GVB-Standpunkte: Kleinbankenregime und EDIS
von Doris Kirchner

Die europäische Bankenregulierung steht vor bedeutenden Weichenstellungen. Ein Vorstoß von Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Einführung eines eigenständigen Kleinbankenregimes soll kleinere Institute von bürokratischen Lasten befreien. Gleichzeitig gewinnt die seit Jahren umstrittene europäische Einlagensicherung (EDIS) im Zuge der geplanten Spar- und Investitionsunion (SIU) wieder an politischer Dynamik. Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) sieht darin Chancen, aber auch erhebliche Risiken für regionale Banken.
Die derzeit in der EU geltenden Baseler Eigenkapitalvorschriften wurden ursprünglich für große, international tätige Banken entwickelt. Dennoch entschied sich der europäische Gesetzgeber unabhängig von Größe und Geschäftsmodell für eine verpflichtende Anwendung auf alle Kreditinstitute. Gerade kleine und regional verankerte Banken sehen sich dadurch mit komplexen Meldepflichten, hohen Kapitalanforderungen und erheblichem Verwaltungsaufwand konfrontiert.
Nach Angaben von Branchenvertretern hat diese Regulierung in den vergangenen Jahren zu einer deutlichen Konsolidierung im Bankensektor geführt. Zahlreiche kleinere Institute fusionierten oder gaben ihr Geschäftsmodell auf, weil sie die wachsenden Anforderungen nicht mehr erfüllen konnten.
Vor diesem Hintergrund legten Bundesbank und BaFin Mitte 2025 ein gemeinsames Diskussionspapier vor. Darin wird erstmals ein klar umrissenes Kleinbankenregime vorgeschlagen. Dieses soll Banken mit einer Bilanzsumme von unter zehn Milliarden Euro den Zugang zu deutlich vereinfachten regulatorischen Vorgaben ermöglichen.
Zentrale Voraussetzung ist eine streng kalibrierte Leverage Ratio, die sicherstellen soll, dass von den teilnehmenden Instituten keine Gefahr für die Finanzstabilität ausgeht. Im Gegenzug sollen die Banken unter anderem vollständig auf die Berechnung risikogewichteter Aktiva verzichten dürfen.
Wettbewerbsfähigkeit erhalten
Der GVB wertet den Vorschlag als wichtigen Schritt zur Stärkung kleiner Regionalbanken. Die Vereinfachungen seien dringend erforderlich, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Gleichzeitig warnt der Verband davor, dass langwierige Konsultationsprozesse die Reform verzögern oder inhaltlich verwässern könnten. Besonders kritisch sieht der Genossenschaftsverband Bayern die konkrete Ausgestaltung der Zugangsvoraussetzungen. Eine zu strenge Bewertung einzelner Risiken, etwa bei Zinsänderungs- oder Marktrisiken, könnte dazu führen, dass viele Institute trotz ihrer geringen Komplexität vom neuen Regime ausgeschlossen werden.
Zudem sind zahlreiche kleine Banken in genossenschaftlichen Verbünden organisiert. Diese Strukturen gelten als stabilisierender Faktor im deutschen Bankensystem. Derzeit dürfen verbundinterne Forderungen von der Berechnung der Leverage Ratio ausgenommen werden. Diese Ausnahme müsse auch im geplanten Kleinbankenregime erhalten bleiben, fordert der GVB.
Die Europäische Kommission will 2026 einen umfassenden Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bankensektors vorlegen. Branchenvertreter sehen darin eine Gelegenheit, das Kleinbankenregime auf europäischer Ebene gesetzlich zu verankern.
Der im Dezember 2025 veröffentlichte Bericht der EZB-Task-Force zu regulatorischen Vereinfachungen greift das Thema zwar auf, bleibt jedoch bei der konkreten Umsetzung zurückhaltend. Der GVB fordert deshalb, dass sich die EU-Kommission stärker an den Vorschlägen von Bundesbank und BaFin orientiert.
Parallel zur Regulierung kleiner Banken rückt erneut die europäische Einlagensicherung (EDIS) in den Vordergrund. Bereits 2025 hatte die EU-Kommission ein einheitliches Sicherungssystem mit zentralem Fonds vorgeschlagen, das aufgrund politischer Widerstände jedoch ausgesetzt wurde. Nun soll EDIS im Rahmen der geplanten Spar- und Investitionsunion wieder aufgegriffen werden. Ziel ist es, die Bankenunion zu vollenden und Einlagen europaweit einheitlich abzusichern.
Hybrides Modell
In der politischen Diskussion zeichnet sich ein hybrides Modell ab. Demnach würde ein europäischer Fonds dann eingreifen, wenn nationale Sicherungssysteme überfordert sind. Der ECON-Ausschuss des EU-Parlaments hatte hierzu bereits im April 2024 eine entsprechende Position verabschiedet.
Der Genossenschaftsverband Bayern sieht ein solches Modell kritisch. Auch ein hybrider Ansatz bedeute voraussichtlich, dass alle Banken in einen zentralen europäischen Fonds einzahlen müssten. Dadurch könnten Rücklagen deutscher Genossenschaftsbanken zur Entschädigung von Einlegern in anderen Euroländern verwendet werden.
Der Verband warnt vor einer europaweiten Haftungsgemeinschaft, die Risiken verlagert und Fehlanreize schafft. Ohne starke Kontrollmechanismen bestehe die Gefahr, dass Institute höhere Risiken eingehen, weil Verluste gemeinschaftlich getragen würden.
Ein weiteres Problem sind die hohen Bestände an Staatsanleihen in den Bankbilanzen vieler Länder. Gerät ein Staat in eine Schuldenkrise, könnten die Verluste unmittelbar das nationale Bankensystem treffen und damit auch den europäischen Sicherungsfonds belasten.
Als Gegenmodell verweist der GVB auf die genossenschaftliche Institutssicherung, die seit über 90 Jahren besteht. Dieses System ist präventiv ausgerichtet und soll die Stabilität der Mitgliedsbanken sichern, bevor es zu einer Insolvenz kommt. Nach Angaben des Verbands hat bislang kein Kunde einer Genossenschaftsbank Einlagen verloren.
Aus Sicht des GVB sind solche Systeme effektiver als eine nachgelagerte Entschädigung durch einen europäischen Fonds. Die EU sollte sich daher auf die Reduzierung individueller und systemischer Risiken konzentrieren, anstatt bewährte Sicherungssysteme zu ersetzen.