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(GZ-18-2020)
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► Corona-Hilfen für Kommunen:

 

Der Bund hat Wort gehalten

 

Bund und Länder haben über die Finanzhilfen für Landkreise, Städte und Gemeinden, die infolge der Corona-Pandemie notwendig sind, entschieden. Mit breiter Mehrheit wurde ein milliardenschweres Hilfspaket beschlossen. Damit können die Kommunen handlungsfähig bleiben und weiter investieren.

Der Bund kompensiert einerseits in diesem Jahr Gewerbesteuerausfälle in Milliardenhöhe. Zum anderen beteiligt er sich dauerhaft stärker an den Kosten für Unterkunft und Heizung bei Hartz-IV-Empfängern. Für beide Maßnahmen wurde eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen - konkret geht es um eine einmalig anwendbare Ausnahmeregelung für das Jahr 2020.

Gewerbesteuer eingebrochen

Wegen der massiven Folgen der Corona-Krise ist die Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle der Kommunen eingebrochen. Der Ausgleich dieser Mindereinnahmen führt nun für den Bund zu Mehrausgaben im Jahr 2020 in Höhe von 6,1 Mrd. Euro und für die Länder zu einer Mehrbelastung in Höhe von 4,8 Mrd. Euro. Mit den Milliardenmitteln soll verhindert werden, dass die Kommunen nicht mehr investieren können, was wiederum massive Folgen auch für den Bau und das Handwerk hätte, weil Städte und Gemeinden zahlreiche Aufträge vergeben.

Die dauerhafte stärkere Beteiligung des Bundes an Kosten der Unterkunft bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende kostet mittelfristig rund 3,4 Mrd. Euro pro Jahr. Auch dafür musste das Grundgesetz geändert werden. Der Bund konnte sich bisher höchstens mit 49 Prozent an bundesweiten Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung beteiligen. Möglich ist dies nun bis zu einer Grenze von 75 Prozent.

Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager, begrüßte diese wichtigen Unterstützungsleistungen:

„Der Bund hat Wort gehalten, er tut mit diesem Gesetzespaket sehr viel zum Wohle der Kommunen. Vor allem die erhöhte Beteiligung des Bundes an den kommunalen SGB II-Wohnkosten (KdU) wird Landkreise und kreisfreie Städte strukturell und dauerhaft jährlich in Höhe von 3 bis 4 Mrd. Euro stärken. Daneben ist der einmalige Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle durch Bund und Länder von rund 12 Mrd. Euro eine wichtige Maßnahme im laufenden Jahr. Dieses Geld muss so schnell wie möglich in den kommunalen Haushalten ankommen; die Länder müssen ihren Teil noch in diesem Jahr dazutun.“

Die Verfassungsänderung für die Erhöhung des Bundesanteils an den KdU bezeichnete Sager als „notwendig, damit die Landkreise und kreisfreien Städte diese kommunale Aufgabe auch künftig eigenverantwortlich wahrnehmen können und es nicht zu Bundesauftragsverwaltung kommt. Damit bleibt in diesem Bereich die kommunale Selbstverwaltung vollkommen erhalten und wird nicht beeinträchtigt. Das ist für uns in struktureller Hinsicht besonders bedeutsam.“

Wirksame Corona-Hilfen

Die Corona-Hilfen seien für die Landkreise, Städte und Gemeinden von erheblicher Bedeutung, um weiterhin durch die Krise zu kommen. „Sie werden wirksam dazu beitragen, dass auch in der Pandemie die kommunale Investitionsfähigkeit so gut es geht erhalten bleibt“, erklärte der DLT-Präsident.

Auch aus Sicht von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, stärken die verabschiedeten Corona-Hilfen die Handlungsfähigkeit der Kommunen in der Krise. Der Ausgleich der drastischen Gewerbesteuerausfälle für 2020 durch Bund und Länder und die dauerhaft höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft seien echte Hilfen. Damit sei ein großes Paket geschnürt worden. „Das wissen die Städte sehr zu schätzen.“

In diesem Jahr können die Städte laut Dedy noch gut investieren, weil die Gewerbesteuerverluste aufgefangen werden. „Danach ziehen allerdings dunkle Wolken auf. Im nächsten Jahr fehlen bundesweit allein bei der Gewerbesteuer – der wichtigsten kommunalen Steuer – mehr als 6 Mrd. Euro. Deshalb brauchen wir auch für 2021 und 2022 Hilfe von Bund und Ländern. Es geht darum, die Investitionskraft der Kommunen zu stärken, damit die Konjunktur wieder besser in Gang kommt.“

Kompensation der Steuerausfälle

Auch der DStGB begrüßt die staatlichen Hilfen zur Wahrung der kommunalen Handlungsfähigkeit. Die Kompensation von Steuerausfällen müsse aber über die Gewerbesteuer hinaus auch auf die anderen gemeindlichen Steuerquellen, vor allem den Einkommensteueranteil, ausgedehnt werden. Die Kompensation für die Corona-bedingten Mindereinnahmen und die Entlastung für die Kommunen bei den Kosten der Unterkunft müssten noch in diesem Jahr in den kommunalen Kassen ankommen.

Zudem fordert der DStGB, dass die Städte und Gemeinden auch in den Jahren 2021 und 2022 vom Staat Corona-bedingte Kompensationsleistungen erhalten. Gerade jetzt müssten kommunale Investitionen auf einem hohen Niveau gesichert werden und es dürfe nicht gegen die Wirtschaftskrise angespart werden.

DK

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