Bayerischer Ministerrat: Neue Regeln für Schulen und Kitas

GZ Ausgabe GZ-7-2026 vom 26. März 2026 | Landes-, Bundes- und Europapolitik, Verbände
von Doris Kirchner
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Der Bayerische Ministerrat hat in München eine Reihe von Reformen beschlossen, die auf den Abbau von Bürokratie, mehr pädagogische Freiräume sowie eine Stärkung der frühkindlichen Bildung und des Sozialstaats abzielen. Im Mittelpunkt stehen Änderungen im Schulwesen, eine umfassende Reform der Kinderbetreuung sowie sozialpolitische Anpassungen.

Ein zentraler Bestandteil der geplanten Änderungen im Schulbereich betrifft den Umgang mit digitalen Medien. Künftig soll das Verbot der privaten Handynutzung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände auf die Jahrgangsstufen fünf bis sieben ausgeweitet werden. Ziel ist es, insbesondere jüngere Schülerinnen und Schüler besser vor Ablenkung zu schützen sowie Konzentration, soziales Miteinander und psychische Gesundheit zu fördern. Ausnahmen blieben möglich, etwa wenn mobile Endgeräte im Unterricht benötigt oder ausdrücklich angeordnet werden, erläuterte Staatskanzleichef Florian Herrmann.

Gemeinsamer Unterricht in den Jahrgangsstufen 5 und 6

Darüber hinaus sieht die Gesetzesnovelle weitere Anpassungen vor. So soll unter anderem der gemeinsame Unterricht in den Jahrgangsstufen fünf und sechs an Mittelschulen verstetigt werden. Dies diene ausdrücklich nicht der Sicherung einzelner Schulstandorte, sondern könne nur an Schulen umgesetzt werden, die weiterhin getrennte Klassen in diesen Jahrgangsstufen führen, hieß es.

Erleichterungen bei Sprachstandserhebung

Auch bei der verpflichtenden Sprachstandserhebung vor der Einschulung sind Erleichterungen geplant. Künftig soll bei Kindern mit einer diagnostizierten Sprachentwicklungsstörung, die bereits in logopädischer Behandlung sind und keinen zusätzlichen Förderbedarf in der deutschen Sprache aufweisen, der Befund des Logopäden ausreichen. Eine zusätzliche Überprüfung an der Grundschule entfällt in diesen Fällen. Eine weitere Änderung betrifft die bisherigen „Schulen für Kranke“, die künftig unter der Bezeichnung „Klinikschulen“ geführt werden sollen. Die neue Bezeichnung wird seit Jahren gefordert und soll die Arbeit dieser Einrichtungen zeitgemäßer und klarer darstellen. Die Staatsregierung strebt an, das Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig abzuschließen, so dass die Neuerungen zum 1. August 2026 und damit zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 in Kraft treten können.

Reform des BayKiBiG

Neben schulpolitischen Maßnahmen beschloss das Kabinett den Regierungsentwurf zur Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG). Im Rahmen einer Verbändeanhörung werden nun unter anderem Träger und Kommunen beteiligt. Nach Auswertung der Stellungnahmen soll der Entwurf erneut im Ministerrat behandelt und anschließend dem Bayerischen Landtag zugeleitet werden.

Die Reform sieht laut der Bayerischen Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, Ulrike Scharf, eine deutliche Erhöhung der staatlichen Betriebskostenförderung sowie eine Entbürokratisierung der Verfahren vor. Für die Kommunen sollen dabei keine zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen, da Mittel innerhalb des Staatshaushalts umgeschichtet werden. Insgesamt wird die staatliche Förderung um 25 Prozent erhöht, um Kommunen und Träger zu unterstützen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Ziel ist eine flächendeckende und verlässliche Kindertagesbetreuung bei weiterhin bezahlbaren Elternbeiträgen.

Bereits ab 2026 wird der Qualitätsbonus, der vollständig vom Freistaat finanziert wird, deutlich angehoben: von bislang knapp 80 Euro auf rund 268 Euro pro Kind. Bis 2029 soll sich dieser Betrag im Vergleich zu 2025 mehr als verzehnfachen. Für das Jahr 2027 sind hierfür rund 280 Millionen Euro vorgesehen, 2028 etwa 526 Millionen Euro und ab 2029 knapp 535 Millionen Euro.

Stärkung der Teamkräfte in Kitas

Auch die sogenannten Teamkräfte in Kitas sollen dauerhaft gestärkt werden. Sie unterstützen das pädagogische Personal und sollen künftig als feste Säule im System etabliert werden. Die Förderung wird gesetzlich verankert, wodurch im Jahr 2027 rund 284 Millionen Euro und ab 2028 etwa 400 Millionen Euro an die Träger fließen sollen. Planungssicherheit steht hier im Vordergrund. Ein weiterer Bestandteil der Reform ist die vollständige Digitalisierung der Antragstellung für Fördermittel, wodurch die Verfahren vereinfacht und transparenter werden sollen.

Zusätzliche Maßnahmen umfassen die Einführung einer Kindertagespflegepauschale, die den Kommunen mehr Eigenverantwortung einräumt und gleichzeitig bürokratische Vorgaben reduziert. Die hierfür bereitgestellten Mittel werden auf rund 45 Millionen Euro erhöht. Zudem ist eine Funktionsstellenpauschale geplant, die unter anderem die Arbeit von Sprach-Kitas, die pädagogische Qualitätsbegleitung sowie die digitale Bildung stärken soll. Dafür werden jährlich rund 29,4 Millionen Euro bereitgestellt.

Reformen mit Fingerspitzengefühl

Mit Blick auf aktuelle Reformanstrengungen im Sozialbereich auf Bundes- und Landesebene hob Ministerin Scharf die Notwendigkeit ausgewogener Reformen hervor. Veränderungen erforderten Fingerspitzengefühl auf allen politischen Ebenen. Bayern habe sich aktiv in der Kommission zur Reform des Sozialstaats eingebracht. Eine zentrale Empfehlung sei die Bündelung steuerfinanzierter Sozialleistungen, um komplexe Antragsverfahren und unübersichtliche Leistungssysteme zu vereinfachen. Gleichzeitig sollen Erwerbsanreize gestärkt, die Digitalisierung vorangetrieben und Sozialbetrug konsequenter bekämpft werden.

Ein wichtiger Meilenstein ist Scharf zufolge mit der Einführung der neuen Grundsicherung erreicht. Dabei stehe das Prinzip des Förderns und Forderns wieder stärker im Vordergrund. Der Gesetzentwurf greife zentrale bayerische Forderungen auf, darunter strengere Sanktionsregelungen und die Abschaffung der Karenzzeit bei Vermögen.

Effizientere Verwendung von Ressourcen

Zudem beteilige sich Bayern an einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur effizienteren Verwendung von Ressourcen bei Leistungsgesetzen. Im Mittelpunkt stehe auch hier die Entlastung der Kommunen, die den Vollzug der Sozialgesetze angesichts rigider Bundesvorgaben auf Dauer so nicht mehr leisten könnten.

Auch auf Landesebene besteht aus Sicht des Kabinetts weiterer Reformbedarf. Die Arbeitsgruppe Sozialstandards hat unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände, der Bezirksregierungen sowie dem Kultus- und Gesundheitsministerium hierzu bereits Vorschläge erarbeitet, deren Umsetzung auf Hochtouren läuft. Dazu zählt auch die Überarbeitung der Heimrichtlinie für Einrichtungen wie heilpädagogische Tagesstätten und Heime. Ziel ist eine bürokratiearme, flexible und praxisnahe Umsetzung.

Doris Kirchner

Doris Kirchner, Chefin vom Dienst

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