Familienministerin Ulrike Scharf: „Wichtige Weichen für den Ganztag gestellt“

GZ Ausgabe GZ-8-2026 vom 16. April 2026 | Bildung & Betreuung
von Redaktion
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Mit Blick auf den ab August geltenden Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschulkinder hat der Bayerische Landtag ein zentrales Umsetzungsgesetz beschlossen und veröffentlicht. Der Anspruch startet stufenweise mit der ersten Jahrgangsstufe.

Wesentliche Botschaft für die Kommunen: Durch das Gesetz entstehen keine neuen Aufgaben oder zusätzlichen Belastungen. Zugleich setzt der Freistaat auf größtmögliche Flexibilität vor Ort.

Familienministerin Ulrike Scharf betont, das Gesetz schaffe eine praxistaugliche Grundlage für die Umsetzung. Bewusst werde auf detaillierte Vorgaben verzichtet, um den Kommunen Gestaltungsspielräume zu sichern. Ziel sei eine bedarfsgerechte Betreuung, die sowohl die Entwicklungschancen der Kinder als auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärkt. Eine verlässliche Kinderbetreuung sei zudem ein zentraler Standortfaktor. Der Freistaat verstehe sich dabei als verlässlicher Partner der Kommunen.

Auch Kultusministerin Anna Stolz hebt die Bedeutung des Ganztagsausbaus hervor. Schulen entwickelten sich zunehmend zu ganztägigen Lebensräumen, in denen Bildung, Betreuung und individuelle Förderung eng verzahnt sind. Ergänzend zu Unterrichtsangeboten werde Raum für Sport, Kreativität und soziale Entwicklung geschaffen. Zur Unterstützung des Rechtsanspruchs werden die Mittel für offene und gebundene Ganztagsangebote sowie für die Mittagsbetreuung bereits zum kommenden Schuljahr erhöht.

Zentrale Regelungen im Überblick

  • Eltern müssen ihren Bedarf bis spätestens 30. April für das folgende Schuljahr anmelden.
  • Der Rechtsanspruch gilt während der Schulferien mit Ausnahme von 20 Tagen.
  • Bundesmittel für Betriebskosten werden vollständig an die Kommunen weitergeleitet.
  • Ferienangebote können unter bestimmten Voraussetzungen der staatlichen Schulaufsicht unterstellt werden (Verankerung im BayEUG).
  • Der „Kooperative Ganztag“ wird als reguläres Modell gesetzlich verankert.

Weitere Informationen stellt der Freistaat online unter ganztag.bayern.de bereit.

Redaktion

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