BKG-Mitgliederversammlung in München: Startschuss für Krankenhausreform in Bayern
von Doris Kirchner

Bei der Mitgliederversammlung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) in München stand die Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform in Bayern im Mittelpunkt. Für die bayerischen Kliniken ist die Reform nun Realität geworden. Ein wichtiger Meilenstein war der 30. November 2025: Bis zu diesem Datum haben alle Kliniken im Freistaat ihre Anträge für Leistungsgruppen bei der zuständigen Planungsbehörde eingereicht.
Oberbürgermeister Oliver Weigel, 2. Vorsitzender der BKG, würdigte den Reformstart: „Die Kliniken gehen mit Mut die Reform an. Wir müssen mit Politik und Selbstverwaltung nötige Nachbesserungen klären, um unkalkulierbare Risiken und Nebenwirkungen der Reform zu vermeiden.“
Forderungen an die Bundespolitik
BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen formulierte vier zentrale Forderungen an die Bundespolitik: „Erstens darf die Umsetzung der Reform nicht bestraft werden. Bei einer gezielten Leistungskonzentration darf es nicht zu Erlösabschlägen kommen, wie es beim Fixkostendegressionsabschlag und der sogenannten Vorhaltefinanzierung der Fall wäre. Zweitens darf die Umwandlung von Krankenhausstandorten in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen kein Abenteuer mit ungewissem Ausgang für die Kliniken und die Bevölkerung in den betroffenen Regionen werden. Verlässliche Leistungs- und Vergütungsregelungen sind mehr als überfällig. Drittens muss die Überregulierung reduziert werden. Neue Mindestvorhaltezahlen gefährden die Regel- und Grundversorgung im ländlichen Raum und sind bei speziellen Leistungen überflüssig, wenn es bereits bewährte medizinisch definierte Mindestmengen gibt. Viertens sind Kooperation und Vernetzung in der Versorgung zu fördern. Gute medizinische Zusammenarbeit sichert eine flächendeckende bedarfsgerechte Patientenversorgung bei knappen Mitteln und macht die Krankenhausreform besser.“
Reform ist kein Selbstzweck
Mit Blick auf die Reformumsetzung in Bayern hob die BKG hervor, dass die Zusammenarbeit mit dem Gesundheits- und dem Wissenschaftsministerium, letzteres zuständig für die Uniklinika, sowie mit dem Medizinischen Dienst (MD) als Prüfinstanz gut vorbereitet worden sei. Gleichzeitig warnte die Krankenhausgesellschaft, dass Reformschritte kein Selbstzweck sein dürften. Positiv bewertet wird die bayernweite Bedarfsanalyse, die als deutschlandweit vorbildhaftes Planungstool gilt und helfen soll, Unter- und Überversorgungen im Reformverlauf zu erkennen und gegenzusteuern. Auch die vom Freistaat geförderten Regionalgutachten sind aus BKG-Sicht sinnvoll, da sie die Abstimmung der Medizinkonzepte zwischen den Kliniken fördern.
Verstärkter Dialogprozess
Für das Jahr 2026 fordert die Gesellschaft einen verstärkten Dialogprozess auf Landes- und Regionalebene, der parallel zur Prüfung der Leistungsgruppenanträge durch den MD stattfinden soll. Laut OB Weigel ist auf Landesebene sicherzustellen, dass Unter- und Überversorgung in Bayern vermieden und die flächendeckende Akut- und Notfallmedizin sowie die Aus- und Weiterbildungsangebote durch die Reform nicht gefährdet werden. Eine wirtschaftliche Tragfähigkeit für die Kliniken sei bei der Zuteilung der Leistungsgruppen zu berücksichtigen. Dazu stünden Politik und Selbstverwaltung gemeinsam in der Verantwortung. Zugleich verwies Weigel auf die Bedeutung der Unterstützung vor Ort: „Auf regionaler Ebene benötigen Krankenhausträger und Kommunalpolitik von der Landesebene eine starke Rückendeckung, wenn es um die Erklärung der Ergebnisse aus Regionalgutachten und notwendiger Veränderungsprozesse für die Bevölkerung geht.“
Transformationsprozess
Nach Einschätzung von BKG-Geschäftsführer Engehausen ist der Transformationsprozess bereits in vollem Gang: „Wir beobachten, dass sich Kliniken auf den Weg machen, ihr Leistungsangebot zu fokussieren und untereinander besser abzustimmen. Auch Standortumwandlungen werden in einigen Regionen erforderlich werden. Als BKG begleiten wir diesen Prozess aktiv, aber es wird eine gemeinsame Aufgabe der nächsten Monate werden. Die Krankenhäuser, die einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Gesundheitswesens durch den Veränderungsprozess leisten, dürfen nicht allein gelassen werden.“
Als Zwischenfazit sieht die BKG die Chance, statt eines unkontrollierten Strukturwandels aus rein wirtschaftlichen Gründen nun gezielt Veränderungen gestalten zu können. Um die wirtschaftliche Basis dafür zu sichern, forderte Engehausen: „Es gibt wichtige Investitionsmittel vom Freistaat und ebenso vom Bund insbesondere für Baumaßnahmen. Umso mehr darf die Reform nicht daran scheitern, dass die wirtschaftliche Basis für laufende Behandlungen fehlt. Seit 2022 ist die Betriebskostenfinanzierung der Kliniken in Bayern deutlich unterfinanziert und ein neues Sparpaket zu Lasten der Kliniken droht diese Lage weiter zu verschlimmern. Wir erwarten, dass sich Bund und Länder im laufenden Vermittlungsausschuss auf eine Lösung zum Sparpaket verständigen, die gerade zum Start der Reform bei den Kliniken keine massive Finanzierungslücke reißt.“
Weiter führte er aus: „Die Krankenhäuser sind bereit zu einem ehrlichen Dialog über notwendige Einsparungen bei den Krankenkassen. Mit Bürokratieabbau, mehr Flexibilität bei Personalvorgaben, besserer Patientensteuerung und Notfallreform sowie mehr Prävention sind wirksame Einsparungen für die Kassen möglich, ohne die Versorgung zu gefährden. Bei diesen Themen bieten wir ausdrücklich unsere Mitwirkung an.“
Auch Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach bekräftigte, dass sie trotz Widerstands der Bundesregierung weiter für Nachbesserungen eintritt. „Die Länder haben im Bundesrat klare Vorschläge gemacht. Diese Nachbesserungen brauchen wir dringend, denn die Krankenhausreform sollte so lebens- und praxisnah wie möglich sein, damit sie zum Erfolg wird.“ Es liege nun am Bundestag, die Argumente der Länderkammer aufzugreifen.
Mit Blick auf die Bundesratsbeschlüsse vom 21.11.25 stellte die Ministerin klar, dass der aktuelle Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes den Planungsbehörden noch keine ausreichenden Spielräume gebe. Besonders die Standortdefinition müsse angepasst werden. „Denn es muss eben den Ländern überlassen sein, im Bedarfsfall räumlich eng beieinander liegende Einrichtungen desselben Krankenhausträgers als einen einheitlichen Krankenhausstandort zu bestimmen. Andernfalls würde größeren Krankenhäusern die Erfüllung der Leistungsgruppenvoraussetzungen unnötig erschwert.“ In diesem Punkt sei die Bundesregierung den Vorschlägen der Länder nicht gefolgt.
Wie Gerlach erläuterte, „geht es den Ländern nicht um Rechthaberei. Vielmehr geht es darum, dass wir unsere Verantwortung für die Krankenhausplanung in der Fläche ernstnehmen und eine optimale Versorgung ermöglichen wollen. Dafür brauchen wir die nötigen Werkzeuge und keine starren Vorgaben aus Berlin.“
Versorgungssicherheit Gleichzeitig warnte sie vor finanziellen Nachteilen für die Kliniken: „Die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist zweifellos notwendig, darf aber nicht einseitig und dauerhaft zulasten der Krankenhäuser gehen. Bayern wolle verhindern, dass die einmalige Aussetzung der sogenannten Meistbegünstigungsklausel dauerhaft schlechtere Finanzierungsbedingungen für Krankenhäuser nach sich ziehe. „Das würde die ohnehin defizitäre Situation vieler Kliniken zusätzlich massiv belasten und damit der Versorgungssicherheit schaden“, machte die Ministerin deutlich.