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(GZ-23-2020)
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► Covid-19-Impfung:

 

Sorge um Sicherheit und Wirksamkeit

 

Eine Impfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 rückt in greifbare Nähe, die Zulassung von einem oder mehreren Impfstoffen steht offenbar kurz bevor. Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ hat ein aktualisiertes Positionspapier zu Frage der Impfstoffentwicklung, einer möglichen Impfpflicht und einem Immunitätsnachweis vorgelegt.

Dabei wird die verantwortungsvolle Entwicklung wirksamer Impfstoffe als „sinnvoller und notwendiger Baustein internationaler Strategien gegen jedwede Epidemie oder Pandemie“ gewertet. Derartige Impfstoffe sollten weltweit allen Menschen, die sich damit schützen wollen, zugänglich sein.

Da Impfungen grundsätzlich vorbeugende Maßnahmen an gesunden Menschen sind, fordern die Mediziner, dass diese Substanzen prinzipiell höheren Anforderungen an Wirksamkeit und Sicherheit genügen müssen, als z. B. therapeutische Medikamente, bei denen ein bestehender Leidensdruck unter Umständen gewisse Behandlungsrisiken rechtfertigen kann.

„Die derzeit laufenden Zulassungsstudien lassen nach aktuellem Informationsstand auf eine gewisse Effektivität der geprüften Impfstoffkandidaten hoffen“, heißt es in dem Papier. „Allerdings“ – und das ist wichtig – „genügen diese Studien den Ansprüchen an einen seriösen Wirksamkeitsnachweis nach den Regeln der evidenzbasierten Medizin in keiner Hinsicht.“

So sollen die verwendeten Studienprotokolle keinerlei Aussage darüber erlauben, ob sich die Anzahl schwerer Verlaufsformen oder gar Todesfälle damit vermindern lassen, schon gar nicht spezifisch bei Risikogruppen. Auch bleibt offenbar die Frage unbeantwortet, ob durch die Impfung die Infektiosität verringert und dadurch eine Herdenimmunität erzeugt wird. Gerade diese Frage wird jedoch für die gewünschte Wirksamkeit der Impfung auf den Verlauf der Pandemie von entscheidender Bedeutung sein.

Die Infektion mit SARS-CoV-2 führt nach allen Erfahrungen nur bei einem sehr kleinen Teil der Infizierten zu schweren oder gar bedrohlichen Krankheitsverläufen. Die überwiegende Mehrzahl hat keine oder nur leichte grippeähnliche Beschwerden.

Die Ärzte gehen davon aus, dass zum Zeitpunkt der Zulassung von SARS-CoV-2-Impfstoffen wesentliche Teile der Bevölkerung zumindest vorübergehend über Antikörper bzw. spezifische Abwehrzellen gegen das Virus verfügen. Inwieweit eine Impfung bei vorbestehender Immunität ein mögliches besonderes Risiko darstellt, sei derzeit nicht untersucht.

Ein sehr großer Teil der Bevölkerung würde von einer Impfung also gar nicht profitieren. Zudem sei nicht geklärt, ob die Impfung das Risiko der Ansteckung anderer vermindert. Auch ob durch das Auftreten von SARS-CoV-2-Antikörpern (nach durchlebter Infektion oder nach einer Impfung) die Ausbreitung von Covid-19 eingedämmt wird, sei derzeit wissenschaftlich nicht beurteilbar. Ein „Immunitätsausweis“ wäre daher ohne jede Aussagekraft.

Eine Anwendung der Impfstoffe vor Abschluss der unvermeidbar langwierigen Untersuchungen zu Sicherheit und Wirksamkeit kommt der medizinischen Fachleute nur nach jeweils sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung für den gezielten Schutz von Risikogruppen oder Risikopatientinnen und -patienten in Frage. Diese könne nur im Rahmen klinischer Studien unter engmaschiger klinischer und wissenschaftlicher Begleitung erfolgen. Außerdem ist für die Verabreichung eines jeden Impfstoffs eine ausführliche, individuelle und ergebnisoffene Impfberatung durch eine Ärztin/einen Arzt unabdingbar.

„Bei den derzeit vorgesehenen Reihenimpfungen in großen Impfzentren ist eine solche Beratung mit einer medizinrechtlich validen Einwilligung („informed consent“) a priori unmöglich“ fürchten die Ärzte. Sie lehnen deshalb die Abgabe der Impfstoffe in solchen Zentren ab.

Eindringlich gewarnt hingegen wird davor in der gegenwärtigen Covid-19-Pandemie einen möglichen Impfstoff zum zentralen Lösungsansatz zu machen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, das Wiederherstellen rechtsstaatlicher Verhältnisse von der Verfügbarkeit eines solchen Impfstoffs abhängig zu machen, die Teilnahme an der Impfung zur Voraussetzung zu machen, um Grundrechte (z. B. Reisefreiheit) zu gewähren oder den Zugang zu bestimmten (z. B. medizinischen) Berufen zu ermöglichen.

Eine Pandemiebekämpfungsstrategie, die sich im Wesentlichen auf die Verfügbarkeit und Wirksamkeit zwangsläufig noch unzureichend geprüfter Impfstoffe gründet, wird ausdrücklich abgelehnt.

Das Positionspapier kann unter diesem Link direkt heruntergeladen werden:
https://www.individuelle-impfentscheidung.de/pdfs/Positionspapier_COVID19_aktuell.pdf

 

 

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