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(GZ-8-2024 - 18. April)
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► Bayerns Finanzminister Albert Füracker:

 

Bayern fordert im Bundesrat weitreichenderen Bürokratieabbau

Geplantes Bürokratieentlastungsgesetz des Bundes greift zu kurz Entlastung muss bei allen spürbar ankommen

 

„Deutschland braucht dringend Entlastungen auf vielen Ebenen – und insbesondere auch bei der Bürokratie! Auch wenn der Bund dies mittlerweile erkannt hat, steuert er mit seinem geplanten Bürokratieentlastungsgesetz nicht ausreichend gegen – der Gesetzentwurf der Ampelregierung greift zu kurz! Bayern setzt sich deshalb im Bundesrat für einen weitreichenderen und substanziellen Abbau von Bürokratie in unserem Land ein: Der Freistaat fordert so unter anderem die einheitliche Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Handels- und Steuerrecht von zehn auf sechs Jahre – damit vereinheitlichen und vereinfachen wir die Aufbewahrung enorm und schaffen Sicherheit sowie klare Vorgaben für die Unternehmen in puncto Aufbewahrungsfristen,“ so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker zum diesbezüglichen Antrag Bayerns im Finanzausschuss des Bundesrates zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz in Berlin.

„Bürokratieabbau muss bei allen ankommen. Viele unserer im Vereinsleben engagierten Bürgerinnen und Bürger sehnen sich nach Vereinfachungen für ihren Alltag. Mit einem eigenen Antrag im Finanzausschuss des Bundesrats fordern wir daher die Rückkehr zu den leicht handhabbaren Freistellungsaufträgen für die Konten und Mannschaftskassen vieler Vereine! Wertvolles Engagement darf nicht an unnötiger Bürokratie bei den Bankkonten scheitern!“, betont Füracker.

Durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz der Bundesregierung sollen Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung von überflüssiger Bürokratie entlastet werden.

Der Gesetzentwurf des Bundes sieht eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre vor. Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte und viele weitere Unterlagen müssen jedoch weiterhin zehn Jahre aufbewahrt werden. Aufgrund der Belegfunktion dieser Unterlagen für die Buchführung ist davon auszugehen, dass sich Unternehmen aus Vorsichtsgründen verpflichtet sehen, auch die Buchungsbelege weiterhin zehn Jahre aufzubewahren. Die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist stellt somit nur auf dem Papier eine Entlastung für die Wirtschaft dar. Bayern setzt sich im Finanzausschuss des Bundesrates deshalb für eine einheitliche Aufbewahrungsfrist auf sechs Jahre für alle Unterlagen ein.

Nicht steuerbefreiten Körperschaften wie Sparclubs, Kegelclubs oder Mannschaftskassen steht ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro zu, wenn sie Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen. Bis 2022 konnten diese Körperschaften ihrem Kreditinstitut einen zeitlich unbefristeten Freistellungsauftrag erteilen, um einen Steuerabzug zu verhindern. Das aktuell geltende Verfahren sieht nur noch eine zeitlich befristete Nichtveranlagungsbescheinigung vor. Diese ist mit deutlich mehr bürokratischen und wiederkehrenden Aufwand für die Körperschaften als auch Finanzämter verbunden. Bayern fordert daher eine Rückkehr zur alten Rechtslage, um diese nicht steuerbefreiten Körperschaften von unnötiger Bürokratie dauerhaft zu entlasten.

 

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