Notfallreform: Bund hält an Eingriffen in den Rettungsdienst fest
von Redaktion

Der Deutscher Landkreistag unterstützt das Ziel einer besseren Notfallversorgung in Deutschland, sieht den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung jedoch weiterhin kritisch. Nach Einschätzung der Landkreise greift der Entwurf in zentralen Punkten unzulässig in die Zuständigkeiten von Ländern und Kommunen ein. Der Rettungsdienst sei nicht nur Teil der Gesundheitsversorgung, sondern auch Bestandteil der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes – und damit klar Ländersache. Wesentliche Verbesserungen gegenüber früheren Reformüberlegungen erkennt der Verband nicht.
„Wir brauchen eine bessere Notfallversorgung, aber ganz bestimmt keine bundesrechtliche Umgestaltung des Rettungsdienstes durch die Hintertür“, betonte Präsident Achim Brötel. Der Bund überschreite erneut die Grenze zwischen legitimer Finanzierungsregelung und unzulässiger Einflussnahme auf die Organisation vor Ort. Der Rettungsdienst sei eng mit Feuerwehr und Katastrophenschutz verzahnt; eine rein gesundheitsökonomische Betrachtung greife daher zu kurz.
Zuständigkeitskonflikt zwischen Bund und Ländern
Im Mittelpunkt der Kritik steht die geplante Einführung eines eigenständigen Leistungstatbestands für die medizinische Notfallrettung. Gleichzeitig sollen bestehende landesrechtliche Regelungen durch neue bundesrechtliche Vertrags- und Steuerungsmechanismen ersetzt werden. Künftig sollen die Krankenkassen bundesweit einheitlich über die Vergütung von Leistungen entscheiden. Aus Sicht der Landkreise bedeutet dies einen tiefen Eingriff in gewachsene Strukturen und eine faktische Verdrängung bewährter landesrechtlicher Regelungen.
Kritik an neuen Steuerungs- und Vergütungsstrukturen
Zusätzlich sollen die Krankenkassen über Richtlinien maßgebliche Vorgaben für Inhalt und Ausgestaltung der Verträge machen. Bestehende Vergütungsvereinbarungen würden nur noch übergangsweise gelten. Der Landkreistag warnt vor einer schleichenden Zentralisierung: Ein bislang dezentral organisierter Bereich drohe in eine bundesweite Steuerungsarchitektur überführt zu werden – ohne erkennbaren Mehrwert für die Versorgung vor Ort.
Kritisch bewertet wird auch das geplante Fachgremium „Medizinische Notfallrettung“. Dort sollen Krankenkassen, Länder und Fachverbände über wesentliche Rahmenbedingungen beraten, während die kommunalen Aufgabenträger außen vor bleiben. „Wer die Verantwortlichen vor Ort nicht einbezieht, verkennt die Realität in der Fläche“, so Brötel. Gerade in den Landkreisen funktioniere der Rettungsdienst im engen Zusammenspiel mit Feuerwehr und Katastrophenschutz – diese Strukturen seien über Jahre gewachsen und leistungsfähig.
Positiv sieht der Verband lediglich einzelne Ansätze des Gesetzentwurfs. So könnte eine gesetzliche Definition der medizinischen Notfallrettung dazu beitragen, bislang ungeklärte Finanzierungsfragen zu lösen – etwa bei Einsätzen ohne anschließenden Transport ins Krankenhaus. Auch die stärkere Berücksichtigung präklinischer Leistungen, telemedizinischer Angebote und der Rolle der Leitstellen wird grundsätzlich begrüßt.
Zugleich weist der Landkreistag darauf hin, dass funktionierende Strukturen vor Ort nicht durch neue Parallelregelungen überlagert werden dürften. Statt zusätzlicher Bürokratie brauche es verlässliche Rahmenbedingungen, Planungssicherheit und eine auskömmliche Finanzierung. Nur so könne gewährleistet werden, dass Rettungsdienste auch künftig flächendeckend leistungsfähig bleiben – gerade im ländlichen Raum, wo längere Anfahrtswege und begrenzte Ressourcen besondere Herausforderungen darstellen.
Kommunale Zuständigkeiten wahren
Dennoch überwiegt aus Sicht der Landkreise die Kritik. Der Gesetzentwurf gehe deutlich über das hinaus, was der Bund sinnvollerweise regeln sollte. Der Deutsche Landkreistag fordert daher Bundestag und Bundesrat auf, die rettungsdienstbezogenen Regelungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren deutlich einzugrenzen und die kommunalen Zuständigkeiten zu wahren.