Energiewende in Bürgerhand: Die EGF setzt auf Kommunen
von Constanze von Hassel

Die Energiegenossenschaft Fünfseenland eG (EGF) zeigt, wie Klimaschutz, regionale Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung zusammenfinden können. Seit ihrer Gründung 2011 entwickelt die Genossenschaft aus dem Raum Starnberg–Ammersee bayernweit Projekte für Photovoltaik, Windkraft und Wärme. Zu den Vorhaben zählen Bürger-Solaranlagen auf kommunalen Dächern, Windenergieprojekte oder Nahwärmenetze. Mehr als 1.100 Mitglieder – Bürgerinnen und Bürger, Kommunen sowie Betriebe – tragen die Arbeit mit. Unabhängig von der Höhe der Einlage gilt: Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Das genossenschaftliche Prinzip ist dabei mehr als eine Finanzierungsform. „Kapital, Erträge und Entscheidungen sollen möglichst in der Region bleiben“, erklären die Vorständinnen Barbara von der Ropp und Marlene Greinwald im GZ-Redaktionsgespräch den Anspruch der Genossenschaft. Die EGF versteht sich zugleich als Projektentwicklerin und „Lösungsinkubator“: Konzepte werden nicht nur für einzelne Standorte entworfen, sondern so standardisiert, dass andere Kommunen und Energiegenossenschaften sie übernehmen können. Im EU-Projekt „EnTranC – Energy Transition in Citizens’ Hands“ arbeitet sie unter anderem an übertragbaren Modellen für Energy Sharing und innovative Finanzierung.
Kommunen als Schlüsselakteure
Gerade Städte, Gemeinden und Landkreise sind für die Energiewende unverzichtbar. Sie verfügen über Dächer und Flächen, betreiben Schulen, Schwimmbäder, Bauhöfe, Kläranlagen oder Pumpwerke und sind häufig an Wohnungsunternehmen beteiligt. Damit bündeln sie Erzeugung, große Stromverbräuche und den direkten Kontakt zu Bürgerschaft und örtlicher Wirtschaft. Kommunen können lokale Energiesysteme deshalb nicht nur genehmigen, sondern als Eigentümer, Abnehmer und Vermittler aktiv gestalten.
Solarstrom ohne Eigeninvestition
Ein niedrigschwelliger Einstieg ist das von der EGF entwickelte Modell „smartPacht“. Die Kommune stellt etwa das Dach einer Schule oder eines Feuerwehrhauses bereit; die Genossenschaft übernimmt Planung, Finanzierung, Bau, Wartung und Betrieb der Photovoltaikanlage. Die Kommune muss kein eigenes Investitionsbudget aufbringen und nutzt den erzeugten Strom vor Ort. Besonders attraktiv sind Gebäude mit hohem Tagesverbrauch. Voraussetzung bleiben unter anderem geeignete Statik, Netzanschluss und eine belastbare Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Ein zweiter Ansatz richtet sich an kommunale Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Eigentümer größerer Gebäude. Nach dem EGF-Konzept „smartTEILEN“ wird Solarstrom innerhalb eines Mehrparteien- oder Gewerbegebäudes genutzt und verbrauchsbezogen abgerechnet. Damit können auch Menschen ohne eigenes Dach von lokal erzeugtem Strom profitieren. Für Kommunen verbindet das Klimaschutz mit Sozialpolitik: Günstigerer Gebäudestrom kann Haushalte entlasten, während der Bestand energetisch modernisiert wird.
Neue Möglichkeiten eröffnet zudem Energy Sharing – also das Teilen über Grundstücks- und Gebäudegrenzen hinweg. Seit 1. Juni 2026 erlaubt § 42c Energiewirtschaftsgesetz, Strom aus erneuerbaren Anlagen über das öffentliche Verteilnetz mit anderen Letztverbrauchern gemeinsam zu nutzen. Ein Beispiel: Die Photovoltaikanlage auf der Sporthalle erzeugt mittags mehr Strom, als dort benötigt wird. Dieser Überschuss kann zeitgleich der Schule, einem Pumpwerk, Betrieben oder Haushalten in der Energiegemeinschaft zugeordnet werden.
Ganz ohne Regeln funktioniert das Teilen nicht. Anlagenbetreiber und Abnehmer schließen Liefer- und Sharing-Verträge; Erzeugung und Verbrauch werden viertelstündlich gemessen, in der Praxis mit intelligenten Messsystemen, also Smartmeter. Reicht der regionale Strom nicht aus, liefert weiterhin ein regulärer Reststromanbieter. Da das öffentliche Netz genutzt wird, fallen grundsätzlich Netzentgelte und weitere Preisbestandteile an. Der Vorteil entsteht vor allem dadurch, dass Erzeuger einen besseren Erlös erzielen können als bei reiner Vermarktung am Strommarkt und Abnehmer einen kalkulierbaren regionalen Stromanteil erhalten. Ein Dienstleister wie die EGF kann Messstellen- und Netzbetreiber koordinieren sowie Zuordnung und Abrechnung übernehmen.
Für Kommunen liegt der größte Hebel darin, Erzeugung und flexible Verbraucher zusammenzudenken. Pumpen, Speicher, Ladeinfrastruktur oder Wärmepumpen können bevorzugt dann laufen, wenn vor Ort viel Solar- oder Windstrom verfügbar ist. Das verbessert die Nutzung bestehender Anlagen, kann Netze entlasten und stärkt lokale Wertschöpfung.
Mit Pilotprojekten starten
Der erste Schritt muss dabei nicht groß sein: Eine Potenzialanalyse kommunaler Dächer und Verbrauchsstellen kann zeigen, wo ein Pilotprojekt sinnvoll ist. Aus einem einzelnen Schuldach kann so der Ausgangspunkt für ein lokales Energiesystem werden, finanziert von Bürgern, getragen von der Kommune und mit Nutzen für die gesamte Region. Weitere Informationen unter https://energiegenossenschaft-fünfseenland.de/.