Landtag beschließt Verbot für kommunale Verpackungssteuern im Freistaat
von Redaktion

Der Bayerische Landtag hat mit einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes ein Verbot kommunaler Verpackungssteuern beschlossen. Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann begrüßte die Regelung, die das seit 1979 bestehende Verbot von „Bagatellsteuern“ in den Kommunen ergänzt: „Jetzt haben wir eine klare Rechtslage und können sichergehen, dass in Bayerns Städten und Gemeinden kein bürokratisches Steuerwirrwarr entsteht, das die Wirtschaft und unsere Bürger am Ende weiter belastet.
Herrmann ist überzeugt, dass mit einer neuen Steuer ein weiterer erheblicher bürokratischer Aufwand aufgrund von Aufzeichnungspflichten und Abgrenzungsschwierigkeiten in der Praxis verbunden gewesen wäre. „Eine Verpackungssteuer hätte detaillierte Festlegungen erfordert, welcher Sachverhalt konkret erfasst sei und welcher nicht.“ Das führe zu absurden Fallkonstellationen, wie Beispiele aus Kommunen zeigen, wo die Verpackungssteuer eingeführt wurde. „Dass etwa Kaffeelöffel aus Holz mit einer Länge unter acht Zentimeter steuerfrei bleiben und solche, die länger sind, besteuert werden. Oder dass ein Kaffeebecher ohne Deckel günstiger ist als mit Deckel. Oder dass die Papiertüte, in der eine Butterbreze steckt, nicht besteuert wird, die Verpackung um eine warme Leberkas-Semmel hingegen schon. So einen Unfug machen wir im Freistaat nicht mit." Gerade kleine Unternehmen wie Imbissbuden, Cafés oder Bäckereien würden durch zusätzliche Melde- und Dokumentationspflichten überproportional belastet. Herrmann: „Und das, obwohl eine Untersuchung der Uni Tübingen keinen messbaren Erfolg bei der Müllvermeidung feststellen konnte.“
Bayern wolle die Betriebe umfassend entlasten und nicht durch neue Abgaben zusätzlich unter Druck setzen. „Die Einführung einer Verpackungssteuer wäre daher ein völlig falsches Signal.“ Sie widerspreche dem Ziel einer dauerhaften steuerlichen Entlastung der ohnehin stark belasteten Gastronomiebranche. Gerade vor dem Hintergrund, dass für Speisen in der Gastronomie künftig dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent gilt, würde eine kommunale Verpackungssteuer im To-go-Bereich diese Entlastung konterkarieren. Zudem müssten die zusätzlichen Kosten letztlich an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden.