Liebe Leserinnen und Leser,
in der Bundesrepublik Deutschland gibt es rund 6,6 Millionen Menschen, die schwerbehindert sind. Insgesamt sind mindestens zehn Prozent der Bundesbürger von Behinderung betroffen. Wenn in Bezug auf diese Personengruppe von Inklusion die Rede ist, dann geht es meist um die Schule oder um die Barrierefreiheit in Gebäuden. Inklusion umfasst aber viel mehr. Auch Menschen mit Behinderungen haben „das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft teilzunehmen und sich an den Künsten zu erfreuen“. Dies steht so in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948. Zahlreiche Gesetze haben diese Aussage seitdem konkretisiert. Die „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ von 2009, deren Art. 30 explizit die Kultur betrifft, ist das jüngste Beispiel.
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