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Notfallreform: Bund hält an Eingriffen in den Rettungsdienst fest

Der Deutscher Landkreistag unterstützt das Ziel einer besseren Notfallversorgung in Deutschland, sieht den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung jedoch weiterhin kritisch. Nach Einschätzung der Landkreise greift der Entwurf in zentralen Punkten unzulässig in die Zuständigkeiten von Ländern und Kommunen ein. Der Rettungsdienst sei nicht nur Teil der Gesundheitsversorgung, sondern auch Bestandteil der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes – und damit klar Ländersache. Wesentliche Verbesserungen gegenüber früheren Reformüberlegungen erkennt der Verband nicht.

GZ-9-2026 vom 30.04.2026

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