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(GZ-20-2025 - 06. November)
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Neuerung zur Rentenantragstellung:

Betriebsrentenantrag ohne Vorlage des DRV-Rentenbescheids

Von Barbara Kick-Scrimgeour, Abteilungsleiterin Zusatzversorgung – Pflichtversicherung bei der Bayerischen Versorgungskammer

Die BVK Zusatzversorgung hat zu Beginn des Jahres 2025 eine bedeutende Neuerung zur Rentenantragstellung in der Zusatzversorgung eingeführt. Der Antrag kann ohne Vorlage des Rentenbescheids der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) gestellt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Prozess für angehende Rentner und deren Arbeitgeber zu vereinfachen. Aber auch die Bearbeitung der Rentenanträge wird dadurch schneller und effizienter.

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Barbara Kick-Scrimgeour, Abteilungsleiterin Zusatzversorgung – Pflichtversicherung. Bild: BVK

Der zentrale Punkt der Neuerung betrifft die bisher erforderliche Vorlage des Rentenbescheids der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bei der Rentenantragstellung in der BVK Zusatzversorgung. Grundsätzlich gilt: Eine Betriebsrente aus der BVK Zusatzversorgung kann für gesetzlich Rentenversicherte nur dann gewährt werden, wenn der so genannte „Versicherungsfall“ durch den Bescheid der DRV nachgewiesen wird. Der Anspruch auf eine gesetzliche Rente löst also den Anspruch auf eine Betriebsrente aus der Zusatzversorgung aus.

Bislang mussten angehende Rentner eine Kopie ihres Rentenbescheids mit dem Rentenantrag einreichen oder nachreichen. Diese Aufgabe entfällt nun für den Großteil der Versicherten. Auch für viele Arbeitgeber, die Ihre Beschäftigten häufig bei der Antragstellung unterstützen, wird die Antragstellung dadurch erleichtert. Die BVK Zusatzversorgung erhält die relevanten Daten direkt und datenschutzkonform von der DRV. Dazu zählen insbesondere Informationen zum Rentenbeginn und zur Rentenart – also Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente. Nur in Ausnahmefällen muss der Bescheid weiterhin angefordert werden.

Vorteile der digitalen Datenabfrage

Die digitale Abfrage der Rentendaten bringt zahlreiche Vorteile mit sich:

  • Wegfall von Nachfragen: Unvollständig kopierte Rentenbescheide führten bisher zu schriftlichen Rückfragen durch die Sachbearbeiter der BVK Zusatzversorgung. Diese entfallen nun.
  • Beschleunigtes Verfahren: Ist ein Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung bereits ergangen, erfolgt die Datenübermittlung durch die DRV innerhalb weniger Stunden, spätestens am nächsten Tag. Früher dauerte dieser Prozess auf postalischem Weg oft mehrere Wochen.
  • Vollständigkeit der Datenübermittlung: Liegen mehrere Bescheide der Deutschen Rentenversicherung vor, z. B. eine teilweise Erwerbsminderungsrente, die in eine vollständige Erwerbsminderungsrente und schließlich in eine Altersrente umgewandelt wurde, so konnte es bisher vorkommen, dass die Zusendung des einen oder anderen Bescheids übersehen oder vergessen wurde. Der digitale Datenaustausch verhindert solche Lücken und vermeidet Neuberechnungen der Betriebsrente.
  • Kostenersparnis: Versicherte sparen Kopier- und Portokosten. Bei mehreren Bescheiden konnten bis zu 200 Seiten anfallen. 

Digitalisierung der Antragsstellung über das Versichertenportal

Bereits seit Mai 2023 bietet die BVK Zusatzversorgung die Möglichkeit, den Rentenantrag – konkret den Altersrentenantrag und den Erwerbsminderungsantrag – digital über das Versichertenportal zu stellen.

Das heißt: Die Arbeitgeber müssen keine Papierformulare mehr bereithalten. Stattdessen können sie ihre Mitarbeiter auf das Versichertenportal unter https://versichertenportal.bvk-zusatzversorgung.de/home verweisen.

Dort können sich Versicherte einfach registrieren und den Antrag online stellen. Auch ein Zugang per App „BVK +Rente“ erhöht zwischenzeitlich den Komfort noch zusätzlich. Der digitale Antrag ist als geführter Dialog aufgebaut. Der Nutzer wird durch gezielte Fragen zur erfolgreichen Antragstellung geleitet. Dies minimiert Eingabefehler, da sich neue Felder nur bei korrekter Eingabe öffnen.

Nach dem Absenden gelangt der Antrag direkt an die zuständige Stelle bei der BVK Zusatzversorgung – ohne Portokosten oder Postverzögerung. Sollte dennoch ein Dokument fehlen, kann es unkompliziert digital hochgeladen werden. Der Bearbeitungsstatus ist für den Antragsteller jederzeit im Portal einsehbar.

Fazit

Die BVK Zusatzversorgung setzt mit diesen Neuerungen ein klares Zeichen für mehr Digitalisierung und Kundenfreundlichkeit. Versicherte profitieren von einem schnelleren, transparenteren und kostengünstigeren Verfahren. Die Rentenantragstellung wird dadurch nicht nur effizienter, sondern auch deutlich komfortabler. 

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