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(GZ-1/2-2021)
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► Schwäbische Landräte schreiben an Ministerpräsident Markus Söder:

 

Unterstützung für Krankenhäuser gefordert

 

Landrat Thorsten Freudenberger hat sich zusammen mit seinen schwäbischen Kolleginnen und Kollegen an Ministerpräsident Markus Söder gewandt. In dem gemeinsamen Schreiben geht es um die Ersatz-Vergütung von finanziellen Ausfällen, wenn die Krankenhäuser COVID-Patienten behandeln.

Die aktuelle Regelung folgt der Bundesgesetzgebung und bedeutet konkret, dass bestimmte Krankenhäuser im Moment nur unter entsprechenden Hürden oder grundsätzlich keine Ersatzvergütung erhalten. Das betrifft Krankenhäuser der Notfallkategorie „Basisnotfallversorgung“ sowie Krankenhäuser, die keiner oder einer Spezialkategorie zuzuordnen sind.

Zu befürchten steht, dass kleinere Häuser wie die der Kreisspitalstiftung Weißenhorn keine oder viel zu geringe Ausgleichszahlungen für die derzeitigen Corona-Dienstleistungen erhalten, was für die Kommunalpolitik nicht hinnehmbar ist.

Die Landrätinnen und Landräte fürchten, dass die betroffenen Kliniken aus wirtschaftlichen Gründen nur noch bedingt oder gar nicht mehr an der Versorgung von COVID-Patienten teilnehmen, dass ein Versorgungsengpass von COVID-Patienten droht, und dass es zu einer Überlastung der Schwerpunktkrankenhäuser kommt, die COVID-Patienten behandeln.

Sie fordern

  • Die Schaffung von Strukturen und Regelungen, um den Patiententransfer aus stark belasteten oder bereits lokal überlasteten Regionen fest zu regeln. Damit soll einer Überlastungslage bereits im Vorfeld vorgebeugt werden und diese umgangen werden;
  • sowie eine entsprechende Ersatz-Vergütung für alle Krankenhäuser, die sich an einer solchen Kooperation beteiligen.

Dadurch können auch kleinere Krankenhäuser in den ländlichen Regionen an der notwendigen Versorgung von COVID-Patienten teilnehmen, was ihnen sonst aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich wäre.

Die schwäbischen Landräte bitten deshalb den Ministerpräsidenten, sich für eine unverzügliche Änderung der Finanzierungsregelung beim Bund einzusetzen.

„Durch die gute und kollegiale Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern konnte bis jetzt ein Versorgungsengpass in Schwaben vermieden werden“, sagt Landrat Thorsten Freudenberger.

„Dies gilt es unbedingt weiter aufrecht zu erhalten. Deshalb muss dringend verhindert werden, dass kleine, kommunale Kliniken aus finanziellen Gründen hierzu ihren Beitrag nicht weiter leisten können. Wir sind für eine flächendeckende Versorgung aller Patientinnen und Patienten insbesondere auch auf die kleineren Häuser angewiesen.“

 

 

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