Bundesrechnungshof rügt Maskenbeschaffung des Bundes: Lehren für öffentliche Beschaffung und Krisenvorsorge
von Redaktion

Der Bundesrechnungshof hat in einem aktuellen Prüfbericht zur Maskenbeschaffung während der Corona-Pandemie erhebliche Mängel beim Vorgehen des Bundesgesundheitsministeriums festgestellt. Der Bund hatte in großem Umfang Schutzmasken beschafft, ohne den tatsächlichen Bedarf belastbar zu ermitteln. Dies führte zu erheblichen Überbeständen und langfristigen Folgekosten für Lagerung, Verwaltung, Qualitätsprüfung und Entsorgung.
Kritisch bewertet wird insbesondere das verwendete Beschaffungsverfahren, bei dem über sogenannte „Open-House“-Verträge Lieferansprüche ohne Mengenbegrenzung ausgelöst wurden. Der Rechnungshof moniert zudem fehlende Dokumentation wesentlicher Entscheidungen sowie unzureichende Konzepte zur Verteilung der Masken. Hinzu kommen bis heute laufende Rechtsstreitigkeiten mit Anbietern, die weitere Haushaltsrisiken in Millionenhöhe bergen können.
Die Prüfer fordern eine konsequente Stärkung krisenfester Beschaffungsstrukturen. Dazu zählen klare Verantwortlichkeiten, nachvollziehbare Entscheidungsprozesse, belastbare Bedarfsschätzungen sowie eine zentrale Dokumentation.
Aus Sicht der Redaktion lassen sich aus dem Bericht für die kommunale Ebene Lehren ziehen, denn die Erkenntnisse sind ein Beispiel dafür, wie Krisenbeschaffung ohne tragfähige Verfahren erhebliche finanzielle und organisatorische Risiken erzeugen kann. Auch Kommunen stehen in der Verantwortung, Beschaffungswege transparent und wirtschaftlich zu gestalten, insbesondere in Ausnahmesituationen. Der Bericht liefert Anhaltspunkte für Verbesserungen in Vergabe- und Risikomanagementprozessen sowie für eine vorausschauende Planung bei Bevorratung und Krisenvorsorge.
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Das Originaldokument kann als pdf-Datei unter dem Link https://t1p.de/bq7pt abgerufen werden.