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(GZ-3-2022)
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► Corona-Wirtschaftshilfen:

 

Hausbanken können mit Überbrückungsfinanzierung helfen

Wirtschafts- und Bankenverbände in Bayern verständigen sich auf gemeinsames Vorgehen

Für die von den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie stark betroffenen Unternehmen und Selbstständigen im Freistaat arbeiten die bayerischen Wirtschafts- und Bankenverbände an einer Überbrückungsfinanzierung. Darauf haben sich die IHK für München und Oberbayern, der Bayerische Handwerkstag, die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft, der Bayerische Bankenverband, der Bayerische Sparkassenverband, der Genossenschaftsverband Bayern sowie die Steuerberaterkammern München und Nürnberg verständigt.

Hintergrund ist, dass die Antragsstellung auf Überbrückungshilfe IV seit dem 7. Januar dieses Jahres möglich ist, hingegen die Bearbeitung der eingehenden Anträge voraussichtlich erst Mitte Februar starten kann. Sobald der Bund die entsprechende IT-Plattform komplett zur Verfügung gestellt hat, können die Bewilligungsstellen der Bundesländer in Zusammenarbeit mit den sogenannten „prüfenden Dritten“, in der Regel die Steuerberater der betroffenen Betriebe, mit der Bearbeitung der Anträge beginnen.

Frühzeitige Kontaktaufnahme

„Die Verzögerung trifft viele Selbstständige und Unternehmen hart, denn sie haben zum Teil bereits ihre Rücklagen eingesetzt, um in der Corona-Krise zu überbrücken“, teilen die Wirtschafts- und Bankenverbände gemeinsam mit.

In dieser Situation können die Hausbanken mit einer Zwischenfinanzierung unter die Arme greifen und so Liquiditätsengpässe überbrücken, solange die Überbrückungshilfe IV noch nicht ausgezahlt werden kann. Eine Möglichkeit dazu wären Dispositionskredite.

Betroffene Selbstständige und Unternehmen sollen dazu frühzeitig mit ihrer Hausbank Kontakt aufnehmen, um eine mögliche Überbrückungsfinanzierung abzuklären und zu prüfen.

„Basis hierfür kann eine Bestätigung des prüfenden Dritten über die Antragstellung auf dem Ausdruck des gestellten Antrags sein, den dieser im Auftrag des Antragstellers an dessen Hausbank sendet“, erklären die Wirtschafts- und Bankenverbände weiter.

„Als sehr pragmatisches und schnell verfügbares Instrument zur Liquiditätssicherung haben sich auch die Corona-Schnellkredite der KfW und LfA Förderbank Bayern erwiesen. Diese sind jeweils über die Hausbank unbürokratisch beantragbar.“

Angesichts der finanziellen Not der Antragsteller fordert die IHK für München und Oberbayern von den für die Wirtschaftshilfen zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und für Finanzen, die bestehende Deckelung der Abschlagszahlung bei 50 Prozent der gesamten Fördersumme aufzustocken.

„Bei größeren Förderbeträgen erfolgt ohnehin eine Vorabprüfung durch einen vom Bund beauftragten Wirtschaftsprüfer“, erläutert IHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl. Im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung ist die IHK für München und Oberbayern für die Abwicklung der Corona-Wirtschaftshilfen im Freistaat zuständig.

Der Bund ist in der Pflicht

„Wir sind mit unserem Team startklar zur Begutachtung, Prüfung und Bewilligung der eingehenden Anträge auf Überbrückungshilfe IV aus Bayern. Jetzt ist der Bund in der Pflicht, die digitale Bearbeitungsplattform so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen und freizuschalten. Erst dann können wir die Anträge prüfen und die berechtigten Fördersummen auszahlen“, erklärt Gößl.

„Überdies sind die Förderbedingungen mit jedem Hilfsprogramm komplexer geworden. Deshalb steigen die Fehleranfälligkeit bei der Antragstellung sowie der Kommunikationsbedarf mit dem prüfenden Dritten“, stellt der IHK-Chef fest.

Im Rahmen einer professionellen Zusammenarbeit mit den prüfenden Dritten konnte die IHK als Bewilligungsstelle seit Juli 2020 bereits Zuschüsse in Höhe von neun Milliarden Euro an über 300.000 Selbstständige und Unternehmen in Bayern bewilligen und auszahlen.

Alle Informationen zu den staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen, den Förderkriterien sowie den aktuellen Bearbeitungsstand finden sich unter:

www.ihk-muenchen.de/ueberbrueckungshilfe

 

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