Seit 2015 gilt das Bayerische E-Government-Gesetz zur Umsetzung von Verwaltungsvereinfachungen und Förderung der Digitalisierung im kommunalen Verwaltungsablauf. Kommunen, die ihren Bürgern in Online-Serviceportalen Leistungen anbieten, müssen demnächst auch für eine passende Bezahllösung, das E-Payment, sorgen. Dazu sprach die Bayerische GemeindeZeitung mit Roland Schmautz, Vize-Präsident des Sparkassenverbands Bayern.
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