Kreislaufwirtschaft am Bau: Verbände fordern praxistauglichere Regeln

GZ Ausgabe GZ-19-2026 vom 8. Oktober 2026 | Bau & Mobilität
von Doris Kirchner
Bild eines Radladers
Mineralische Bauabfälle können aufbereitet und als Sekundärbaustoffe wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden_Bild_anaterate_Pixabay

Rund ein Sechstel des Bedarfs an mineralischen Baustoffen in Deutschland wird nach Angaben einer Verbändeallianz, der u.a. BDE, DGAW, BVMB, RAL und ITAD angehören, bereits durch Sekundärbaustoffe gedeckt. Dennoch bestehen aus ihrer Sicht weiterhin rechtliche, technische und vergaberechtliche Hemmnisse. Beim Einsatz technisch geeigneter und umweltverträglicher Materialien gebe es deshalb noch erhebliches Potenzial.

Bei einem Pressegespräch in Berlin präsentierte die Allianz „Kreislaufwirtschaft durch Sekundärbaustoffe“ Vorschläge für bessere Rahmenbedingungen im Hoch- und Tiefbau. Im Vordergrund stehen die Weiterentwicklung der Ersatzbaustoffverordnung, eine stärkere Berücksichtigung von Sekundärbaustoffen bei öffentlichen Ausschreibungen, ein verlässlicher Rechtsstatus für entsprechende Materialien sowie sachgerechte Umweltanforderungen für deren Einsatz in Zement und Beton.

Sekundärbaustoffe könnten dazu beitragen, Primärrohstoffe zu schonen und die Rohstoffversorgung der Bauwirtschaft zu sichern. Nach Auffassung der Verbände müssen dafür jedoch die bestehenden Regelungen stärker an den Erfahrungen aus der Praxis ausgerichtet werden.

Die seit August 2023 geltende Ersatzbaustoffverordnung schafft erstmals einen bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe insbesondere im Straßen- und Tiefbau. Nach Einschätzung des Bündnisses gibt es jedoch aufgrund der bisherigen Erfahrungen und des laufenden Evaluierungsprozesses weiterhin Verbesserungsbedarf. Gefordert werden unter anderem zusätzliche Einsatzmöglichkeiten, praxistauglichere Prüf- und Analyseverfahren sowie vereinfachte Dokumentationspflichten. Auch die Digitalisierung der entsprechenden Verfahren soll vorangetrieben werden. Die bereits fachlich weitgehend abgestimmten Änderungen seien möglichst zeitnah umzusetzen.

Auch die öffentliche Beschaffung spiele eine wichtige Rolle. Bund, Länder und Kommunen könnten durch den verstärkten Einsatz von Sekundärbaustoffen bei ihren Bau- und Infrastrukturprojekten zusätzliche Absatzmöglichkeiten schaffen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht bereits vor, ressourcenschonende Produkte und Materialien bei der Vergabe zu berücksichtigen. Jedoch würden diese Vorgaben in der Praxis noch nicht ausreichend umgesetzt, weshalb geeignete Sekundärbaustoffe bei öffentlichen Ausschreibungen grundsätzlich berücksichtigt werden sollten. Ausnahmen müssten zudem nachvollziehbar begründet werden.

Planungssicherheit schaffen

Zugleich plädiert das Bündnis für möglichst einheitliche Regelungen für Bund, Länder und Kommunen. Eine verlässlichere öffentliche Nachfrage könne Planungssicherheit schaffen, Absatzmärkte für Sekundärbaustoffe stärken und private Auftraggeber zu einem verstärkten Einsatz entsprechender Materialien bewegen.

Probleme sieht die Vereinigung außerdem beim rechtlichen Status mineralischer Sekundärbaustoffe. Zwar verfügten viele Materialien über nachgewiesene technische Eigenschaften, eine Güteüberwachung und belegte Umweltverträglichkeit, jedoch könnten unterschiedliche behördliche Bewertungen zu Unsicherheiten bei Herstellern, Investoren und Anwendern führen.

Gefordert werden deshalb bundesweit einheitliche und nachvollziehbare Kriterien. Dabei müsse zwischen der Einstufung als Nebenprodukt und dem Ende der Abfalleigenschaft unterschieden werden. Bei der Bewertung sollten unter anderem Herkunft, Qualität, technische Eignung und Umweltverträglichkeit berücksichtigt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft den Einsatz von Sekundärbaustoffen in Zement und Beton. Der Schutz von Boden und Grundwasser müsse gewährleistet bleiben, so die Allianz. Gleichzeitig sollten die Umweltanforderungen stärker am tatsächlichen Verhalten des fertigen Bauprodukts ausgerichtet werden.

Pauschale Grenzwerte könnten dazu führen, dass technisch geeignete Materialien von bestimmten Anwendungen ausgeschlossen werden, obwohl aus dem fertigen Baukörper tatsächlich nur geringe oder keine relevanten Stoffmengen freigesetzt würden. Deshalb sollte das Emissions- und Elutionsverhalten des fertigen Bauprodukts stärker als bisher in die Bewertung einbezogen werden.

Ziel sei dabei ausdrücklich keine Absenkung des Umwelt- und Gewässerschutzes, sondern eine differenziertere Bewertung der tatsächlichen Umweltwirkungen. Zugleich müssten geeignete und praktikable Prüfverfahren für die werkseigene Produktionskontrolle zur Verfügung stehen.
Die Verbände betrachten die Bereiche technische Regelungen, Rechtsstatus, öffentliche Nachfrage und Umweltanforderungen als miteinander verbunden. Ihr Zusammenspiel könne dazu beitragen, geeignete Sekundärbaustoffe dauerhaft und wirtschaftlich einzusetzen.

Die Verbändeallianz will ihre Vorschläge nun in den weiteren Austausch mit Bundestagsfraktionen, Bundesministerien und Behörden einbringen. Ihr gehören Organisationen aus den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Baustoff- und Rohstoffwirtschaft, Bau, Industrie, Infrastruktur, Entsorgung und Forschung an.

Doris Kirchner

Doris Kirchner, Chefin vom Dienst

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