bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung: EU-Vernichtungsverbot für Textilien ist löchrig wie ein Schweizer Käse

GZ Ausgabe GZ-7-2026 vom 26. März 2026 | Umwelt & Lebensraum
von Redaktion
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Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung begrüßt grundsätzlich die Zielrichtung der neuen Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Vermeidung der Vernichtung unverkaufter Textilien. Gleichzeitig warnt der Recyclingverband davor, dass weitreichende Ausnahmeregelungen das geplante Vernichtungsverbot erheblich abschwächen könnten.

Durch die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) wurde ein grundsätzliches Vernichtungsverbot unverkaufter Bekleidung, Accessoires und Schuhe festgelegt. Aus gutem Grund, denn der Handlungsbedarf ist erheblich. Schätzungen zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien vernichtet, bevor sie überhaupt genutzt wurden. Dadurch entstehen rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr.

Nachhaltige Geschäftsmodelle fördern

Die Europäische Kommission hat im Februar jedoch neue ergänzende Vorschriften verabschiedet. Diese legen Ausnahmen vom Vernichtungsverbot unverkaufter Bekleidung, Accessoires und Schuhe fest. Zudem werden Unternehmen verpflichtet offenzulegen, welche Mengen unverkaufter Konsumgüter als Abfall entsorgt werden. Ziel der Maßnahmen ist es, Abfälle zu vermeiden, Umweltschäden zu reduzieren und nachhaltige Geschäftsmodelle zu fördern.

Der bvse sieht in diesen Ausnahmen jedoch erhebliche Risiken. „Die Ausnahmetatbestände des delegierten Rechtsakts sind sehr weit gefasst und könnten das eigentliche Vernichtungsverbot faktisch unterlaufen“, kritisiert bvse-Rechtsreferentin Rechtsanwältin Xandra Hennemann. Insbesondere Ausnahmen aus technischen Gründen oder bei bestimmten Produktmerkmalen eröffnen die Möglichkeit, weiterhin große Mengen neuwertiger Textilien aus dem Kreislauf auszuschleusen und der Verbrennung zuzuführen.

Abfallhierarchie ernst nehmen

Nach Auffassung des bvse steht die Regelung teilweise im Widerspruch zu den Grundprinzipien der europäischen Abfallhierarchie. „Wer die Abfallhierarchie ernst nimmt, darf die vermeintlich technische Unmöglichkeit, Etiketten oder Logos aus Textilien zu entfernen, nicht als Vorwand für die Vernichtung nutzen. Hersteller sind vielmehr gefordert, Etiketten und Logos im Sinne der Ökodesign-Vorgaben so anzubringen, dass sie problemlos entfernt werden können und unverkaufte Ware der Wieder- beziehungsweise Weiterverwendung zur Verfügung gestellt werden kann“, betont Hennemann.

Der Recyclingverband fordert daher eine konsequentere Ausrichtung der Regelungen auf echte Kreislaufwirtschaft. Dazu gehören aus Sicht des bvse verbindliche Anforderungen an ein reparatur- und wiederverwendungsfreundliches Produktdesign sowie eine engere Auslegung möglicher Ausnahmen vom Vernichtungsverbot.

Hintergrund der neuen EU-Vorgaben ist ein wachsendes Problem in mehreren Mitgliedstaaten. Allein in Frankreich werden jährlich Produkte im Wert von rund 630 Millionen Euro vernichtet. Auch in Deutschland werden weiterhin Millionen zurückgesandter Artikel entsorgt. Die ESPR soll dazu beitragen, Produkte langlebiger, wiederverwendbarer und recycelbarer zu gestalten sowie die Kreislaufwirtschaft in Europa zu stärken.

Redaktion

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