Ausbau von Strom- und Wärmenetzen: Wie die Milliardenlücke geschlossen werden kann
von Redaktion

Bis 2035 benötigen die rund 900 deutschen Energieversorgungsunternehmen insgesamt zusätzlich 68 Milliarden Euro Eigenkapital für den Ausbau ihrer Strom- und Wärmenetze. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie von Agora Energiewende, Stiftung Klimaneutralität und Dezernat Zukunft. Durch staatliche Kreditgarantien, Eigenkapitalzuführungen der Gesellschafter und moderat reduzierte Gewinnausschüttungen lasse sich der Bedarf auf rund 12 Milliarden Euro senken. Diese verbleibende Lücke könnten Bund, Länder und private Kapitalgeber schließen.
Die Analyse zeigt, dass insbesondere kleine, kommunale Versorger beim Ausbau der Wärme- und Stromnetze an finanzielle Grenzen geraten. Um den Finanzbedarf zu berechnen, haben die drei Thinktanks die Energieversorgungsunternehmen anhand von Bilanzgröße, Eigenkapitalquote, Versorgungsgebiet und Gesellschafterstruktur in sieben Cluster unterteilt. Auf Basis regionalisierter und nach Geschäftssparten differenzierter Investitionsbedarfe schätzen sie die jeweilige Finanzierungslücke.
Deutlich wird der Unterstützungsbedarf demnach vor allem bei kleinen Stadtwerken, zum Teil aber auch bei größeren kommunalen Unternehmen: Insgesamt fallen über 90 Prozent der Energieversorger in Cluster, für die die Untersuchung zusätzlichen Eigenkapitalbedarf feststellt. Diese sind verantwortlich für die Versorgung von rund drei Viertel der deutschen Haushalte. Lediglich eine Minderheit aus privaten Konzernen und wohlhabenden Stadtwerken ist laut Studie in der Lage, die nötigen Investitionen ohne zusätzliche Unterstützung zu stemmen.
Vorgeschlagene Maßnahmen
Für die möglichst effiziente Mobilisierung des notwendigen Kapitals schlagen Agora Energiewende, Stiftung Klimaneutralität und Dezernat Zukunft eine Reihe von Maßnahmen vor:
1. Fremdkapital-Potenziale heben:
Gezielte Programme zum Aufbau von Finanzierungs- Know-how sollten insbesondere kleinere Stadtwerke dabei unterstützen, Kapitalstrukturen effizienter zu steuern und Fremdkapitalquellen zu diversifizieren.
Staatliche Kreditgarantieprogramme sollten vor allem bei kleinen kommunalen Eigentümern oder hohem Investitionsrisiko Banken und andere Fremdkapitalgeber gegen Ausfallrisiken absichern und so zur Erhöhung der Fremdkapitalquote vieler Energieversorger beitragen.
Staatliche oder staatlich abgesicherte Kreditaufkaufprogramme sollten Banken darüber hinaus befähigen, ihre Kredite an Energieversorgungsunternehmen auszuweiten.
Regulatorische Anpassungen können weitere positive Anreize setzen. Der von der Bundesnetzagentur geplante Ansatz einer pauschalisierten Kapitalstruktur (sog. WACC- Ansatz) würde es EVU erlauben, ihre Kapitalstruktur flexibler zugunsten von Fremdkapital zu steuern und sei daher zu begrüßen.
2. Zusätzliches Eigenkapital mobilisieren:
Zufuhr von öffentlichem Eigenkapital für besonders betroffene Energieversorgungsunternehmen sollte vor allem die Finanzierungskraft kleiner, hochverschuldeter und kleiner, klassischer Stadtwerke sowie öffentlicher Energiekonzerne stärken. Da sich der Staat vergleichsweise günstig refinanzieren kann, hält das die Kosten der Eigenkapitalbereitstellung relativ gering. Erfolgreich sind solche Eigenkapitalzuführungen insbesondere bei spezifischen Infrastrukturprojekten einzelner Unternehmen, die über Projektgesellschaften oder Sales-and-Lease-Back-Ansätze umgesetzt werden. In einer landes- oder bundeseigenen Gesellschaft ließen sich solche Beteiligungen bündeln und zudem attraktiver für private Investoren machen.
Möglichkeiten zur Eigenkapitalerhöhung sollten die Bestandsgesellschafter von Energieversorgungsunternehmen ausschöpfen. Dies wird jedoch nur für einen Bruchteil der Unternehmen möglich sein, insbesondere bei denen mit wohlhabenden Kommunalgesellschaftern oder privaten Eigentümern.
Eine grundlegende Reform der föderalen Finanzbeziehungen sollte mittelfristig wesentlich dazu beitragen, die Finanzierungsfähigkeit bestehender kommunaler Gesellschafter zu verbessern.
3. Staatliche Auffanggesellschaft gründen und Finanzierungsquellen bündeln:
Eine bundes- oder landeseigene „Auffanggesellschaft“ könnte jene Investitionsprojekte für den Infrastrukturumbau, die durch die betreffenden Energieversorger finanziell nicht zu bewältigen sind, integrieren und finanzieren. Als Umsetzungsvehikel könnte sie so Finanzierungsquellen bündeln, private Geldgeber einbeziehen und gegebenenfalls eine Verbriefung von Finanzierungen ermöglichen. Eigenkapitalzuführungen durch Beteiligung privater Investoren wären genauso möglich wie eine zusätzliche Einwerbung von Fremdkapital. Ebenso könnten Kreditgarantien gegenüber einem Pool verschiedener Fremdkapitalgeber abgegeben werden, deren Mittel im Rahmen eines Fondsmodells gebündelt werden.
Unter dem Dach eines Deutschlandfonds können diese Ansätze integriert werden.
4. Begrenzte Möglichkeiten der Thesaurierung nutzen:
Behutsame Mindestanforderungen an Thesaurierungsraten bei Nutzung anderer Instrumente, zum Beispiel staatlichen Kreditgarantien, könnten die Fähigkeit vieler Energieversorger zur Innenfinanzierung moderat stärken, weil geringere Gewinnanteile ausgeschüttet werden würden und somit dem Unternehmen mehr Gewinn erhalten bliebe. Dieser Hebel unterliegt allerdings engen Grenzen, sowohl durch die finanziellen Möglichkeiten der (kommunalen) Bestandseigentümer als auch durch die Notwendigkeit, übermäßige Verbraucherbelastungen durch höhere Renditen zu vermeiden.
Zukunftsfähige Daseinsvorsorge sichern
Laut Julia Bläsius, Direktorin Deutschland von Agora Energiewende, können nur finanziell handlungsfähige Unternehmen die Energiewende vor Ort zum Erfolg führen und damit eine zukunftsfähige Daseinsvorsorge sichern. Denn eine klimaneutrale Energieinfrastruktur bereite die Unternehmen gleichzeitig auf die absehbar einbrechenden Einnahmen aus der Gassparte vor: steigende CO2-Preise und Gasnetzentgelte, der Trend zur Elektrifizierung und die gesetzlichen Klimaziele setzten das Gasgeschäft zunehmend unter Druck, betont Bläsius.