Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik: Im Spannungsfeld von Tempo und Qualität

GZ Ausgabe GZ-18-2026 vom 24. September 2026 | Bau & Mobilität
von Doris Kirchner
Blick auf eine Veranstaltung
Verena Hubertz auf dem Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik Bild Bundeskongress Nationale Stadtentwic

Unter dem Leitmotiv „Gemeinsam handeln, schneller agieren, weiterdenken – Städte für alle gestalten“ ging es beim 19. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik in Köln um zentrale Herausforderungen der Stadtentwicklung: von der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren über bezahlbaren Wohnraum und Klimaanpassung bis hin zu moderner Infrastruktur und neuen Formen der Zusammenarbeit. Fachforen, Zukunftsarenen, Exkursionen in die Region Köln/Bonn und Netzwerkveranstaltungen boten Gelegenheit, unterschiedliche Ansätze zu diskutieren und Erfahrungen zwischen Kommunen, Wissenschaft und Praxis auszutauschen.

Bundesbauministerin Verena

Hubertz eröffnete den Kongress gemeinsam mit dem Kölner Oberbürgermeister Torsten Burmester. Hubertz betonte, Stadtentwicklung dürfe nicht in Verfahren oder Abstimmungsrunden stecken bleiben. Ziel müsse es sein, aus guten Ideen schneller konkrete Projekte zu machen: mehr Wohnungen, bessere Infrastruktur sowie grüne und hitzetaugliche Stadträume. Dafür seien einfachere und verlässlichere Verfahren ebenso erforderlich wie eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Burmester verwies ebenfalls auf den Handlungsbedarf beim Wohnungsbau, bei der Infrastruktur und bei der Klimaanpassung. Kommunen benötigten mehr Handlungsspielräume und verlässliche Rahmenbedingungen. Geschwindigkeit allein sei jedoch kein Selbstzweck. Städte müssten zugleich so entwickelt werden, dass sie auch für kommende Generationen lebenswert, gerecht und zukunftsfähig blieben.

Städte brauchen mehr Handlungsspielraum und Vertrauen

Wie der Präsident des Deutschen Städtetags, Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung, ausführte, zeige sich in den Städten unmittelbar, ob neue Gesetze funktionierten, Fördermittel ankamen und Verwaltungen die vorgesehenen Maßnahmen umsetzen könnten. Die kommunale Perspektive müsse deshalb stärker in die Gesetzgebung, die Ausgestaltung von Fördermitteln und die Frage der praktischen Umsetzbarkeit einbezogen werden. Jung sprach sich für mehr Handlungsspielraum und Vertrauen in die Städte aus. Die Novellierung des Baugesetzbuches geht aus seiner Sicht in die richtige Richtung.

Laut Ralph Spiegler, Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und Bürgermeister der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, müssen die Klimaanpassung, die Stärkung von Innenstädten und Ortskernen, verlässliche Verkehrs- und Versorgungsangebote sowie die Schaffung von Wohnraum und sozialer Infrastruktur auch unter den Bedingungen knapper Haushaltsmittel bewältigt werden. Das gelte für Großstädte ebenso wie für kleinere Gemeinden im ländlichen Raum. Neben einer engen Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen seien deshalb schnellere Planungs- und Genehmigungsprozesse sowie ein verlässlicher Finanzierungsrahmen erforderlich.

Erste Erfahrungen mit Bau-Turbo

Wie neue gesetzliche Möglichkeiten in der kommunalen Praxis genutzt werden können, wurde unter anderem am Beispiel des Bau-Turbos diskutiert. Mit diesem Instrument sollen Verfahren beschleunigt und vorhandene Potenziale für den Wohnungsbau besser genutzt werden. Beiträge von Anne Keßler und Katherin Wagenknecht aus dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) befassten sich mit ersten Erfahrungen aus der Umsetzung.

Als Beispiele wurden die Umnutzung von Bürogebäuden zu Wohnraum in Dortmund, die Entwicklung ehemaliger Industrieflächen in Oberhausen mit mehr als 1.000 Wohnungen sowie Pilotprojekte in Dresden genannt. Bestehende Abläufe würden überprüft, Erfahrungen ausgetauscht und neue Verfahren erprobt. Positive Effekte seien insbesondere bei der fachämterübergreifenden Zusammenarbeit von Stadtplanung und Genehmigungsbehörden sichtbar.

Dabei ersetzt der Bau-Turbo nicht die kommunale Verantwortung für die städtebauliche Entwicklung. Wo die neuen Möglichkeiten genutzt werden, müssen Kommunen ihre städtebaulichen Ziele weiterhin klar definieren. Beschleunigung und städtebauliche Qualität seien keine Gegensätze. Vielmehr gehe es darum, neue Handlungsspielräume mit einer qualitätsvollen und nachhaltigen Stadtentwicklung zu verbinden.

Ein weiterer Fachbeitrag beschäftigte sich mit der Bedeutung von Klein- und Mittelstädten für die europäische Kohäsionspolitik. Nach den Worten von Dr. René Peter Hohmann vom Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung werde die häufig vorgenommene Gegenüberstellung von Stadt und Land den tatsächlichen räumlichen Verflechtungen nicht gerecht. Gerade Klein- und Mittelstädte sowie städtisch geprägte Landgemeinden übernähmen wichtige Versorgungs- und Entwicklungsfunktionen für ihr Umland.

Nach der vom Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung ausgewerteten Datenbasis sind von den 156 erfassten deutschen Kommunen, die in der laufenden Förderperiode EU-Strukturfondsmittel für nachhaltige Stadtentwicklung einsetzen, rund 33 Prozent Kleinstädte und 40 Prozent Mittelstädte. Weitere fünf Prozent entfallen auf Landgemeinden, die im Rahmen integrierter territorialer Ansätze ebenfalls stadtentwicklungspolitische Funktionen übernehmen. Auf Großstädte entfallen 22 Prozent.

Stärkere Orientierung auf den Gebäudebestand

Mit dem Potenzial des Gebäudebestands beschäftigte sich Stephan Mayer aus dem BMWSB. Ausgangspunkt waren die 2024 vom Bundeskabinett beschlossenen Baukulturellen Leitlinien des Bundes „Gemeinsam Räume für gutes Zusammenleben gestalten“. Sie verstehen Baukultur als Querschnittsthema und behandeln unter anderem die Themen Umbaukultur, Klimaschutz, Identifikation mit Orten und die Qualität von Planungs- und Beteiligungsprozessen.

Eine stärkere Orientierung auf den Bestand gewinnt dabei vor dem Hintergrund von Klimaschutz, Ressourcenschonung und Flächenverbrauch an Bedeutung. Umnutzungen, Aufstockungen und Ergänzungsbauten können unter geeigneten Voraussetzungen dazu beitragen, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und zugleich den Flächenverbrauch zu begrenzen. Als ein Beispiel wurde die Umnutzung ehemals gewerblich genutzter Gebäude genannt.

In sechs Zukunftsarenen wurden schließlich neue Formen der Zusammenarbeit und reformierte Planungsabläufe anhand konkreter Projekte vorgestellt und diskutiert. Die Themen reichten von regionaler Kooperation und zirkulärem Bauen über das Verhältnis von Strategie und Bürokratieabbau bis zur Frage, wie integrierte Stadtentwicklung und Städtebau zur Sicherheit in Innenstädten beitragen können. Darüber hinaus widmete man sich den Chancen und Herausforderungen künstlicher Intelligenz in der Stadtentwicklung.

Doris Kirchner

Doris Kirchner, Chefin vom Dienst

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