(GZ-5-2018) |
► Bayerischer Gemeindetag fordert: |
Innenentwicklungs- und Flächenspargesetz |
„Gebt den Gemeinden und Städten Rechtsinstrumente zum Flächensparen statt sie an den Pranger zu stellen!“ |
Bayerns Gemeinden und Städte wehren sich dagegen, politisch als diejenigen diskreditiert zu werden, die am Flächenverbrauch in Bayern Schuld seien. Sie weisen darauf hin, dass Kindergärten, Schulen, Sportplätze, Schwimmbäder, Bibliotheken, Museen, Altersheime und Krankenhäuser genauso Flächen in Anspruch nehmen wie Einfamilienhäuser, Straßen, Bahnlinien, Flugplätze und Einkaufszentren. „Es ist unredlich, den Gemeinden und Städten vorzuwerfen, sie würden maß- und gedankenlos wertvolle Naturflächen versiegeln lassen, ohne anzuerkennen, dass die Bürgerinnen und Bürger diese Einrichtungen für ihr tägliches Leben benötigen“, sagte Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl in München. „Ein Volksbegehren mit dem Ziel, den Kommunen künftig nur noch eine kleine, exakt festgelegte Fläche zur Überplanung zuzuweisen, würde in vielen bayerischen Gemeinden und Städten praktisch zum Stillstand der Bautätigkeit führen. Das wäre nicht nur verfassungswidrig, sondern würde auch die Baupreise massiv ansteigen lassen.“ |