Zum neuen Ladenschlussgesetz: Unsere Händler brauchen Freiräume

GZ Ausgabe GZ-24-2025 vom 18. Dezember '25 | Meinung
von Redaktion
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Bild: IHK München und Oberbayern

von Michael Zink, Vorsitzender des Handelsausschusses der IHK München und Oberbayern - Endlich war es für den Einzelhandel in Bayern so weit: Seit dem 1. August gilt auch im Freistaat nicht mehr das althergebrachte Bundes-Ladenschlussgesetz aus den 1990er Jahren. Als letztes Bundesland hat Bayern eine eigene Landesregelung auf den Weg gebracht, um die Ladenöffnungszeiten zumindest etwas näher an moderne Lebensgewohnheiten heranzuführen.

Das Gesetz ist im Anspruch und auch im internationalen Vergleich bescheiden geblieben. Trotz der modischen Dauer-Kritik auch vieler Politiker an Bürokratie und unnützen Regelungen über alle Parteigrenzen hinweg, kam überhaupt niemand auf die Idee, Ladenschlussregeln im Sinne eines offenen Wettbewerbs grundsätzlich abzuschaffen oder lediglich minimale Leitplanken zu setzen.  

Statt Kettensäge also behutsame Anpassungen: Das neue Gesetz eröffnet den Kommunen die Möglichkeit, bis zu acht Einkaufsnächte pro Jahr zuzulassen, zusätzliche Spielräume bei Sonntagsöffnungen zu nutzen und touristische Gebiete festzulegen, in denen der Verkauf von Souvenir- und Reisebedarf an Sonn- und Feiertagen erlaubt ist. Sei‘s drum, auch damit schafft das Gesetz mehr dringend benötigte Flexibilität und ist ein Gewinn für den Einzelhandel, aber auch die Gastronomie und die Tourismuswirtschaft, die allesamt angesichts der misslichen wirtschaftlichen Gesamtlage positive Impulse gut gebrauchen können.  

Viele bayerische Städte prüfen nun ausgiebig und mit aller Bedachtsamkeit, wie sie die neuen Regeln umsetzen wollen. Dabei kommen sie bislang nur schleppend voran. Während das Weihnachtsgeschäft anläuft und über das Geschäftsjahr vieler Einzelhändler entscheidet, lassen die Kommunen im Freistaat wertvolle Zeit verstreichen. 

Dabei ist es höchste Zeit, Entschlossenheit zu zeigen, um vor allem die Innenstadthändler zu unterstützen. Die pandemiebedingten Einbrüche, die 7 x 24 Stunden Konkurrenz im Online-Handel, der Strukturwandel, steigende Kosten und ein verändertes Konsumverhalten haben die Branche empfindlich getroffen. Attraktive Öffnungszeiten sind schon allein aus Kostengründen kein Selbstzweck, sondern ein wichtiges Instrument, um Kunden wieder stärker in die Innenstädte und Stadtteilzentren zu ziehen – und damit auch Kultur, Gastronomie und das lokale Gewerbe zu stärken. 

Worauf kommt es bei der Umsetzung in den Städten und Kommunen ganz besonders an? 

Ein zentraler Baustein des neuen Gesetzes sind die sogenannten kommunalen Einkaufsnächte. Kommunen können statt bisher an einem Abend künftig bis zu acht Abende werktags pro Jahr festlegen, an denen Geschäfte über die reguläre Ladenschlusszeit hinaus öffnen können – also von 20:00 bis 24:00 Uhr. Diese verlängerten Öffnungen können besonders in den Sommermonaten, bei Stadtfesten oder im Vorfeld des Weihnachtsgeschäfts wichtige Impulse setzen. Doch zwingende Voraussetzung ist, dass die Kommunen diese Termine per Verordnung festlegen. 

Ohne Beschluss bleibt das gesetzliche Potenzial ungenutzt. Genau das erleben wir derzeit, obwohl das Gesetz bereits seit dem 1. August in Kraft ist und die Betriebe auch für ihre Jahresplanung 2026 einen Vorlauf brauchen.  Für die Händler ist das alles ein Trauerspiel. Gerade im Hinblick auf die Adventszeit wären kommunale Einkaufsnächte ein spürbares Zeichen des Aufbruchs gewesen und hätten zusätzliche Kundschaft in die Innenstädte und Stadtteilzentren geholt. Stattdessen erleben die Händler verzögerte Verwaltungsprozesse und Unsicherheit. 

Vielerorts helfen sie sich in letzter Sekunde mit eigenen Aktionen: Weil das neue Gesetz auch einzelnen Unternehmen bis zu vier eigene verkaufsoffene Abende pro Jahr gestattet, sind Einkaufsnächte sozusagen durch die Hintertür möglich, wenn sich genügend Händler koordinieren. Der Auftrag des Gesetzes war aber nun einmal, dass die Kommunen die acht möglichen, übergreifenden Einkaufsnächte als zusätzliche verkaufsoffene Zeiten festlegen sollen. 

Auch bei den möglichen vier verkaufsoffenen Sonntagen agieren die Kommunen mit angezogener Handbremse. Und ähnlich zögerlich zeigen sie sich bei der Ausweisung touristischer Gebiete: Gesprächsbereitschaft ja, Gestaltungswille eher nein. 

Prominentes Beispiel ist die Landeshauptstadt München: Eigentlich ist die Stadt Einkaufs- und Tourismusmagnet für ganz Bayern und darüber hinaus. Täglich zieht sie Gäste aus aller Welt an – nicht nur in der Innenstadt, sondern in den unterschiedlichsten Stadtteilen. Es wäre daher folgerichtig, das gesamte Stadtgebiet als touristisches Gebiet im Sinne des Ladenschlussgesetzes festzulegen. Dies würde Souvenirhändlern und anderen Verkaufsstellen für Tourismusbedarf erlauben, an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr zu öffnen – ein Angebot, das von vielen Gästen genutzt würde und Umsätze und Wertschöpfung für die Region generieren würde.  

Aus meiner Sicht als Vorsitzender des Handelsausschusses der IHK München und Oberbayern ist klar: Unsere Händlerinnen und Händler brauchen jetzt Freiräume. Nicht zwingend, um rund um die Uhr zu öffnen, sondern um zu testen und selbst zu entscheiden, welche der neuen Möglichkeiten sich wirtschaftlich lohnen.  

Das neue Gesetz liegt seit Monaten auf dem Tisch. Jetzt braucht es den Mut, es umzusetzen. Unsere Betriebe stehen bereit, längere und besser an der Lebenswelt der Kundschaft orientierte Öffnungszeiten umzusetzen. Was der Einzelhandel jetzt braucht, ist die schnelle Umsetzung der bestehenden Rechtslage durch die Kommunen. 

Redaktion

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