Viele Gemeinden begrüßen Erhöhung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes: Warum nicht gleich 300 Prozent?
von Pat Christ

Kommunen können nicht nach Belieben an der Steuerschraube drehen. Zumal, was die Gewerbe betrifft. Seit 2004 muss der Hebesatz mindestens 200 Prozent betragen. Im Januar beschloss nun das Bundeskabinett, dass Gemeinden den Hebesatz in Zukunft bei mindestens 280 Prozent ansetzen müssen. Für die meisten Kommunen ist der Regierungsentwurf unproblematisch. In der Wirtschaft jedoch stößt er auf Kritik.
Andreas Bukowski, Bürgermeister von Haar im Landkreis München, sieht die geplante Erhöhung des Mindesthebesatzes als eine klare Absage an Steuerdumping an. Nach seiner Ansicht hätte die Politik noch mutiger sein können: „Ein unteres Level von 300 Prozent hätte ein noch besseres Signal abgegeben, denn die Steuerdumpingstrategie einiger Kommunen wirkt sich negativ auf das Gesamtaufkommen an Gewerbesteuer in Deutschland aus.” Der Hebesatz in Haar beträgt aktuell 350 Prozent.
Ein so hoher Gewerbesteuerhebesatz kann Risiken bergen. Und zwar, so Andreas Bukowski, was Unternehmen mit hohen Erträgen und einer am Profit orientierten Ansiedlungspolitik betrifft. „In solchen Fällen haben wir gegenüber anderen Kommunen mit deutlich niedrigeren Sätzen immer das Nachsehen“, weiß er.
Kommunen, die Unternehmen zu gewinnen suchen, können allerdings nicht allein auf eine niedrige Gewerbesteuer setzen. Überlegen Firmen, wo sie sich ansiedeln könnten, spielen viele weitere Faktoren eine Rolle. Die Lage muss stimmen. Es braucht eine gute Anbindung. Mit Blick auf die Gewinnung und Bindung von Fachkräften ist für viele Unternehmen auch ein gutes kulturelles Angebot wichtig. Je besser diese Faktoren erfüllt werden, umso unwichtiger wird die Gewerbesteuer. In Haar fährt man laut Andreas Bukowski mit dem aktuellen Hebesatz gut: „Was bei uns fehlt, sind bedarfsgerechte Gewerbeflächen zur Ansiedlung, aber die schaffen wir aktuell.”
Die Bereitschaft, sich einfach einen anderen Standort zu suchen, ist der Hebesatz in einer Gemeinde zu hoch, muss von Kommunen allerdings stets in Rechnung gezogen werden. Dennoch beschloss die unterfränkische Stadt Schweinfurt, ihren Gewerbesteuerhebesatz ab diesem Jahr von 370 auf 400 Prozent zu erhöhen. „Dies entspricht einer Mehrbelastung von acht Prozent“, rechnete Werner Duske, Leiter des Büros von Schweinfurts Oberbürgermeister Sebastian Remelé, aus. Bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent ermäßige sich für Einzelunternehmen die Einkommensteuer in Höhe der gezahlten Gewerbesteuer, erläutert er. Dadurch entstehe keine zusätzliche Belastung.
„Völlig falsches Signal“
Nachdem die Wirtschaft aktuell genug Probleme hat, ist eine Erhöhung des Mindesthebesatzes das völlig falsche Signal, meint Rebekka Hennrich, Steuerreferentin bei der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (IHK). „Jeder Euro, den Unternehmen zusätzlich an Steuern zahlen müssen, fehlt für notwendige Investitionen”, erklärt sie und verweist auf das Jahresgutachten 2025/26 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Das Gutachten geht davon aus, dass jeder Euro Steuern dazu führt, dass drei Euro weniger investiert werden.
Rebekka Hennrich macht weiter deutlich, dass höhere Gewerbesteuern aus Sicht der Wirtschaft nicht geeignet sind, übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden abzubauen. „Ein höherer Mindesthebesatz würde den kommunalen Wettbewerb um Unternehmen weiter einschränken“, ist sie überzeugt. Im Kammerbezirk Mainfranken gibt es nach ihren Informationen mit Aubstadt im Kreis Rhön-Grabfeld eine Gemeinde, deren Gewerbesteuerhebesatz um zehn Prozentpunkte unter der anvisierten Mindestgrenze von 280 Prozent liegt. Für die dortigen Unternehmen würde die Anhebung Mehraufwendungen bedeuten.
Keine Steueroasen mehr
Die Steuerreferentin der IHK weist auf viele aktuell ungünstige Bedingungen für die Wirtschaft hin. Die Unternehmen hätten mit der konjunkturellen Schwäche, hohen Energie- und Finanzierungskosten sowie strukturellem Anpassungsdruck zu kämpfen. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Lage sieht die IHK nicht zuletzt die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes in Schweinfurt um 30 Prozentpunkte als kritisch an. Die Stadt könnte für Unternehmen an Attraktivität verlieren, zumal dann, wenn die Mehreinnahmen nicht in die Infrastruktur fließen und also nicht den Unternehmen zugutekommen.
In der Stadt Schweinfurt sieht man den Sinn der von der Regierung geplanten Erhöhung des Mindesthebesatzes vorrangig darin, zu verhindern, dass Kommunen mit extrem niedrigen Hebesätzen Steueroasen für Briefkastenfirmen schaffen. Die Gewerbesteuer an sich sei für Schweinfurt von großer Bedeutung. „Mit einem Fünftel der städtischen Einnahmen leistet sie einen wichtigen Beitrag zum städtischen Haushalt“, so Werner Duske.
Thomas Loderer, Bürgermeister von Ottobrunn, würde sich eine positive Abstimmung im Bundestag über den Regierungsentwurf zur Erhöhung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes wünschen. „Als zumindest potenzielles Opfer des Steuerdumpings begrüßt die Gemeinde Ottobrunn die Anhebung“, erklärt er. Aktuell beträgt der Hebesatz in Ottobrunn 340 Prozent. „Es haben sich noch nie Unternehmen über den Hebesatz beschwert oder ihre Abwanderung damit begründet“, betont er.
Dass durch den Regierungsvorstoß künftig übermäßige Unterschiede bei der Gewerbesteuer verhindert werden, davon könnte Ottobrunn als Nachbargemeinde von Taufkirchen profitieren. Taufkirchen hatte seinen Hebesatz 2024 drastisch von 310 auf 250 Prozent gesenkt. Dies geschah mit dem Ziel, mehr Unternehmen anzulocken.
Thomas Loderer befürchtet zumindest perspektivisch, das Ottobrunn seiner Nachbargemeinde in Sachen Attraktivität für Firmen auf Standortsuche nachstehen wird. „Unser Problem ist, dass Standorte wie unser Technik- und Innovationspark attraktiv sind für Start-ups, insbesondere im Kontext des Luft- und Raumfahrtcampus der TU München, die noch keine Gewinne machen“, erläutert er. Sobald sie in die Gewinnzone kommen, sei zu befürchten, dass sie auf die andere Straßenseite nach Taufkirchen wandern.
200 Millionen mehr
Aus Sicht der Politik ist eine Erhöhung der Gewerbesteuer nicht zuletzt deshalb notwendig, um mehr Geld in die kommunalen Kassen zu spülen. Die Neuregelung, die ab dem Veranlagungszeitraum 2027 greifen soll, könnten den Kommunen nach Schätzung der Bundesregierung jährlich rund 200 Millionen Euro Mehreinnahmen bescheren. Fast alle Kommunen benötigen dringend mehr Geld. Auch Ottobrunn ist nicht auf Rosen gebettet. „Bei einem Volumen des Verwaltungshaushalts von 68,8 Millionen Euro müssen bei uns im Haushaltsjahr 2026 aus dem Vermögenshaushalt 7,4 Millionen Euro an den Verwaltungshaushalt zugeführt werden“, so Loderer.
Ob die Abgeordneten im Bundestag die Erhöhung tatsächlich beschließen werden, steht in den Sternen. Einiges spricht dafür, dass es mit Blick auf die leeren kommunalen Kassen eine Mehrheit für den Regierungsentwurf geben könnte. Für Gregor Kamp, Kämmerer der Stadt Neu-Ulm, müsste jedoch viel intensiver darüber gesprochen werden, warum denn die Kassen leer sind. „Wir stellen fest, dass die Rahmenbedingungen für die Kommunen immer schlechter werden und die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben aufgeht“, sagt er. Zu fragen wäre, warum die kommunalen Überschüsse seit 2019 zurückgehen und Defizite entstehen: „Und die Wirtschaft nicht mehr wächst.”
Seinen Darlegungen zufolge ist die Annahme falsch, die Gewerbesteuer könne es richten: „Zumal diese zu volatil ist und zu sehr vom Unternehmenserfolg abhängt.“ Kamp plädiert dafür, die Kostenträgerschaft für Aufgaben, die Kommunen in den letzten Jahrzehnten übertragen oder zugeordnet wurden, zu überprüfen. Da die Unternehmen der Ausgangspunkt für die verfügbaren Einnahmen des Staates sind, sollten diese nicht überfrachtet werden, warnt der Kämmerer: „Noch dazu, wenn das Wirtschaftswachstum, wie seit Jahren, stagniert.“
„Senkung wäre wichtig“
Für eine GmbH mit 100.000 Euro Gewinn würde eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes um 80 Prozentpunkte von 200 auf 280 eine zusätzliche jährliche Belastung von knapp 3.000 Euro bedeuten. Dies rechnete Ulrich Wagner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Schwaben (HWK), aus. Ebenso wie für die IHK ist eine Erhöhung des Mindesthebesatzes auch für die HWK in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation das falsche Signal. „Neben Bürokratieabbau und günstigeren Energiekosten sind Steuersenkungen eine unserer Hauptforderungen“, unterstreicht Ulrich Wagner.
Mit durchschnittlich 376 Prozent liegt Bayern hinter Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz in punkto Gewerbesteuerhebesatz bundesweit auf dem vorletzten Platz. Nur Brandenburg hat mit 370 Prozent laut Statistischem Bundesamt einen noch niedrigeren Durchschnittshebesatz. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 409 Prozent. In Hamburg sind Firmen mit einem Hebesatz von 470 Prozent konfrontiert. Die 2026 veröffentlichten Zahlen stammen allerdings von 2024. Mehrere Gemeinden haben seitdem ihren Hebesatz erhöht. Nach Erhebungen der Deutschen Industrie- und Handelskammer steigerte sich der bundesweite durchschnittliche Hebesatz 2025 auf 438 Prozent.
Die Entscheidung, sich hier oder dort anzusiedeln, hängt auch laut der HWK Schwaben bei weitem nicht nur von der Gewerbesteuer ab. Gerade für das Handwerk sei eine gute Verkehrsinfrastruktur wichtig. Vor allem aber sind Handwerksbetriebe darauf angewiesen, dass Kommunen mit am Strang ziehen, was den Nachwuchs anbelangt.
Die Handwerkskammer wünscht sich Azubis mit einer umfassenden Bildung. Das setzt laut Ulrich Wagner gut funktionierende Bildungseinrichtungen voraus. In Schwaben scheint dies gegeben zu sein. „Der Standort Schwaben ist einer der erfolgreichsten und attraktivsten Deutschlands“, ist der Hauptgeschäftsführer überzeugt. Handwerksbetriebe würden im Übrigen wegen höherer Gewerbesteuer nicht gleich den Standort wechseln. Sie seien regional verwurzelt und empfänden sich als Teil der Gemeinschaft in der jeweiligen Kommune. Auch ins Ausland gingen sie deshalb in der Regel selbst bei schwierigeren Bedingungen nicht.
Ob eine Anhebung des Mindesthebesatzes tatsächlich Positives bewirkt, vermag man in Rosenheim nicht zu sagen. „Die Stadt steht dem Beschluss des Bundeskabinetts neutral gegenüber“, erklärt Pressesprecher Christian Baab. Die Festlegung schränkt zwar den Handlungsspielraum der kommunalen Finanzhoheit ein: „Er dürfte aber nicht dessen Kern verletzen, da noch ein erheblicher kommunaler Gestaltungsspielraum verbleibt.“ Rosenheim hat aktuell einen Hebesatz von 400 Prozent. Die Gewerbesteuer sei aber ja nur ein Standortfaktor von vielen. Rosenheim punkte mit einem Gesamtpaket aus Erreichbarkeit, Arbeitskräfteangebot, Lage und Lebensqualität sowie Image.