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(GZ-9-2023)
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► Hundesteuer:

 

Bayerische Rekordeinnahmen im Jahr 2022

 

Nach den Ergebnissen der vom Bayerischen Landesamt für Statistik durchgeführten vierteljährlichen kommunalen Kassenstatistik, nehmen die bayerischen Städte und Gemeinden im Jahr 2022 Hundesteuer in Höhe von 38,25 Millionen Euro ein. Dies sind 6,1 Prozent mehr als im Vorjahr (36,07 Millionen Euro). Somit erreicht das Hundesteueraufkommen im Jahr 2022 einen neuen Höchstwert von 2,87 Euro pro Kopf.

Das Hundesteueraufkommen in Bayern steigt im Zehnjahreszeitraum von 2013 bis 2022 stetig an. Insgesamt erhöhen sich die Einnahmen aus der Hundesteuer in diesem Zeitraum um 50,7 Prozent. Dies entspricht einer jährlichen Zuwachsrate von durchschnittlich 4,7 Prozent. Im Jahr 2021 erreichte der jährliche Zuwachs bei den Hundesteuereinnahmen einen Spitzenwert von 9,3 Prozent.

Regionale Unterschiede im Pro-Kopf-Aufkommen

Das Hundesteueraufkommen unterscheidet sich stark zwischen den Städten und Gemeinden innerhalb Bayerns. Auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte vereinnahmten die Gemeinden im Landkreis Fürth mit 5,05 Euro das höchste Pro-Kopf-Aufkommen. Die kreisfreie Stadt Passau hatte mit 1,08 Euro das niedrigste Pro-Kopf-Aufkommen aus der Hundesteuer.

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. In Bayern entscheiden die Gemeinden eigenständig, ob sie das Halten von Hunden im Gemeindegebiet besteuern. Hinsichtlich der Höhe der Hundesteuersätze haben die bayerischen Gemeinden einen großen Entscheidungsspielraum. Eine erhöhte Steuer für sogenannte Kampfhunde oder für das Halten mehrerer Hunde ist möglich.

Viele Gemeinden gewähren eine zeitweise Steuerbefreiung für Hunde, die aus dem örtlichen Tierheim adoptiert werden. Details regeln die Hundesteuersatzungen der Kommunen. Folglich lässt sich aus dem Hundesteueraufkommen nicht direkt auf die Anzahl der gemeldeten Hunde schließen.

 

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