen, um diesen Vorteil voll zur Geltung zu bringen. Damit könnte in erheblichem Umfang fossiles Erdgas eingespart und Importabhängigkeiten reduziert werden.
- Entwicklung einer umfassenden nationalen Strategie für grüne Gase: Die Bundesregierung soll unter enger Einbindung der Länder eine umfassende nationale Strategie für grüne Gase entwickeln, die neben Wasserstoff auch alle biogenen Gase sowie gasförmige Wasserstoffderivate umfasst.
„Ich bin davon überzeugt: Biogas ist Zukunft. Unsere Biogasanlagen sind Herzstück lebendiger ländlicher Räume und für viele unserer bäuerlichen Familienbetriebe ein zweites Standbein“, so Ministerin Kaniber abschließend.