AKE-Landesversammlung in München: Energiewendemonitoring auf dem Prüfstand

GZ Ausgabe GZ-1/2-2026 vom 15. Januar '26 | Landes-, Bundes- und Europapolitik, Verbände
von Doris Kirchner
Bild von Personen am Rednerpult
Gunnar Braun, Geschäftsführer VKU Bayern, am Rednerpult. Bild: CSU

Bei der AKE-Landesversammlung in der CSU-Landesleitung stand neben Vorträgen von Gitta Connemann, Parlamentarische Staatssekretärin, MdB und Gunnar Braun, Geschäftsführer VKU Bayern, der Monitoringbericht des Bundeswirtschaftsministeriums auf der Agenda. Zudem wurde Maximilian Freiherr von Seckendorff als AKE-Landesvorsitzender bestätigt.

In einem Leitantrag beschloss die Landesversammlung des AKE, dass sich der CSU-Parteivorstand und die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag dafür einsetzen sollen, dass bei der Umsetzung des 10-Punkte-Plans zum Monitoring-Bericht auf echte Technologieoffenheit, Kosteneffizienz unter Berücksichtigung der gesamten volkwirtschaftlichen Kosten inklusive der Klimafolgekosten und Bürgerbeteiligung geachtet wird. 

Im Einzelnen sollen bei den zehn Schlüsselmaßnahmen folgende Aspekte bei der Umsetzung berücksichtigt werden:

1. Ehrliche Bedarfsermittlung und Planungsrealismus: 

Für die Ausbauziele im Stromsektor soll zur Erreichung der Klimaziele ein öffentlicher Bruttostrombedarf von mindestens 700 TWh/a bis 2030 angenommen werden.

2. Erneuerbare Energien markt- und systemdienlich fördern:

Der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Planungssicherheit für Projektierer dürfen nicht gefährdet werden.

3. Der Netzausbau muss sich zukünftig an den Ausbauzielen der Erneuerbaren Energien orientieren, nicht umgekehrt. 

Eine grundlegende Netzentgeltreform soll sicherstellen, dass Netzentgelte dort besonders günstig werden, wo viel erneuerbare Energien ausgebaut wurden, nicht umgekehrt. Mittelfristig sollte für alle Kunden mit Smart-Meter als frei wählbare Alternative zum bestehenden festen Netzentgelt ein vollständig dynamisches Netzentgelt angeboten werden.

4. Technologieoffenen Kapazitätsmarkt schnell implementieren: 

Eine Priorisierung von fossilen Gaskraftwerken wird abgelehnt. Stattdessen wird ein einheitlicher und technologieoffener Marktmechanismus für gesicherte Leistung gefordert, an dem sowohl Speicher als auch regelbare und flexible Stromerzeuger technologieoffen teilnehmen können und der die netzdienliche, regionale Verteilung, sowie die Reduzierung von Emissionen und geopolitischen Risiken, berücksichtigt.

5. Flexibilität und Digitalisierung des Stromsystems voranbringen: 

In Verbindung mit dem Smart Meter Rollout sollen bis spätestens 2030 allen Stromkunden nicht nur dynamische Stromtarife, sondern auch dynamische Netzentgelte als frei wählbare Alternative zu festen Tarifen angeboten werden.

6. Einheitliche und liquide Energiemärkte erhalten und ausbauen: 

Die gemeinsamen Stromgebotszone muss beibehalten werden. Um den Stromhandel und die Stromlieferung in der gemeinsamen Zone zu ermöglichen, muss der Netzausbau beschleunigt und dazu der aktuelle Genehmigungsstau durch eine bundesweite baurechtliche Privilegierung mit einheitlichem Genehmigungsverfahren aufgelöst werden.

7. Förderregime überprüfen, Subventionen systematisch senken: 

Alle Förderungen und Subventionen in allen Sektoren sind auf ihre Effizienz und ihren Beitrag zum Kilmaschutz hin zu überprüfen. Alle klimaschädlichen Subventionen sind zeitnah einzustellen.

8. Forschung zukunftsgerichtet vorantreiben, Innovationen fördern: 

Die Energieforschung an Universitäten und Hochschulen muss Versorgungssicherheit, Kosten und die Reduzierung der Emissionen gleichermaßen im Blick haben und stärker mit der Anwendung in Industrie und Handwerk verknüpft werden.

9. Wasserstoff-Hochlauf pragmatisch fördern, überkomplexe Vorgaben abbauen: 

Bis 2030 soll ein Wasserstoff-Kernnetz zu allen Industriezentren mit hohem zukünftigem Bedarf und international in Länder, auch außerhalb des Schengen Raumes, mit hohem Wasserstoff-Export-Potenzial (z.B. Norwegen, Island) aufgebaut werden.

10. CCS/CCU als Klimaschutztechnologie etablieren: 

Zum Ausgleich von unvermeidlichen Restemissionen sollen CCS-Potenziale in Deutschland und Europa schon ab 2030 erschlossen werden, sowohl an Land als auch offshore.

Weitere Beschlüsse

Diskutiert und beschlossen wurde überdies ein Antrag, wonach sich das Europäische Parlament für die Fortsetzung und Ausweitung des Europäischen Emissionshandels (ETS) als zentrales Klimaschutzinstrument sowie für die Ergänzung durch einen Markt für negative Emissionen einsetzen soll, indem die bisherigen Pläne zur Einführung des ETS II ab 2027 beibehalten werden und keine Abschwächung des Marktmechanismus durch Preisgrenzen etc. erfolgt.

Zudem sollen die Einnahmen aus dem ETS I & ETS II vollständig an Bürger und Unternehmen für Maßnahmen zur Dekarbonisierung sowie für Investitionen in Forschung, Entwicklung und Infrastruktur hierfür benötigter Technologien (über nationale Fonds wie den KTF) zurückgegeben und die Integration von CO2-Bepreisungen außereuropäischer Staaten vorangetrieben werden. Langfristig sei ein internationales CO2-Handelssystem anzustreben. 

Ergänzend beschlossen die Delegierten einen gesonderten Antrag zur Beschleunigung des Windkraftausbaus, in dem der CSU-Parteivorstand sowie die CSU-Landtags- und Bundestagsfraktionen aufgefordert werden, sich verstärkt für den Ausbau der Windenergie an Land insbesondere in Bayern einzusetzen. Ziel sei es, die bislang im bundesweiten Vergleich geringe installierte Windenergieleistung zu erhöhen und dadurch die Versorgungssicherheit und Kostenlage in Deutschland zu verbessern. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit mit Bürgermeistern und Kommunen ausgebaut werden, um eine aktive Bürgerbeteiligung und Akzeptanz vor Ort zu fördern. Der Beschluss betont die Notwendigkeit, bestehende Hürden bei Planung, Genehmigung und Netzanschluss abzubauen und Maßnahmen zur Beteiligung von Kommunen und Bürgerenergieanlagen zu stärken, um die politischen Rahmenbedingungen für den Windkraftausbau zu verbessern.

Doris Kirchner, Chefin vom Dienst

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