DStGB-Bilanzpressekonferenz: Kommunen schlagen Alarm
von Doris Kirchner

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert einen grundlegenden Wandel bei der Finanzierung der Ausgaben für verschiedene soziale Leistungen. „Die Finanzen der Kommunen befinden sich in einem dramatischen Abwärtsstrudel. Dies ist nicht zuletzt auf stark steigende Kosten für soziale Leistungen zurückzuführen“, betonten der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, Bürgermeister Ralph Spiegler sowie Hauptgeschäftsführer Dr. André Berghegger auf der DStGB-Jahrespressekonferenz in Berlin.
„Um diese Entwicklung zu stoppen, ist eine grundlegende Neuordnung der finanziellen Lastenverteilung nötig. Wir schlagen deshalb vor, dass sich Bund, Länder und Kommunen jeweils zu einem Drittel an der Finanzierung der sozialen Leistungen beteiligen, die die Kommunen besonders belasten und für die es bislang keine Gegenfinanzierung gibt“, erklärten die Verbandsvertreter. Mit einem solchen Schritt könne die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden langfristig gesichert werden.
Finanzierungsdefizit über 30 Milliarden Euro
Die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden hat sich im Jahr 2025 weiter deutlich verschlechtert. Nachdem bereits 2024 ein Finanzierungsdefizit von mehr als 24,3 Milliarden Euro zu verzeichnen war, stieg der Fehlbetrag im Jahr 2025 auf über 30 Milliarden Euro. Damit haben die Kommunen allein in den vergangenen zwei Jahren ein Minus von mehr als 55 Milliarden Euro angehäuft. „Die Lage ist dramatisch. Viele Städte und Gemeinden wissen nicht mehr, wie sie ihre Ausgaben decken sollen. Schon jetzt müssen Bauprojekte eingestellt werden und die Unterstützung für Kultur- und Vereinsarbeit ruht zwangsläufig ebenfalls“, stellten Spiegler und Berghegger fest. „Die Handlungsfähigkeit vor Ort ist akut gefährdet – mit schwerwiegenden Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland und die lokale Demokratie.“
Konnexitätsprinzip muss endlich greifen
Hauptgrund für diese bedrohliche Entwicklung sind die Kosten für Aufgaben, die den Kommunen vom Bund übertragen wurden, ohne dass eine ausreichende Gegenfinanzierung erfolgt. „Wir fordern seit Jahren, dass das Konnexitätsprinzip nach dem Motto ‚Wer bestellt, bezahlt‘ konsequent umgesetzt wird. Leider müssen wir feststellen, dass dies schlicht nicht funktioniert. Bund und Länder werden ihrer Verantwortung nicht gerecht“, kritisierte die Verbandsspitze.
Rasant steigende Sozialausgaben
Insbesondere die Ausgaben für soziale Leistungen steigen immer schneller. In den vergangenen 20 Jahren sind die kommunalen Aufwendungen in diesem Bereich regelrecht explodiert: von knapp 38 Milliarden Euro im Jahr 2007 auf voraussichtlich mehr als 100 Milliarden Euro im Jahr 2027. Vor allem in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie Pflegehilfen sind jährliche Zuwächse von über zehn Prozent zu verzeichnen. „Allein in diesem Bereich belaufen sich die Kosten für die Kommunen zusammen bereits auf rund 46 Milliarden Euro – ohne nennenswerte Gegenfinanzierung“, bemerkten Spiegler und Berghegger. „Diese Kostenverteilung ist auf Dauer nicht tragbar.“
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert daher eine neue Lastenverteilung bei der Finanzierung dieser gesamtstaatlichen Aufgaben. Bund, Länder und Kommunen sollen sich künftig zu je einem Drittel an der Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe sowie der Pflegehilfen beteiligen. „Wir sind bereit, weiterhin Verantwortung dafür zu übernehmen, dass diese wichtigen Leistungen erbracht werden können. Doch die finanzielle Last, diese Menschen zu unterstützen, darf nicht allein auf den Schultern der Städte und Gemeinden liegen. Alle Ebenen im föderalen Staat müssen ihren Beitrag leisten“, so der Appell des DStGB.
Gerechte Verteilung von Kosten und Verantwortung
Durch eine gerechte Verteilung der Kosten könne auch die Verantwortung für Umfang und Ausgestaltung dieser Leistungen auf Bund, Länder und Kommunen verteilt werden. „Die gesetzlichen Regelungen werden in diesem Bereich überwiegend vom Bund beschlossen, teilweise mit Zustimmung der Länder. Die Kosten tragen jedoch die Kommunen. Wenn es gelingt, die Finanzierung auf drei Schultern zu verteilen, werden alle Ebenen die finanziellen Folgen spüren“, unterstrichen Spiegler und Berghegger. „So kann gemeinsam nach effizienteren Lösungen für unseren Sozialstaat gesucht werden und die Kosten können gesenkt werden.“
Reform des Sozialstaates
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erwartet, dass dieser Vorschlag in die anstehenden Beratungen im Bund über eine Reform des Sozialstaates sowie in die Erarbeitung des im Koalitionsvertrag angekündigten „Zukunftspakts Bund, Länder und Kommunen“ einfließt. „Wir sind bereit, als kommunale Ebene unseren Beitrag zu leisten, finanziell wie inhaltlich. Klar ist jedoch auch, dass wir gegensteuern müssen, um unser Land insgesamt wieder erfolgreich zu machen. Das gelingt nur, wenn die Kommunen fair und auf Augenhöhe beteiligt werden.“
Für die Städte und Gemeinden in Deutschland gehört die umfassende Modernisierung des Landes zu den wichtigsten Aufgaben dieser Legislaturperiode. „Deutschland hat auf allen Ebenen erheblichen Nachholbedarf beim Bürokratieabbau und bei der Digitalisierung. Es ist gut, dass diese Themen auf der bundespolitischen Agenda weit oben stehen“, machte die Verbandsspitze deutlich. Ziel müsse sein, den Staat auf allen föderalen Ebenen moderner und effizienter zu gestalten. „Derzeit erleben wir überall zu viele bürokratische Hürden und zu wenig digitale Angebote. Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam daran arbeiten, Deutschland digitaler und effizienter zu machen, ohne die Nähe zu den Menschen zu verlieren.“
Reduzierung bürokratischer Anforderungen
Die Städte und Gemeinden stoßen nicht nur finanziell, sondern auch angesichts der Vielzahl der Aufgaben zunehmend an ihre Grenzen. Eine Reduzierung bürokratischer Anforderungen ist daher dringend erforderlich. „Ständig neue und immer umfangreichere Vorgaben, Berichtspflichten und Dokumentationsauflagen binden unnötig Personal in den Kommunalverwaltungen. Daher ist es richtig, dass der Abbau unnötiger Bürokratie stärker in den Mittelpunkt rückt“, stellten Spiegler und Berghegger klar. „Neben dem Abbau von Vorschriften geht es auch darum, Regelungen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Nicht jede EU-Verordnung oder jedes Bundesgesetz braucht zusätzliche und unterschiedliche Ausführungsbestimmungen in den einzelnen Bundesländern.“
Auch im Bereich Datenschutz wäre aus Sicht der Kommunen eine deutliche Vereinfachung notwendig. „Datenschutz ist wichtig und wird auf kommunaler Ebene sehr ernst genommen. Wir wünschen uns jedoch einen bundesweit einheitlichen Rahmen, der sich eng an der europäischen Datenschutzgrundverordnung orientiert“, so die Verbandsvertreter. „Es ist schwer nachvollziehbar, warum in 16 Bundesländern jeweils separat entschieden wird. Eine Harmonisierung und der Abbau von Einzelregelungen würden erheblich helfen.“
Ineffiziente Doppelstrukturen
Angesichts der finanziellen Lage der Kommunen und des sich weiter verschärfenden demografischen Wandels in den Verwaltungen sei es notwendig, Verwaltungsprozesse konsequent zu digitalisieren. „Derzeit existieren vielerorts parallel digitale und analoge Verwaltungsabläufe. Diese Doppelstrukturen sind ineffizient, binden Personal und verlängern Bearbeitungszeiten. Wir müssen daher künftig strikt nach dem Prinzip ‚digital only‘ ausschließlich auf digitale Prozesse setzen. Bund und Länder müssen hierfür mit klaren Vorgaben die Rahmenbedingungen schaffen“, forderten Spiegler und Berghegger.
Gleichzeitig dürfe die vollständige Digitalisierung niemandem den Zugang zur Verwaltung verwehren. „Digitale Prozesse in den Verwaltungen bedeuten nicht, dass Bürgerinnen und Bürger, die sich im digitalen Raum unsicher fühlen, nicht mehr in die Rathäuser und Bürgerämter kommen können. Dort wird es weiterhin Unterstützung bei digitalen Verfahren geben. Niemand wird abgehängt“, machten Spiegler und Berghegger deutlich.
Neuordnung in den Verwaltungsstrukturen
Um Deutschland insgesamt effizienter aufzustellen und besseren Service für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bieten zu können, sollte außerdem die Neuordnung von Verwaltungszuständigkeiten geprüft werden. Gerade in der digitalen Zeit sei es nicht mehr zwingend erforderlich, dass alle ursprünglich den Kommunen übertragenen Aufgaben weiterhin dort erledigt werden. „Wenn es sinnvoll ist und zur Vereinfachung beiträgt, können Verwaltungsleistungen auch zentral oder arbeitsteilig erbracht werden.“
Welche Aufgaben künftig auf welcher Ebene erledigt werden, sei jedoch sorgfältig zu prüfen. „Zentralisierung ist kein Selbstzweck und führt nicht automatisch zu Modernisierung. Wenn Zuständigkeiten auf den Bund verlagert werden, kann es nur um Bereiche gehen, in denen kein Ermessensspielraum im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung besteht“, hoben Spiegler und Berghegger hervor. Daher müsse auch weiterhin der Grundsatz der Subsidiarität gelten. „Aufgaben sollten dort angesiedelt werden, wo sie am besten und effizientesten erledigt werden können: sei es auf Bundesebene, in den Ländern oder in den Kommunen. Wir brauchen ein pragmatisches, kein ideologisches Vorgehen.“