Einigung von Bund und Ländern: Ausgleich kommunaler Steuerausfälle
von Doris Kirchner

Nach zähem Ringen haben sich Bund und Länder auf eine finanzielle Entlastung der Kommunen geeinigt. Konkret heißt das: Städte und Gemeinden sollen einen vollständigen Ausgleich für Steuerausfälle bekommen, die durch das geplante Investitionssofortprogramm für die deutsche Wirtschaft zu erwarten sind. Insgesamt geht es um eine Summe von mehr als 45 Milliarden Euro, die laut Planungen der Bundesregierung in den Kassen von Bund, Ländern und Kommunen bis zum Jahr 2029 fehlen dürfte. Die Steuerausfälle der Kommunen in Höhe von 13,5 Milliarden Euro sollen vollständig ausgeglichen werden.
Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Oberbürgermeister Markus Pannermayr, Straubing, wertete die Einigung als kommunalfreundliches Signal der Bundesregierung und großen Verhandlungserfolg der Ministerpräsidenten. „Die bayerischen Städte danken dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, der sich kraftvoll und erfolgreich für die Belange der bayerischen Kommunen auf Bundesebene eingesetzt hat.“
Bedrohliche Schieflage bei den Kommunalfinanzen
Denn die Lage sei ernst, so Pannermayr. Die kommunalen Finanzen befänden sich in einer bedrohlichen Schieflage. Dies verdeutliche das neuerliche Rekorddefizit der bayerischen Kommunen von 4 Milliarden Euro im ersten Kalenderquartal 2025. „Daher hilft der Ansatz der Bundesregierung, die Städte nicht zusätzlich zu belasten und die Steuerausfälle zu ersetzen. Bundesweit entstehen voraussichtlich Mindereinnahmen der Städte und Gemeinden von 13,5 Milliarden Euro in den Jahren 2025 bis 2029.“
Vollständige Kompensation
Der Ansatz der Bundesregierung sei zielführend, die Steuerausfälle dort auszugleichen, wo sie anfallen, erklärte der Verbandschef: „Die Kompensation der Steuermindereinnahmen über einen höheren Umsatzsteueranteil hilft den Kommunen in einer akuten finanziellen Notlage. Nach ersten Prognosen würden auf die bayerischen Städte und Gemeinden im Zeitraum bis 2029 rund 2,3 Milliarden Euro entfallen. Die vollständige Kompensation der Steuerausfälle kann mit dazu beitragen, dass sich die ohnehin laut Steuerschätzung nur langsam wachsenden Steuereinnahmen nicht zusätzlich verschlechtern. Es ist keine grundsätzliche Lösung der kommunalen Finanznot, aber eine dringend nötige Unterstützung, um die Städte und Gemeinden weiter handlungsfähig zu halten.“
Auch der Deutsche Landkreistag begrüßt die Einigung von Bund und Ländern zur Kompensation kommunaler Einnahmeausfälle. „Wir sind froh, dass die Kommunen 13,5 Milliarden Euro an Verlustkompensation für wegfallende Gewerbesteuereinnahmen erhalten sollen. Das ist ein Erfolg für die kommunale Seite. Darüber hinaus muss aber noch eine Lösung für die umfassende kommunale Finanzkrise gefunden werden“, erklärte DLT-Präsident Landrat Dr. Achim Brötel. „Hierfür brauchen wir einen strukturellen Ansatz. Die Kompensation für die Gewerbesteuerausfälle hilft uns nicht, aus diesem Defizit herauszukommen, sondern nur, es nicht noch weiter zu verschärfen.“
Der Weg über die Umsatzsteuer ist nach Einschätzung des Deutschen Landkreistags der richtige, um die Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer auszugleichen: Wichtig sei nun, die 13,5 Milliarden Euro zu verstetigen und nach Einwohnern zu verteilen – und nicht im Wesentlichen nach Wirtschaftskraft. Andernfalls würde dies die kommunale Finanzkrise weiter vertiefen, denn den Kommunen stünde das Wasser bis zum Hals: „Die Haushaltsprognose für die kommenden Jahre verheißt nichts Gutes. Wenn Bund und Länder nicht handeln, zieht es uns vollends in den Sumpf und wir werden vor Ort in den Gemeindevertretungen und Kreistagen nahezu handlungsunfähig – mit allen Folgen für Demokratie, Rechtsstaat und Vertrauen der Bevölkerung in funktionierende staatliche Strukturen“, unterstrich Brötel.
Verdreifachung des kommunalen Umsatzsteueranteils gefordert
Der Deutsche Landkreistag setze sich daher seit Langem für eine Verdreifachung des kommunalen Umsatzsteueranteils ein, die er weiter fordere. „Gleichzeitig muss an die kommunalen Ausgaben für soziale Leistungen herangegangen werden und zumindest ihre Wachstumsdynamik gerade in den Bereichen mit hohen Zuwachsraten deutlich zurückgeführt werden“, machte der Präsident deutlich.
Die im Paket verabredeten weiteren Zahlungen des Bundes an die Länder seien ebenfalls zu begrüßen: „Das milliardenschwere Programm zur Förderung von Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sowie in Kitas wird auch die Kommunen entlasten. Gleiches gilt für die Aufstockung des Transformationsfonds Krankenhäuser“, betonte DLT-Vizepräsident Landrat Sven Ambrosy.
Die Verabredungen zur Entlastung der reichen Länder und zur Altschuldenhilfe des Bundes seien in diesem Zusammenhang hingegen ein falsches Signal, so Brötel weiter, denn: „Die Länder und nicht der Bund stehen für ihre Kommunen in dieser Frage in der Verantwortung. Es dürfen nicht diejenigen Länder noch dafür belohnt werden, die am wenigsten ihren Aufgaben nachgekommen sind.“ Insofern sei dies ein gänzlich anderes Thema als die Kompensation von Gewerbesteuerausfällen oder eine höhere Umsatzsteuerbeteiligung durch den Bund.
Fairer Ansatz bei Verteilung des Sondervermögens
Abschließend hob der Präsident die Vereinbarungen zum Sondervermögen hervor, das man allerdings strikt von den übrigen Stärkungsmaßnahmen trennen müsse: „Dass mindestens 60 Prozent der Mittel den Kommunen zugutekommen sollen, ist ein fairer Ansatz. Entscheidend wird nun sein, dass diese Mittel auch zügig vor Ort ankommen und nicht in komplizierten Verwaltungsverfahren zu viele Kräfte binden.“ Die Anforderungen an die Mittelverwendung – etwa Berichtspflichten oder Prüfvorbehalte – sollen sich auf das Notwendigste beschränken, um eine möglichst schlanke und effiziente Umsetzung zu gewährleisten. „Die Verwendungsbreite wurde erweitert und das Zusätzlichkeitskriterium wurde gestrichen – beides unterstützen wir sehr.“