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(GZ-11-2020)
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► Gesetzesentwurf:

 

Rechtssicherheit für Windkraftanlagen

 

Damit 20 laufende Windkraftanlagen im Freistaat weiter betrieben werden können, haben CSU und Freie Wähler einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Bauordnung in den Landtag eingebracht. Den Anlagen droht ansonsten durch eine geänderte Rechtsprechung am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein Betriebsstopp. Die Opposition kritisiert, dass Rechtssicherheit hingegen nur für bereits vollständig errichtete und betriebsbereite Windkraftanlagen vorgesehen sei.

Es gibt eine Reihe von Windkraftanlagen in Bayern, deren Bau vor Inkrafttreten der 10 H-Regel im Jahr 2014 beantragt wurde. Doch die rechtssichere Genehmigung dauerte so lange, dass der beantragte Anlagentyp bei Erteilung der Genehmigung nicht mehr verfügbar war. Neue Windkraftanlagen sind in der Regel umweltfreundlicher, leiser und leistungsstärker. Ein Wechsel des Anlagentyps müsste aber erneut beantragt und dann auch auf Einhaltung der 10 H-Regel geprüft werden. Bisher waren in solchen Fällen keine neuen Genehmigungen nötig, wenn sich der Standort nicht geändert und die Gesamthöhe nicht zugenommen hatte. Die neue Anlage konnte auf Basis der ursprünglichen Genehmigung gemeldet werden.

Gericht stellt Wechsel in Frage

Doch in mehreren Eilentscheidungen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im April 2019 diesen von der Verwaltung akzeptierten Wechsel des Anlagentyps rechtlich in Frage gestellt. Die nun von den Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler eingebrachte Änderung der Bauordnung soll Rechtssicherheit herstellen für den Betrieb von bereits vollständig errichteten Anlagen, bei denen es in der Übergangszeit zu Typwechseln kam. Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktion wird in den nächsten Wochen federführend im Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung beraten.

Vertrauen auf Rechtmäßigkeit

„Wir privilegieren damit rückwirkend Anlagen, bei denen ein berechtigtes schutzwürdiges Interesse der Bauherren vorliegt, weil diese auf die Rechtmäßigkeit vertrauen konnten“, sagte Alexander König, stellvertretender CSU-Fraktionsvorsitzender. Rainer Ludwig, der energiepolitische Sprecher der Freien Wähler, verdeutlichte was die Änderung der Bauordnung für Bayern bedeutet: „Etwa 20 Windkraftanlagen in Bayern würden davor bewahrt, wegen Rechtsunsicherheiten bei der 2014 eingeführten 10 H-Regel abgebaut zu werden.“

Kritik am Gesetzentwurf

Demgegenüber zeigte sich der stellvertretende Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Martin Stümpfig (Die Grünen), enttäuscht von der Gesetzesvorlage. Er unterstrich, dass auch bei jenen Betreibern ein schutzwürdiges Interesse vorliege, deren Anlagen noch nicht vollständig errichtet bzw. nur zum Teil errichtet sind. Annette Karl, energiepolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, sah dies genauso: Der Gesetzentwurf „springt viel zu kurz“, weil er jene Anlagenbetreiber im Stich lasse, die sich auf die ausgeübte Verwaltungspraxis verlassen hätten. Sie hätten darauf vertraut, „dass etwas, wenn es genehmigt ist, nach Ablauf von zwei Jahren auch noch genehmigt ist“. Die Windkraftenergie in Bayern, so Karl, werde „mit Anlauf an die Wand gefahren“.

Aus der Sicht von Sebastian Körber (FDP), Vorsitzender des Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr, zeigt die geplante Änderung der Bauordnung, dass die 10 H-Regel „nicht praxistauglich“ sei. Er deutete an, dass die bayerische 10 H-Regel abgeschafft und durch eine einheitliche Abstandsregel auf Bundesebene ersetzt werden könne. Josef Seidl (AfD) forderte insgesamt ein Ende der Windenergie in Bayern. Der Betrieb von Windrädern, der aus seiner Sicht mit erheblichen ökologischen Nachteilen verbunden sei, dürfe nicht, wie im Gesetzentwurf geplant, nachträglich legalisiert werden.

 red

 

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