Protestaktionen in Bayern gegen Krankenhausreform: Akuter Korrekturbedarf
von Doris Kirchner

Mit Kundgebungen in mehreren bayerischen Städten und symbolischen Klinikschließungen haben die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und ver.di Bayern auf die Folgen des geplanten Beitragssatzstabilisierungsgesetzes aufmerksam gemacht. Die Proteste sind Teil einer bundesweiten Kampagne gegen die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken angekündigte Krankenhausreform. Demonstrationen fanden unter anderem in Augsburg, Würzburg, Deggendorf, München, Nürnberg und Kempten statt. Hintergrund der Kritik ist die geplante Abschaffung der bisherigen Regelung, nach der Krankenkassen tarifbedingte Mehrkosten für Krankenhauspersonal ausgleichen. Zusätzlich sind Kürzungen beim Pflegebudget und bei Entlastungsmaßnahmen vorgesehen.
Auch beim Bayerischen Krankenhaus-Transformationsgipfel in Haar forderten BKG und ver.di Bayern eindringlich Nachbesserungen an der Krankenhausreform. Vor rund 180 Vertreterinnen und Vertretern aus Krankenhäusern, Politik, Selbstverwaltung und Gewerkschaften warnten beide Organisationen davor, dass die Reform in ihrer derzeitigen Ausgestaltung die Versorgung und die Beschäftigten gleichermaßen unter Druck setzen könnte.
Kritisiert wurden vor allem die geplanten Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die aus Sicht der Veranstalter unzureichende Finanzierung der Krankenhäuser während des laufenden Transformationsprozesses. BKG und ver.di betonten, dass die Kliniken die umfassenden strukturellen Veränderungen nur bewältigen könnten, wenn sie finanziell abgesichert seien und ausreichend Handlungsspielräume erhielten.
„Wenn die Politik so massiv kürzt, ohne den Kliniken und Mitarbeitenden bessere Gestaltungsmöglichkeiten zu geben, dann steuert sie sehenden Auges auf Versorgungslücken und Ängste um die Arbeitsplätze zu. So kann man eine Krankenhausreform nicht zum Erfolg führen“, machte BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen deutlich. Berechnungen zufolge könnten die geplanten Änderungen im Jahr 2026 ein Finanzloch von rund 1,4 Milliarden Euro in die Haushalte der bayerischen Krankenhäuser reißen. Weitere Schließungen von Klinikstandorten und Fachabteilungen könnten drohen.
Bund muss nachschärfen
Laut BKG muss der Bund die gesetzlichen Regelungen an mehreren Stellen nachschärfen. Dazu zählten eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser während der Umstellungsphase, eine verlässliche Absicherung unvermeidbarer Vorhaltekosten sowie ein Abbau bürokratischer Vorgaben. Zudem müssten die Länder genügend Spielraum erhalten, um regionale Besonderheiten bei der Krankenhausplanung zu berücksichtigen und die flächendeckende Versorgung sicherzustellen.
Aus Sicht der Gewerkschaft ver.di Bayern muss die Reform stärker an den Bedürfnissen der Beschäftigten ausgerichtet werden. Krankenhäuser benötigten ausreichende finanzielle Mittel, um Personal zu halten, tarifliche Standards zu sichern und attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen. Andernfalls drohten Fachkräfte verlorenzugehen.
Auch Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach kritisiert Teile des Gesetzentwurfs. Zwar sei es nachvollziehbar, dass Krankenhäuser zur Stabilisierung der Krankenkassenfinanzen beitragen müssten, jedoch dürfe dadurch nicht die wirtschaftliche Existenz zahlreicher Kliniken gefährdet werden.
Die Gesetzliche Krankenversicherung, so Gerlach, könne nicht dauerhaft als Ausfallbürge für Aufgaben des Staates dienen. Es sei widersprüchlich, wenn der Bund seine Zuschüsse für versicherungsfremde Leistungen um zwei Milliarden Euro pro Jahr kürzt und gleichzeitig den Eindruck erweckt, die Finanzierungslücke bei den Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern mit bestenfalls symbolischen 250 Millionen Euro zu schließen. „Vor dem Hintergrund, dass es bei den Gesundheitsausgaben für Bürgergeldempfänger um eine Unterfinanzierung von 12 Milliarden Euro pro Jahr geht, ist dies erst recht nicht akzeptabel.“
„Es kann nicht sein, dass von allen Bereichen Einsparungen verlangt werden, während der Bundesfinanzminister Haushaltsprobleme auf Kosten der Versicherten und der Leistungserbringer lösen will“, fuhr die Ministerin fort. „Jeder Euro, den der Bund seiner eigenen Finanzierungsverantwortung nicht nachkommt, erhöht den Druck auf die Beiträge und das Gesamtsystem der GKV.“
Die Vorschläge zum Krankenhausbereich schießen nach Gerlachs Auffassung in ihrer Gesamtheit über das Ziel hinaus. Sollte der vorliegende Gesetzentwurf unverändert umgesetzt werden, bestehe die große Gefahr eines finanziellen Flächenbrands. Die Kombination der verschiedenen Maßnahmen werde die wirtschaftliche Not vieler Krankenhäuser weiter verschärfen.
Um die Herausforderungen der kommenden Jahre zu bewältigen, sei ein „Bürokratie-Entlastungsgesetz“ im Gesundheitsbereich dringlicher denn je. Insbesondere die Krankenhäuser benötigten mehr Freiräume und weniger Verwaltungsaufwand, denn von ihnen würden Einsparungen erwartet, die sie wegen der hohen bürokratischen und personellen Anforderungen gar nicht erfüllen können.
Im ambulanten Bereich befürchtet Gerlach, dass die geplante Streichung von Zuschlägen für einen zeitnahen Behandlungstermin zu noch längeren Wartezeiten bei Facharztterminen führen könnte. „Daher sollten wir dieses Thema erst im Zusammenhang mit dem ohnehin geplanten Primärarztsystem angehen. Dasselbe gilt für Vergütungsanpassungen bei den grundversorgenden Haus- und Kinderärzten.“