Deutscher Städtetag: Investitionen brauchen Klarheit
von Doris Kirchner

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Christian Schuchardt, hat in mehreren Interviews zu aktuellen kommunalpolitischen Herausforderungen Stellung genommen. Im Gespräch mit Welt am Sonntag, Spiegel und Tagesspiegel Background äußerte er sich zur kommunalen Wärmeplanung, zu Frostschäden an Straßen sowie zu geplanten Neuregelungen im Umgang mit E-Scootern.
Schuchardt bezeichnete die kommunale Wärmeplanung als „zentrales Instrument für die Wärmewende vor Ort“. Viele Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern hätten ihre Planungen bereits abgeschlossen, die übrigen befänden sich in der entscheidenden Phase. Die gesamte Planung und Kommunikation sei darauf ausgerichtet, dass die Wärmepläne bis Mitte Juli dieses Jahres vorliegen.
Unsicherheit belastet notwendige Investitionen
Vor diesem Hintergrund forderte der Hauptgeschäftsführer rasche Klarheit über die Zukunft des Wärmeplanungsgesetzes und des Gebäudeenergiegesetzes. Beide Regelwerke seien eng miteinander verknüpft. Die bestehende Unsicherheit belaste notwendige Investitionen erheblich. Dies betreffe nicht nur die Städte und ihre Stadtwerke, sondern auch Hauseigentümer, die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie Handwerk und Gewerbe. Alle Beteiligten benötigten verlässliche Informationen darüber, welche Investitionen erforderlich seien.
Zu den zentralen Bausteinen der Wärmewendestrategie zählten Gebäudesanierungen, Wärmepumpen und der Ausbau von Wärmenetzen. In den strategischen Wärmeplanungen würden die jeweiligen Gemeindegebiete in voraussichtliche Versorgungsgebiete unterteilt, etwa in Wärmenetzgebiete, dezentrale Versorgungsgebiete oder Prüfgebiete.
Keine Verpflichtung für Eigentümer
Wenn Städte Gebiete für den Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen auswiesen, bestehe jedoch keine Verpflichtung für Eigentümer, diese Infrastruktur tatsächlich zu nutzen. Für Versorger entstünden dadurch erhebliche Unwägbarkeiten bei langfristigen Investitionen in Milliardenhöhe. Sollten viele Hauseigentümer in vorgesehenen Fernwärmegebieten frühzeitig auf individuelle Wärmepumpen setzen, könne dies die wirtschaftliche Basis geplanter Wärmenetze schwächen. Es gehe daher um Planungssicherheit. Es könne nicht sein, dass Städte und Versorger mit Investitionen in Millionenhöhe in Vorleistung gingen, während sich Bürgerinnen und Bürger anschließend für eigene Lösungen entschieden. Eine enge Abstimmung zwischen Städten und Versorgern sei deshalb unerlässlich.
Verschiedene Instrumente für die Kommunen
Grundsätzlich stünden den Kommunen verschiedene Instrumente zur Verfügung, um Wärmenetze zu begleiten, etwa Satzungen, Förderangebote, steuerliche Vorteile, Informations- und Beratungsangebote sowie Dienstleistungen für den Übergang bis zum Fernwärmeanschluss. Die Städte müssten die Möglichkeit haben, aus diesem Instrumentenkasten die jeweils passenden Maßnahmen auszuwählen.
Als zentrale offene Frage bezeichnete Schuchardt die Finanzierung der Wärmewende. Bis 2030 seien allein für den Aus- und Umbau der Fernwärme 43,5 Milliarden Euro erforderlich. Für Städte und Stadtwerke stelle dies eine enorme Herausforderung dar. Der Städtetag fordert deshalb eine Aufstockung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) auf 3,5 Milliarden Euro jährlich. Derzeit stünden knapp eine Milliarde Euro pro Jahr zur Verfügung. Zugleich machte der Hauptgeschäftsführer deutlich, dass öffentliche Mittel allein nicht ausreichen würden. Zusätzlich müsse privates Kapital mobilisiert werden. Außerdem solle der Deutschlandfonds die Finanzierung der Wärmewende unterstützen und Bund sowie Länder Risiken übernehmen.
Gravierende Winterschäden
Mit Blick auf die Infrastruktur warnte Schuchardt vor erheblichen Frostschäden an Straßen, Rad- und Fußwegen. Erst mit dem Ende der kalten Witterung würden die Schäden vollständig sichtbar. Wie in jedem Jahr begännen dann Reparaturen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Allerdings seien die Schäden in diesem Winter teils gravierender.
Der Wechsel zwischen Frost- und Wärmephasen habe dazu geführt, dass Schlaglöcher mancherorts größer ausfielen als üblich. Einige Straßen könnten nur noch übergangsweise geflickt werden. Bereits jetzt sei absehbar, dass die Städte in diesem Jahr mehr und länger mit der Beseitigung von Frostschäden beschäftigt sein würden. Eine verlässliche Kostenschätzung sei derzeit noch nicht möglich.
Besonders schwierig sei die Lage dort, wo grundlegende Straßensanierungen aus finanziellen Gründen über Jahre verschoben worden seien. Notdürftige Reparaturen reichten häufig nicht mehr aus, doch vielerorts fehle das Geld für umfassende Sanierungen.
Dramatische Haushaltslage
Schuchardt sprach von einer flächendeckend dramatischen Haushaltslage der Kommunen. Die Defizite lägen auf Rekordniveau. In diesem Jahr würden die Kommunen mindestens 32 Milliarden Euro im Minus sein, mit weiter steigender Tendenz in den kommenden Jahren. Zugleich wachse der Sanierungsstau bei kommunalen Straßen erneut. Das KfW-Kommunalpanel 2025 beziffere den Investitionsbedarf für die Sanierung von Straßen auf gut 53 Milliarden Euro.
Auch bei der Regulierung von E-Scootern sieht der Städtetag Handlungsbedarf. Schuchardt betonte, man wolle E-Roller nicht aus den Städten verbannen, benötige jedoch ein deutlich besseres Miteinander aller Verkehrsteilnehmer. Rollerfahrer, Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer sollten sich sicher bewegen können, ohne durch Abstellchaos oder Stolperfallen beeinträchtigt zu werden.
Den vom Städtetag geforderten Rahmen mit klaren Spielregeln und größerem Entscheidungsspielraum für Kommunen habe der Bund bislang nicht geliefert. Der Hauptgeschäftsführer sprach sich daher für eine weitere Novelle des Straßenverkehrsgesetzes und der straßenverkehrsrechtlichen Verordnungen aus, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Neue Parkregeln für E-Roller
Grundsätzlich begrüßte er die neue Regelung zum Parken von E-Rollern in der aktuellen Novelle. Künftig solle zwischen privaten Geräten und gewerblichen Angeboten unterschieden werden. Gewerbliche Anbieter dürften im Innenstadtbereich ausschließlich ausgewiesene Stationen zum Abstellen nutzen. In den vergangenen Jahren sei aufgrund unsicherer Rechtslage mancherorts ein Wildwuchs entstanden. Zugeparkte Fußwege stellten insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen ein erhebliches Hindernis dar. Auch gestiegene Unfallzahlen belegten den Handlungsbedarf. Obwohl die Regelung im Bundesrat abgemildert worden sei, werde sie zur Entlastung beitragen.
Kritisch sieht Schuchardt die vorgesehene gemeinsame Freigabe von Fußgängerzonen und Einbahnstraßen für Radfahrer und E-Scooter mit dem Radverkehrszeichen. Dies schaffe neue Gefahren, insbesondere für Fußgänger. Die Städte müssten in sensiblen Bereichen selbst entscheiden können, wo Radfahrer oder E-Roller unterwegs sein dürften und wo nicht. Teilweise sei das Befahren mit E-Scootern durch die Widmung einer Straße als Fußgängerzone ohnehin ausgeschlossen. Das hierfür erforderliche Zusatzschild werde jedoch nicht eingeführt, da der Bund einer entsprechenden Entschließung des Bundesrates nicht gefolgt sei.
Gefährdungshaftung im Straßenverkehrsgesetz
Als weiteren notwendigen Schritt bezeichnete Schuchardt die noch ausstehende gesetzliche Einführung der Gefährdungshaftung im Straßenverkehrsgesetz. Einen ersten Gesetzentwurf habe das Bundesjustizministerium bereits vorgelegt. Zudem verwies er auf technische Möglichkeiten wie das sogenannte Geofencing. Anbieter könnten jederzeit feststellen, ob ein Roller falsch abgestellt oder umgefallen sei. Es brauche klare zeitliche Vorgaben, bis wann entsprechende Gefahren oder Beeinträchtigungen zu beseitigen seien. Auch die Drosselung der Geschwindigkeit in bestimmten Bereichen sei technisch seit Jahren möglich und werde etwa in Wien sowie in den Niederlanden praktiziert. Sollte das Befahren von Fußgängerzonen und Parks freigegeben werden, müsse diese Möglichkeit auch in Deutschland verpflichtend genutzt werden. Auch in diesem Punkt sei der Bund einer Entschließung des Bundesrates nicht gefolgt.