Stadt Würzburg hat Baugenehmigung für die Multifunktionsarena erteilt

GZ Ausgabe GZ-19-2026 vom 8. Oktober 2026 | Bau & Mobilität
von Redaktion
GZ Fahne

Der Stadtrat der Stadt Würzburg hat in seiner Sitzung Mitte September mehrheitlich die Baugenehmigung für die Multifunktionsarena erteilt. Oberbürgermeister Heilig: „Über eine Multifunktionsarena für Würzburg wird seit vielen Jahren gesprochen. Im vergangenen Jahr haben wir die Chance ergriffen, sie tatsächlich zu realisieren. Seitdem ist in enormem Tempo sehr viel gelungen. Aus einer lang diskutierten Idee ist eine konkrete, genehmigte Perspektive für Würzburg geworden.“

Die Baugenehmigung sieht Befreiungen und Abweichungen vom Bebauungsplan vor, die in Bezug auf die Größenordnung des Vorhabens nicht ungewöhnlich sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein Angebotsbebauungsplanverfahren durchgeführt wurde, welches nicht das abgebildete Bauvorhaben umfasste, sondern nur die Rahmenbedingungen einer Abwägung zuführte.

Die Befreiung bezüglich des Stellplatznachweises und damit die Reduzierung von auszuweisenden Parkflächen wurzelt bereits aus dem Bauleitplanverfahren. Hier wurde im Rahmen der Begründung des Bebauungsplanes auf die im Bestand vorhandenen Stellplatzanlagen im Wege der Doppelbelegung zurückgegriffen. Die Bauherrschaft hat im Rahmen eines Verkehrskonzeptes weiter dargelegt, wie sich die Stellplatzanlagen in der Umgebungsbebauung bestimmen. Gerade in den geplanten Betriebszeiten der Multifunktionsarena sind eben diese nicht ausgelastet, da sie teilweise als private Stellplatznachweise fungieren, die keine abendliche Nutzungsschwerpunkte aufweisen oder öffentlich ausgerichtet sind, jedoch keine öffentliche Belegung aufweisen.

Die Stellplatzsatzung der Stadt Würzburg ermöglicht derartige Reduktionen der Stellplatzanzahl aufgrund von Wechselnutzungen, soweit sichergestellt ist, dass keine Überschneidungen der Benutzung des Stellplatzes auftreten und keine negativen Auswirkungen auf den Verkehr zu erwarten sind. Privatrechtliche Absichtserklärungen zur Nutzung umliegender, bereits vorhandener Parkanlagen liegen der Bauaufsicht vor.

Hinsichtlich der immissionsschutzfachlichen Bewertung liegt dem Bauantragsverfahren eine schalltechnische Untersuchung zugrunde, die attestiert, dass die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV für Sportveranstaltungen und der TA Lärm für Konzerte, Messen und Ähnliches eingehalten werden.

Insgesamt wurden neben dem städtischen Fachbereich Baurecht/Bauaufsicht/Bauplanungsrecht 17 Fachdienststellen als Träger öffentlicher Belange in das Verfahren einbezogen. Die innerstädtische verdichtete Lage sowie die Tragweite des Vorhabens erforderten eine umfassende Prüfung der berührten Belange und deren sachgerechte Berücksichtigung im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens. Auf Grundlage der dem Verfahren zugrundeliegenden Unterlagen und sowie der vorausgegangenen Bauleitplanung wurde bestimmt, dass dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen und die Baugenehmigung erteilt werden könne.

Die Arena Würzburg Projektgesellschaft hat den Bauantrag für die Multifunktionsarena im März eingereicht, Ende Juli fiel der Beschluss des Stadtrats, das Grundstück zu kaufen. Mit der Arena soll eine vielseitige Location in Laufweite zum Würzburger Hauptbahnhof entstehen für bis zu 110 Veranstaltungen in verschiedenen Zuschnitten pro Jahr.

Redaktion

Redaktion

Ihre optimale Website-Nutzung

Diese Website verwendet Cookies und bindet externe Medien ein. Mit dem Klick auf „✓ Alles akzeptieren“ entscheiden Sie sich für eine optimale Web-Erfahrung und willigen ein, dass Ihnen externe Inhalte angezeigt werden können. Auf „Einstellungen“ erfahren Sie mehr darüber und können persönliche Präferenzen festlegen. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Detailinformationen zu Cookies & externer Mediennutzung

Externe Medien sind z.B. Videos oder iFrames von anderen Plattformen, die auf dieser Website eingebunden werden. Bei den Cookies handelt es sich um anonymisierte Informationen über Ihren Besuch dieser Website, die die Nutzung für Sie angenehmer machen.

Damit die Website optimal funktioniert, müssen Sie Ihre aktive Zustimmung für die Verwendung dieser Cookies geben. Sie können hier Ihre persönlichen Einstellungen selbst festlegen.

Noch Fragen? Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte als Nutzer in der Datenschutzerklärung und Impressum!

Ihre Cookie Einstellungen wurden gespeichert.