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(GZ-23-2020)
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► Gerd Müller zur Schweizer Volksabstimmung:

 

Signal für Lieferkettengesetz

 

In der Schweiz tritt ein vom Parlament vorgeschlagener Entwurf in Kraft, der vorsieht, dass Schweizer Unternehmen zu Menschenrechts- und Umweltschutz weltweit verpflichtet werden. Das ergab eine Abstimmung über die so genannte „Konzernverantwortungsinitiative“. Diese Abstimmung hat die Mehrheit der Bevölkerung erzielt, aber nicht die zusätzlich erforderliche Mehrheit der Kantone.

Entwicklungsminister Gerd Müller: „Das Signal der Wahl ist ganz klar: Die Menschen wollen, dass Konzerne mehr Verantwortung für Arbeitsbedingungen und Umweltschutz in ihren Lieferketten übernehmen. Sie wollen nicht länger Produkte kaufen, in denen Kinder- und Zwangsarbeit steckt.“ Das Ergebnis ist denkbar knapp. Die Mehrheit der Schweizer war dafür. Aber es muss auch eine Mehrheit der Kantone zustimmen, was nicht erreicht wurde. Jetzt kommt der Parlamentsentwurf zum Zug. Die Schweiz bekommt so erstmals ein Gesetz, das Verantwortung von Unternehmen in globalen Lieferketten regelt.

„Auch Deutschland muss jetzt handeln und ein Sorgfaltspflichtengesetz verabschieden“, fordert Müller. Im Gegensatz zur Schweiz ist das bei uns im Koalitionsvertrag eindeutig festgelegt.

Die Eckpunkte von Arbeitsminister Heil und Entwicklungsminister Müller liegen vor. Er fordert ganzt klar: „Die Blockade einiger Wirtschaftsverbände darf nicht dazu führen, dass ein Gesetz in dieser Legislaturperiode verhindert wird. Wir müssen vor Weihnachten zu einer Entscheidung kommen.

Ich lade alle ein, konstruktiv mitzuarbeiten. Ich bin sicher, wenn es in Deutschland eine Abstimmung gäbe, wäre eine Mehrheit für faire Standards und gegen Kinderarbeit in unseren Produkten. 75 Prozent der Deutschen haben sich in einer Umfrage bereits für ein ambitioniertes Gesetz ausgesprochen.“

Weltweit arbeiten 75 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen in Textilfabriken, Steinbrüchen oder auf Tee- und Kaffeeplantagen. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass am Anfang aller Lieferketten grundlegende Menschenrechtsstandards eingehalten werden, wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit. ‚Made in Germany‘ steht dann nicht nur für gute Qualität, sondern auch für faire Produktion.

Unternehmen können mit dem Gesetz leichter nachweisen, dass sie ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Es sind Regelungen mit Augenmaß, die die besonderen Belange des deutschen Mittelstands berücksichtigen.

Informationen: www.bmz.de/de/themen/lieferketten/index.html

 

 

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