Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht: Bayern Wärme Portal für Wärmenetzbetreiber gestartet
von Constanze von Hassel

Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht (LMG) stellt seit 1. September 2026 das „Bayern Wärme Portal“ als zentrale Online-Plattform für Wärmenetzbetreiber bereit. Über das Portal können die nach Teil 3 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) erforderlichen Anträge und Informationen digital an die zuständige Behörde übermittelt werden. Das LMG ist in Bayern für den Vollzug dieser Vorschriften zuständig.
Für die Nutzung des Portals ist ein ELSTER-Unternehmenskonto erforderlich. Nach Abschluss eines Vorgangs erhalten Betreiber eine Eingangsbestätigung und die erforderlichen Unterlagen zum Download sowie über den Posteingang ihres ELSTER-Unternehmenskontos. Auch die Mitteilung über das Ergebnis der behördlichen Prüfung erfolgt digital.
Dekarbonisierung der Wärmenetze bis 2044
Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Wärmenetzbetreiber zu einer schrittweisen Dekarbonisierung ihrer Netze. Bestehende Wärmenetze müssen ab 1. Januar 2030 mindestens 30 Prozent und ab 1. Januar 2040 mindestens 80 Prozent ihrer jährlichen Nettowärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination daraus decken. Spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 sollen sämtliche neuen und bestehenden Wärmenetze vollständig aus diesen Quellen gespeist werden.
Für neue Wärmenetze gilt bereits seit 1. März 2025 eine Mindestquote von 65 Prozent erneuerbarer Wärme beziehungsweise unvermeidbarer Abwärme. Das WPG enthält zugleich Sonder- und Ausnahmeregelungen, unter anderem für Härtefälle, besonders komplexe Dekarbonisierungsmaßnahmen, bestimmte Prozesswärmenetze sowie Wärmenetze, die Wärme aus zuschlagsberechtigten KWK-Anlagen beziehen.
Fahrpläne bis Ende 2026 vorzulegen
Von besonderer Bedeutung für kommunale und kommunalnahe Wärmenetzbetreiber ist die Frist zum Jahresende: Betreiber eines Wärmenetzes in Bayern, das noch nicht vollständig mit erneuerbarer Wärme oder unvermeidbarer Abwärme gespeist wird, müssen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 einen Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan erstellen und dem LMG vorlegen. Der Fahrplan muss den Anforderungen der Anlage 3 des WPG entsprechen.
Ausnahmen bestehen unter anderem für Netze mit einer Länge von höchstens einem Kilometer. Für Netze bis zehn Kilometer Länge, die zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken, gelten Erleichterungen bei den Anforderungen an den Fahrplan.
Auch bereits vorhandene Transformationspläne oder BEW-Machbarkeitsstudien können unter den im WPG genannten Voraussetzungen dazu führen, dass die Pflicht zur Erstellung eines zusätzlichen Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplans entfällt. Maßgeblich sind dabei unter anderem die entsprechenden Förderanträge beziehungsweise Förderbescheide der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Wärmeplanung und Netzplanung verzahnen
Für Städte, Gemeinden und ihre Versorgungsunternehmen ist zudem die Verbindung zwischen kommunaler Wärmeplanung und der künftigen Entwicklung der Wärmenetze relevant. Jeder Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan muss einen bestehenden oder in Planung befindlichen Wärmeplan berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die dort vorgenommene Einteilung beplanter Teilgebiete in Wärmeversorgungsgebiete.
Das Bayern Wärme Portal ist über das BayernPortal sowie über die Internetseiten des Bayerischen Landesamts für Maß und Gewicht erreichbar. Dort stellt die Behörde auch weitere Informationen zu den Anforderungen nach Teil 3 des Wärmeplanungsgesetzes zur Verfügung.
Kontakt
Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht: waermeplanung@lmg.bayern.de; www.lmg.bayern.de