Bayerisches Kabinett: Weitreichende Reform des staatlichen Bauens

GZ Ausgabe GZ-10-2026 vom 14. Mai 2026 | Bau & Mobilität
von Doris Kirchner
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Die Bayerische Staatsregierung hat eine umfassende Reform im staatlichen Hochbau auf den Weg gebracht. Wie das Kabinett mitteilte, sollen Planungs- und Bauprozesse künftig deutlich beschleunigt, effizienter gestaltet und kostengünstiger umgesetzt werden. Verabschiedet wurde hierzu ein Maßnahmenpaket, das alle Phasen staatlicher Bauvorhaben von der Grundstückssuche bis zur Fertigstellung betrifft.

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist der neue Grundsatz „Mieten statt Bauen“. Künftig soll der Freistaat verstärkt auf bereits vorhandene Immobilien zurückgreifen und Flächen anmieten, anstatt neue Gebäude zu errichten. Ziel ist es, Zeit und Ressourcen zu sparen sowie flexibler auf den Bedarf staatlicher Behörden reagieren zu können. Eigene Bauprojekte bleiben auf Ausnahmefälle beschränkt, etwa bei Spezialbauten wie Justizvollzugsanstalten oder bei besonders herausgehobenen Vorhaben.

Darüber hinaus sollen staatliche Bauprojekte insgesamt unbürokratischer und wirtschaftlicher werden. Während die Fachministerien weiterhin ihren Bedarf an Flächen festlegen, sollen die Staatlichen Bauämter künftig stärker in die Planung und Umsetzung eingebunden werden. Geplant ist, deren bautechnische Expertise unter anderem bei Raumkonzepten, Ausstattung und technischen Anforderungen intensiver zu nutzen, um Projekte schneller und kosteneffizienter zu realisieren.

Rund 650 laufende Projekte

Nach Angaben der Staatsregierung umfasst der staatliche Hochbau derzeit rund 650 laufende Projekte mit einem Volumen zwischen drei und fünf Milliarden Euro. Seit 2018 seien zudem etwa 84.000 Wohnungen angestoßen worden. Bis 2030 stellt der Freistaat zusätzlich eine Milliarde Euro für den kommunalen Wohnungsbau bereit.

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt auf der Entlastung der Kommunen. Gemeinsam mit kommunalen Spitzenverbänden seien in den vergangenen Monaten mehr als 50 Maßnahmen entwickelt worden, die Bürokratie abbauen sollen, insbesondere in den Bereichen Bauen und Wohnen, Verkehr sowie Vergabeverfahren. Mehr als die Hälfte dieser Maßnahmen sei bereits umgesetzt.

Zu den konkreten Änderungen zählt unter anderem die Abschaffung technischer Mindestvorgaben in der Wohnungsbauförderung. Künftig können Kommunen und Projektträger flexibler über bauliche Standards entscheiden. Vorgaben wie verpflichtende Balkone, zusätzliche Toiletten oder Mindestgrößen für Räume entfallen. Dadurch sollen Baukosten gesenkt und Projekte schneller realisiert werden.

Die Staatsregierung betont, dass bezahlbarer Wohnraum eine zentrale soziale Frage sei. Gleichzeitig verweist sie darauf, dass viele Bauvorschriften auf Bundes- und europäischer Ebene entstünden. Daher wolle sich der Freistaat auch dort verstärkt für Bürokratieabbau einsetzen, um kostengünstigeres Bauen zu ermöglichen.

Doris Kirchner

Doris Kirchner, Chefin vom Dienst

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